Der Gemeinderat von Rheineck und das Bezirksamt Unterrheintal beklagten sich bei der st.gallischen Regierung darüber (Nr. 730), […] dass seit dem 11. März im kleinen Grenzverkehr mit Oesterreich Verschärfungen eingetreten seien, die namentlich für die dortigen Landwirte, welche in den Gemeinden Gaissau und Höchst ausgedehnten Grundbesitz haben, unhaltbare Verhältnisse geschaffen haben. Der gesamte Text und alle übrigen Beschlüsse des Regierungsrats finden sich hier:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916