Festpostkarte vom St.Gallischen Kantonalen Turnfest 1914

Sonntag, 9. Januar 1916 – Der Turnverband reduziert kriegs-bedingt sein Jahresprogramm

09-01-1916Der Vorstand des Kantonalturnverbands traf sich im Kaufmännischen Vereinshaus in St.Gallen zu einer Sitzung:

I. Konstituierung

[…]

Im weitern berührt der Vorsitzende in einem kurzen Rückblick die Verbandsverhältnisse in der verflossenen Amtsperiode, von der 1½ Jahre in die Kriegszeit fallen, welch‘ letztere stark hemmend auf die Arbeit und Bestrebungen des Vorstandes und der Turnvereine einwirkten. Den ganz schwierigen Zeitverhältnissen sind die geplanten kantonalen Veranstaltungen zum Opfer gefallen, ein Teil konnte in Verbindung der Kantonalturnfahrten noch durchgebracht werden.

[…]

Mit Befriedigung ist zu erwähnen, dass unsere Bestrebungen nach & nach auch auf dem Lande Eingang finden, da die Behörden draussen dem Turnen und den Turnvereinen stets vermehrte Sympathien entgegenbringen.

[…]

VIII. Jugendfragen.

Präsident Hotz nimmt Bezug auf den an der Abgeordnetenversammlung von Herrn Kantonsrat Zäch gestellten Antrag, wonach der Vorstand eingeladen wird, die Angelegenheit des Verbotes der Jugendriegen, der staatswirtschaftlichen Kommission zu unterbreiten.

Aus einer Besprechung dieser Angelegenheit zwischen Herrn Landammann Dr. Mächler & unserm Freund Hotz, rät ersterer entschieden davon ab dem erwähnten Antrage Folge zu geben, da ein solches Beginnen dieser Sache für längere Zeit schaden würde. Der Vorstand wird seinen früher beschlossenen Standpunkt wieder einnehmen & die Sache auf sich beruhen lassen. Wie aus verschiedenen Voten an der Abgeordnetenversammlung hervorging, ist die Bildung von Jugendriegen in unserm Sinne gar nicht verboten; weshalb die Freunde Arn. Tobler & Jak. Litscher empfehlen[,] die Jugendriegenbestrebungen zu fördern.

[…]

XI. Aufnahmegesuch des Turnvereins Oberriet

Mit der ersten Post auf die heutige Sitzung kommt endlich die längst erwartete Erklärung von Oberriet, dass sie den verlangten Änderungen in ihren Statuten Rechnung getragen und solche angenommen haben. Die Durchlesung der beigelegten Statuten bestätigt dies und da die Einsprachefrist unbenützt abgelaufen ist, steht der Aufnahme dieses Vereines nichts mehr im Wege. In Erledigung dieser Pendenz werden die Statuten genehmigt und der Turnverein Oberriet einstimmig in den Kantonalverband aufgenommen. In einem bezügl. Schreiben wird der Verein hievon in Kenntnis gesetzt. Eine Anfrage betr. Unterstützung seitens der Gemeinde wird entsprechend beantwortet.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 090 (Text) sowie W 238/03.08-47 und ZMA 18/01.04-38 (Bilder)