St.Margrethen, den 24. März 1916
Titl. Regierungsrat des Kanton[s] St.Gallen
St.Gallen
Wir gestatten uns, Ihre Gefälligkeit in Anspruch zu nehmen, indem wir Sie höfl. bitten, uns eine Bewilligung zu erteilen, damit wir 20 Kg. Natrium chloratum puriss. exsiccat. pulv. (ganz reines Kochsalz) in die Schweiz einführen dürfen.
Die Sendung wird von der kantonalen Zollbehörde beanstandet und liegt auf dem hiesigen Zollamte. Der Lieferant E. Merck, Chemische Fabrik in Darmstadt sandte uns die Ware laut erhaltener Ausfuhrbewilligung vom 24. II. 16.
Für Ihre Mühe im Voraus bestens dankend, empfehlen wir uns Ihnen mit
vorzüglicher Hochachtung
[Stempel der Chemischen Industrie & Confiseriefabrik AG St. Margrethen und Unterschrift]
1 Franco-Couvert. [darunter handschriftlicher Vermerk: „nichts beilegen! Sch.“]
Auf der Rückseite des Dokuments steht:
Geht an das tit. Kantonale Laboratorium St. Gallen mit dem höfl. Ersuchen um Begutachtung, ob die Ware als dem Salzregal unterstellt zu betrachten und daher deren Einfuhr zu verbieten sei oder ob sie als nicht monopolpflichtig eingeführt werden dürfe?
Hochachtend!
Für die Salzverwaltung,
Der Staatskassa-Verwalter:
[Unterschrift]
St.Gallen, 27. III. 16
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 66/015b (Anfrage der Chemischen Industrie & Confiseriefabrik AG St. Margrethen an den Regierungsrat betreffend Einfuhrbewilligung und Stellungnahme der Staatskassa-Verwaltung)