In der Abendausgabe der Ostschweiz vom 18. Mai 1916 fanden sich auf derselben Seite zwei Kurznachrichten:
Lebensmittelfürsorge
(Mitg.) Die Lebensmittelfürsorgekommission von Gross-St.Gallen nahm in ihrer gestrigen Sitzung den Bericht ihres Vorsitzenden über die Zur Bekämpfung wucherischer Spekulationen mit Lebensmitteln getroffenen Massnahmen entgegen. Auf Grund einer beim Regierungsrat nachgesuchten Kompetenzübertragung ist schon vor einigen Wochen bei allen hiesigen Lagerstellen und Grossisten eine Bestandsaufnahme und Untersuchung durchgeführt worden, die bereits zur definitiven Beschlagnahme einiger grösserer Posten Kaffee und Speiseöl durch das schweizerische Volkswirtschaftsdepartement Veranlassung gab.
Die billige Milchabgabe an kinderreiche Familien, deren Sistierung publiziert war, soll einem vor [sic] verschiedenen Seiten geäusserten Wunsche entsprechend einstweilen probeweise noch einige Wochen fortgesetzt werden, bis ein definitiver Beschluss über die weitere Fortdauer dieser Aktion gefasst werden kann.
Gegenüber einer in der Presse erschienenen Reklamation über die Qualität eines auf der Freibank des Schlachthofes verkauften Postens billigen amerikanischen Schweinefleisches stellt die Kommission fest, dass dieses Fleisch keineswegs ungeniessbar, sondern lediglich zufolge des Transportes und der langen Lagerung etwas minderwertig geworden war, wie das in der Auskündung übrigen von vorneherein bekannt gegeben wurde. Zahlreiche Bezüger, die sich genau an die gegebenen Gebrauchsanweisungen hielten, haben sich im allgemeinen befriedigt über die gemachten Erfahrungen ausgesprochen.
[…]
Basel. Eine Apachengesellschaft. Das Basler Strafgericht verurteilte eine vierköpfige Apachengesellschaft im Alter von 18 bis 20 Jahren, die seit Ende 1915 bis Mitte Februar 1916 in vierzehn Fällen Einbrüche und andere Diebstähle verübte, zu Gefängnisstrafen von sechs bis neun Monaten. Ein fünfter Komplize wurde der Vormundschaftsbehörde überwiesen. Die Burschen hatten, angeregt durch Detektivgeschichten und Kinobesuche, einen regelrechen Apachenklub mit Statuten, Wappen, äussern Erkennungszeichen, Handgelübde und Treuschwur gegründet und die Diebstähle im Komplott begangen, wobei stets ein scharfgeladener Revolver mitgeführt wurde.
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 907 (Die Ostschweiz, Nr. 116, 18.05.1916, Abendblatt) und ZMH 40/012 (Auszug aus Briefkopf der Metzgerei und Wursterei J. Geiger in Lichtensteig, 1912)