In Fratte di Salerno bei Neapel befand sich seit dem 19. Jahrhundert eine bedeutende, von Schweizern aufgebaute Textilindustrie. Zu den führenden Unternehmern zählten die Familien Wenner, Vonwiller, Züblin und Andreae von St.Gallen sowie Schlaepfer aus Rehetobel AR. Die Ausgewanderten bildeten eine eigene Kolonie und hatten sich organisatorisch in der sogenannten Fremdengemeinde Fratte zusammengeschlossen, die sich neben Freizeitaktivitäten vor allem um die Schulbildung der Unternehmerkinder und religiöse Belange kümmerte:
Ausserordentliche Generalversammlung
Der Fremdengemeinde in Fratte, Sonntag den 6. Februar 1916 vormittags 11 Uhr im Schullokal. –
Der Herr Präsident eröffnet die Versammlung durch Namenaufruf. Anwesend sind 19 Mitglieder; entschuldigt abwesend 12; unentschuldigt 17. –
Zur Tagesordnung übergehend wird:
- in Anbetracht der Abwesenheit des Schriftführers [Aktuars] das Protokoll der ordentlichen Gemeindeversammlung vom 25. April 1915 auf Aufforderung des Herrn Präsidenten hin von Herrn Fritz Wenner jr. verlesen und von der Versammlung ohne Bemerkung gutgeheissen.
- Der Herr Präsident teilt mit, dass der Anstellungskontrakt [Anstellungsvertrag] der Lehrerin, Frl. M. Brühlmann, in diesen nächsten Monaten abläuft und der Vorstand der Ansicht sei, dass es im Interesse der Schule wäre[,] den Kontrakt für weitere 2 Jahre mit einer Gehalterhöhung von Lit 200.- mit Frl. Brühlmann zu erneuern, womit Frl. Brühlmann einverstanden wäre. Da niemand etwas gegen diesen Vorschlag einzuwenden hat[,] wird derselbe einstimmig durch Händeaufheben von der Gemeindeversammlung angenommen.
- Zur Aufnahme eines neuen Gemeindemitgliedes bemerkt der Herr Präsident, dass es sich um die Aufnahme des Herrn Peter Flury in Nocera handelt, dass sich aber am Tage vor der Versammlung auch noch Herr Hermann Scherler zur Aufnahme gemeldet habe und die Gemeinde somit über die Aufnahme dieser beiden Herren abstimmen müsse. In der geheimen Abstimmung, welche folgt, werden beide Herren einstimmig aufgenommen.
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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 054/21.1 (Auszug aus dem Protokoll der Fremdengemeinde) und W 054/29.6 (Bilder)