Der Regierungsrat bewilligte der Schokoladenfabrik Maestrani in St.Gallen eine Arbeitszeitverlängerung für zwei Wochen. Für die zehneinhalbstündige Nachtschicht sollten die Arbeiter einen Lohnzuschlag von 25% erhalten: Das Gesuch wird begründet mit dringenden Lieferungen und Rückstand wegen Störungen in der Rohmaterialzufuhr etc. (Nr. 920).
Briefkopf der Schokoladenfabrik von 1912
Auch die Eingabe eines Modegeschäfts, das die Arbeitszeiten wegen dringender Saisonarbeit verlängern wollte, wurde positiv bewertet (Nr. 921). Ausserdem befürwortete der Rat die verkürzte Haltefrist für die im Herbst 1915 prämierten Zuchtstiere, die der inländischen Fleischversorgung dienstbar gemacht werden (Nr. 928). Fast zuletzt nahm die Regierung auch Kenntnis vom Ergebnis der Staatsrechnung 1915 (Nr. 931). Daneben befasste sie sich mit folgenden Themen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) sowie ZMH 64/063a und ZMH 64/063b (Briefköpfe der Firma Maestrani von 1907 und 1912)