Briefkopf des Schützengartens in St.Gallen, dessen Wirt sich gegen Einkommenseinbussen wegen Beschränkung der Fastnachtsbelustigungen wehrte

Mittwoch, 19. Januar 1916 – Die Wirte wehren sich gegen die Beschränkungen des Fastnachts-betriebs

Im Beitragsbild sieht man das Briefpapier eines Saalbesitzers, der sich durch die Kriegsumstände und die regierungsrätlichen Erlasse in seinem wirtschaftlichen Fortkommen stark beeinträchtigt sah.

Am Abend des 19. Januar 1916 trafen sich die Saalbesitzer aus Stadt und Kanton, um die Frage der Polizeistunde und allfälliger Freinachtgesuche, insbesondere während der Fasnachtszeit, zu besprechen. Sie reagierten damit auf den Regierungsratsbeschluss vom 4. Januar 1916. Am folgenden Tag richteten sie ihre Eingabe an den Regierungsrat:

[…]

Sie haben den gestrigen Ausführungen des Herrn Walder, zum Schützengarten, sowie der anschliessenden einhelligen Diskussion entnehmen können, dass die Einschränkung der Freinacht auf 2 Uhr Morgens, und auf 12 Uhr Nachts […] die Durchführung der beiden Kategorien von Anlässen für die Saalbesitzer sozusagen nutz- und zwecklos macht. Der Aufwand an Unkosten, welchen die öffentlichen Anlässe im allgemeinen erheischt, wird bei einer Beschneidung der Freinacht auf 2 Uhr Nachts in keiner Weise genüglich gelohnt, und bei den Anlässen gemäss Zif. 3 verzichten die Vereine in grosser Zahl darauf, dieselben überhaupt abzuhalten oder wenn sie noch abgehalten werden, so tragen sie angesichts der regelmässig langen Dauer der üblichen Theateraufführungen und sonstigen Vereinsproductionen, welche dem Tanze vorauszugehen pflegen, dem Saalbesitzer sozusagen nichts ab. So haben unmittelbar nach der Publikation des regierungsrätlichen Beschlusses beispielsweise dem Herrn Ganz, zum Adler in St.Georgen, drei Vereine die bereits fest in Aussicht genommenen und seinem Wirtschaftsbetriebe zugesagten Vereinsanlässe für den Fall revoziert, als es ihm nicht gelinge, eine weitergehende Freinachtbewilligung zu erwirken. In noch weitgehenderem Masse werden solche Aufhebungen von Veranstaltungen beispielsweise den Schützengarten und die Tonhalle treffen und es wird kaum ein Saalbesitzer landauf und landab ohne ganz erheblichen Schaden sein.

Dies aber ist alles umso unannehmbarer und ungerechtfertigter als seit dem Kriegsausbruche und übrigens schon seit ca. einem Jahr zuvor das Wirtschaftsgewerbe und insbesondere das Gewerbe der Saalbesitzer ausserordentlich schwer darniererliegt. Die Saalbesitzer sind bei der pachtweisen oder hypothekarischen Verzinsung ihrer Realitäten ganz wesentlich von den Erträgnissen ihrer Sääle [sic] abhängig, die im allgemeinen infolge der nur sporadischen Verwertbarkeit ihr Budget schwer belasten, so zwar, das manchmal der Ausfall auch nur eines einzigen Anlasses von einer gewissen Tragweite sein kann. Nun gibt es aber eine grosse Zahl von Saalbesitzern, die seit dem Kriege sozusagen keinen einzigen Anlass mehr abhalten konnten, bezw. die infolge der schon letztes Jahr bestandenen Beschneidung entweder von der Abhaltung eines Anlasses öffentlicher Natur Umgang nahmen, oder aus einem solchen Anlasse keinerlei entsprechendes Aequivalent zu ziehen vermochten. Die privaten, bezw. geschlossenen Anlässe aber sind einerseits sowieso schon durch das zurückgegangene Bedürfnis nach solchen Veranstaltungen und sodann erst recht durch die regierungsrätlichen Einschränkungen zurückgebunden worden.

Nachdem nun die letzte Fastnacht aus den genannten zwei Factoren heraus für das Gewerbe der Saalbesitzer mit einem geradezu verhängnisvollen Resultate abschloss, würde dieses Jahr, nachdem die Menschen durch die Zeitverhältnisse und die obrigkeitlichen Anordnungen zu einer ausserordentlichen Enthaltung gedrängt waren, ein bedeutend besseres Resultat versprechen, wenn nicht durch solche einschränkenden Bestimmungen die Hoffnung der Saalbesitzer, etwas weniges an ihre[n] Schaden zu bekommen, wiederum zu nichte gemacht würde. Die Anpassung an die allgemeine Kriegslage, deren plötzliches Eintreten letztes Jahr die Menschen abgesehen von den gedrückteren Erwerbsverhältnissen und den ungewissen Zukunftslosen auf eine ernstere Note stimmte, hat auch ein Wiedererwachen des Bedürfnisses nach etwas Frohmut und Unterhaltung gezeitigt, und zwar umsomehr, als in unserem Lande die Erwerbsverhältnisse im allgemeinen sich doch ganz bedeutend verbessert haben. Die Landwirtschaft hatte ein geradezu glänzendes Jahr zu verzeichnen, unsere Landesindustrie ist sozusagen durchwegs wieder zu den alten Löhnen zurückgekehrt und unsere Metallindustrie ist voll beschäftigt etc. Dieser objective und subjective Umschwung würde nun zweifellos dem notleidenden Stande der Saalbesitzer wenigstens in etwas zu gute kommen, wenn nicht der Staat sich hemmend dazwischenstellt.

Wir geben uns daher gerne der Hoffnung hin, dass Sie unser Gesuch mit jenem Wohlwollen im Regierungsrate unterstützen werden, an das uns Ihre gestrigen Ausführungen glauben machten und das Sie uns auch zugesichert haben. Sie dürfen es uns glauben, Herr Regierungsrat, dass dieses gewünschte Entgegenkommen für diesen Stand ein allerdringlichstes Bedürfnis ist. Sie werden sich erinnern, dass beispielsweise Herr Walder hinsichtlich seines eigenen Geschäftes, das doch noch in verhältnismässigen guten Umständen arbeitet, erklärte, dass er vom Sept. 1914 auf 1915 gegenüber vom September 1913 auf 1914 nur 28% Einnahmen zu verzeichnen hatte. Bedenken Sie zugleich, wie viele Saalbesitzer nun die Ersparnisse ihrer früheren Arbeit opfern müssen, wie viele nur durch Anhäufung von Schulden und Ausnützung des Credites sich halten können und wie manche Saalbesitzer und sonstige Wirte seit Beginn des Krieges in Konkurs geraten sind, und Sie werden sich unserer, durch die Not gebotenen Bitte nicht verschliessen können. Wir können es nicht fassen und nicht glauben, dass der st.gallische Regierungsrat im Stand sein wird, die wohlberechtigte Bitte dieses mit Spezialabgaben sowieso belasteten Standes abzuweisen, zumal ja mit der Verlängerung der Freinacht nichts verlangt wird, was dem Staate und seinen Interessen irgendwie schaden würde. Ob die Sääle am [sic] 12 Uhr, 2 Uhr oder 4 Uhr geschlossen werden müssen, schädigt die Allgemeinheit nicht, für den Saalbesitzer aber hängt ausserordentlich viel davon ab, nämlich die Frage, ob er sein Hauptbetriebsmittel verwenden kann oder nicht, bezw. mit oder ohne Nutzen.

Sie dürfen auch nicht glauben, dass durch eine Gewährung unseres Begehrens dem Alkoholmissbrauche Vorschub geleistet werde, oder eine nicht zu verantwortende Förderung der Genusssucht eintrete. Herr Walder zum Schützengarten hat Ihnen bekanntgegeben, dass am Neujahrstag bei Anlass der öffentlichen Tanzveranstaltung der durchschnittliche Konsum pro Person für Essen, Trinken, Zigarren etc. nur Frs. 1.82 ausgemacht habe, der beste Beweis, dass der sicherste Regulator für die Vornahme von Ausgaben doch immer das finanzielle Können ist. Man wird gewiss zugeben müssen, dass dies sehr mässige Durchschnittsausgaben sind und dass die Zeitverhältnisse die Menschen auch ohne besondere obrigkeitliche Einschränkungen zu einem sparsamen Gebahren anhalten. Ueberdies wird bei solchen Tanzanlässen, ebenfalls nach den Feststellungen des Herrn Walder, verhältnismässig wenig Alkohol und ein bedeutenderer Prozentsatz an alkoholfreien Getränken konsumiert und es sind in seinem Geschäfte während 15 Jahren laut seiner Erklärung noch keine Fälle von ärgerniserregender Trunkenheit vorgekommen, was die Polizeibehörden der Stadt St.Gallen bestätigen müssten. Dies dürfte auch in allgemeinerer Weise zutreffen, wie auch gesagt werden darf, dass die öffentliche Moral bei solchen Anlässen entschieden weniger gefährdet ist[,] als wenn sich die Menschen beispielsweise im Dunkel der Kinematographen [Kino] eng gedrängt zusammenfinden. Diese Anlässe spielen sich im offenen, beleuchteten Saale ab!

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.112-6 (Text) und ZMH 64/046a (Bild)