Schulgemeinde Sevelen, Zeugnis für Mathias Tischhauser, geboren 1904, Schuleintritt am 8. Mai 1911

Montag, 10. Januar 1916 – Eltern wehren sich gegen Sittennoten in Schulzeugnissen

In einem Schreiben des Erziehungsrates an den Sekundarschulrat Rapperswil heisst es:

10. Jan. 1916.

An den Sekundarschulrat in Rapperswil.

Tit.!

Auf Ihr Schreiben vom 6. Dies über „Zeugnisse für die Schüler“ haben wir folgendes zu antworten.

Wir sind damit einverstanden, dass Sie einen Vater, der zu der II. Sittennote des Sohnes in das Zeugnis schrieb „wird nicht anerkannt“ unter amtlicher Missbilligung dieses Vorgehens verpflichten, die Ausstellung eines neuen Zeugnisbüchleins gegen Bezahlung von 1 Fr. nachzusuchen, und andernfalls diesem Schüler kein Abgangszeugnis erteilen werden.

Im weiteren schreiben Sie, ein anderer Vater habe im Zeugnisbüchlein die Bemerkung „schwatzhaft“ ausradiert. – Sie wollen auch diesen Fall, jedoch mit strengem amtlichen Verweis, auf disziplinarischem Wege wie den oben erwähnten Fall zu erledigen suchen. Wir haben nichts dagegen, wenn Sie den neuen Zeugnisbüchlein an geeigneter Stelle (Titelblatt?) eine Bemerkung beifügen, dass Einwendungen gegen die Zeugnisse nicht in das Zeugnisbüchlein eingeschrieben werden dürfen., sondern brieflich dem Schulrat mitzuteilen seien.

Hochachtend

Im Namen der Erziehungs-Kommission,

Der Präsident:                                                                               Der Sekretär:

[Unterschrift]                                                                                  D. Dütschler. [Unterschrift]

Als Beitragsbild ist ein Auszug aus dem Zeugnis für Mathias Tischhauser, geboren 1904, der Schulgemeinde Sevelen zu sehen. Der Knabe war am 8. Mai 1911 eingeschult worden. 1 galt als beste, 4 als schlechteste Note.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.130 B 2 (Copie des lettres) und ZJ 2/1 (Abbildung)

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