Mittwoch, 17. Mai 1916 – Jüdische Familie erhält Bürgerrecht in Brunnadern

In seiner Sitzung vom 17. Mai diskutierte der Grosse Rat auch über eine ganze Reihe von Einbürgerungsgesuchen. Aufgrund der Unterlagen – u.a. ein Leumundszeugnis und ein Steuerausweis – erteilte der Kantonsrat dem Samuel Lichtenstein, dessen Ehefrau Adele, geborene Hauser, und dessen Tochter Edith das Bürgerrecht der Gemeinde Brunnadern.

Brunnadern nahm die in St.Gallen wohnende, jüdische Kaufmannsfamilie, wie im übrigen zahlreiche weitere, ins Gemeindebürgerrecht auf, um mit den Einbürgerungstaxen die Gemeindefinanzen aufzubessern. Auch andere arme Gemeinden des Toggenburgs wie Mogelsberg und Oberhelfenschwil verfolgten diese Strategie. Das war möglich, weil gemäss damaligem, liberalerem Einbürgerungsrecht die Wohnsitzpflicht gegen eine Gebühr abgelöst werden konnte.

Die Familie Lichtenstein stammte aus Sniatynka-Drohobycz im damaligen österreichisch Galizien. Die Einbürgerungstaxe für den Kanton betrug Fr. 200.-, diejenige für die Gemeinde Brunnadern 1300.-. Laut Steuerausweis im Bürgerrechtsdossier wies Samuel Lichtenstein-Hauser, als dessen Beruf „Reisender“ angegeben wurde, im Jahr 1915 ein steuerpflichtiges Einkommen von Fr. 1400.- nach.

Dem Dossier liegt auch die Abschrift eines Ausweises des k. und k. österreichisch-ungarischen Konsulats in St.Gallen bei. Diese charakterisierte Samuel Lichtensteiger in Ermangelung eines Fotos folgendermassen:

Personenbeschreibung:

Statur: mittel Augen: dunkelbraun
Gesicht: oval Mund:  
Haare: dunkelbraun Nase: Rg.
Besondere Kennzeichen: %    

Leumundszeugnis

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.88 B1 und KA R.88-5-a (Einbürgerungsunterlagen) und W 276/08.04-02 (Ansichtskarte von 1917, hergestellt durch Artist Atelier H. Guggenheim Co., Editeurs, Zürich, No. 7395a Dép.)

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