Das von den Pfarrherren beanstandete Korsett-Inserat war in der „Ostschweiz“-Ausgabe vom 25. Januar 1916 erschienen. Die Betriebskommission der Buchdruckerei „Ostschweiz AG St.Gallen“ nahm nun diesbezüglich Stellung:
[…]
10. Die Herren Redaktor Buomberger und Regierungsrat Rukstuhl nahmen Veranlassung, in Sachen der von H.H. Regens Dr. Rohner St.Georgen und Kaplan Bochsler in Gossau angedrohten Massregelung der Ostschweiz für den Fall der Wiederaufnahme von Korsett-Inseraten mit den beanstandeten Clisches, mit dem Hochw. Bischof Dr. Robertus Rü[c]ksprache zu nehmen, welcher sich dazu verstehen konnte, den Standpunkt der Ostschweiz zu billigen und die Befprchtungen [sic] der beiden eingangs erwähnten geistlichen Herren als zu weitgehend zu bezeichnen und zwar sowohl von sittlich religiöser als geschäftlicher Grundlage aus.
Nachbemerkung: „Die Ostschweiz» war die Nachfolgerin der Zeitung «Neues Tagblatt aus der östlichen Schweiz». Sie erschien von 1874-1997 (Jg. 1 bis Jg. 124).
Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 088