Bekanntmachung und Warnung betreffend elektrische Starkstromanlagen.
1196) Wir setzen hiermit in Kenntnis, dass die neue Hochspannungsleitung Kohlbrunnen-Mutwil-Harswil-Niederwil am 28. Mai 1916 unter Spannung gesetzt wird.
Bei dieser Gelegenheit machen wir höflich auf die in der Umgebung angeschlagenen Plakate betreffend das Verhalten gegenüber elektrischen Starkstromanlagen, sowie betreffend Rettung von durch den elektrischen Strom Betäubten aufmerksam. Im fernern verweisen wir auf die Strafbestimmungen des Bundesgesetzes vom 24. Juni 1902 und warnen auch dringend davor, wegen der damit verbundenen Lebensgefahr, Stangen dieser Leitungen zu erklettern, Gegenstände irgend welcher Art nach den Leitungen zu werfen oder sonstwie Beschädigungen an denselben vorzunehmen. Fehlbahre [sic] müssten wir rücksichtslos den zuständigen Gerichten zur Aburteilung überweisen.
Gleichzeitig möchten wir jedermann dringend ersuchen, beobachtete Defekte, wie gebrochene Stangen, gerissene Drähte oder Ankerseile, überhaupt jede Unregelmässigkeit an unsern Anlagen, unserm Bureau in St.Gallen (Telephon 236) oder dem Platzmonteur in Uzwil (Telephon 90) zu melden. Der Melder erhält eine angemessene Prämie. Auslagen, welche durch die Meldung entstehen, werden ausserdem zurückvergütet.
St.Gallen, den 22. Mai 1916.
St.Gallisch-Appenzellische Kraftwerke A.-G.
Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Bekanntmachung im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. I, Nr. 21 vom 26. Mai 1916, S. 947) und ZMH 27/011 (Abbildung von 1921: Eine Frau sitzt an einer elektrischen Maschine, die Licht produziert, links am Boden befindet sich ein «Accumulator“)