Sonntagsverkauf im Kaufhaus Zeller in Wattwil

Sonntag, 16. April 1916 – Verbot des Löwenzahnsammelns und Sonntagsverkauf im Kaufhaus Zeller in Wattwil

Der Bezirksanzeiger für das Neutoggenburg erschien zwar jeweils am Samstag. Der eine oder die andere dürfte aber erst sonntags Zeit gehabt haben, ihn im Detail zu studieren.  In dieser Ausgabe waren unter anderem folgende offiziellen Bekanntmachungen zu lesen:

Bezirk Neutoggenburg.                               Allgem. Polizeiverbote.

Unter Hinweis auf die gesetzlichen Strafbestimmungen werden anmit folgende für die eben beginnende Kulturperiode zu Recht bestehende[n] Polizeiverbote wiederum allen Ernstes in Erinnerung gebracht, mit der Wirkung, dass zufolge wiederholter Publikation sich kein Fehlbarer im Uebertretungsfalle auf Unkenntnis nachstehender Verbote berufen könne.

Es ist strengstens untersagt:

  • Alles unberechtigte Betreten von Wiesen, Feldern und Gärten, jedes unberechtigte Sammeln von Kaninchenfutter und Ausstechen von Löwenzahn auf fremdem Eigentum.
  • Das Freilaufenlassen von Hühnern, Enten und Tauben auf fremdem Eigentum.
  • Das Anzünden und Abbrennen von dürrem Gras (Raingras, Falchengras) bei und in jungen Waldungen, an Waldrändern, an Rainen ec. [etc.]

Fehlbare, event. deren Eltern und gesetzliche Vertreter werden für den entstandenen Schaden haftbar gemacht und haben entsprechende Bestrafung durch die zuständigen Behörden zu gewärtigen.

Da in allen Gemeinden die Klagen wegen

Freilaufenlassens der Hühner

sich immer vermehren, wird auf das bestehende Verbot nochmals ausdrücklich aufmerksam gemacht.

Lichtensteig, den 3. April 1916.

Die Gemeinderäte des Bezirks Neutoggenburg.

Freilaufende Hühner, Abbildung in Rechnungsbüchlein

Freilaufende Hühner, Abbildung aus der Rechenfibel von Justin Stöcklin, 12. Auflage, Liestal, ca. 1912. Das Bild stand im Rechenbüchlein, um die Zahl 7 einzuführen.

Eine andere Anzeige widmete sich der Osterkollekte:

Neutoggenburg.                                            Oster-Kollekte.

Die diesjährige Osterkollekte wird in unserm Bezirk demnächst vorgenommen und wird deren Ertrag gemäss Verordnung vom 9. März 1883 unter die vom Kanton unterhaltenen oder unterstützten öffentlichen Krankenanstalten nach der Zahl ihrer Krankentage verteilt werden.

Gewiss hat unser Schweizerland allen Grund mit dankbarer Gesinnung sich dessen bewusst zu sein, dass es sich mitten im Völkersturm der unschätzbaren Segnungen des Friedens erfreuen kann. Der erschütternde Ernst der Zeitereignisse und der Gedanke an die zahllosen Leiden und Wunden, die der blutige, bereits zwei Jahre andauernde Krieg seinen Opfern schlägt, dürften dazu angetan sein, in weitesten Kreisen unseres Volkes Einsicht und Verständnis für den hohen Wert und die Bedeutung einer wohlgeordneten öffentlichen Krankenpflege neu zu beleben und zu stärken.

Lichtensteig, den 10. April 1916.

Die Gemeinderäte des Bezirks Neutoggenburg.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Bezirks-Anzeiger für Neutoggenburg, 15.04.1916 (Texte und Anzeigen) sowie ZNA 02/9997.0004 (Bild)

 

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