Altenrhein, 1902

Samstag, 27. Mai 1916 – Naturschutz im Kanton St.Gallen

Die Abendausgabe der Zeitung Ostschweiz publizierte einen kurzen Bericht über Naturschutzbestrebungen im Kanton St.Gallen:

Naturschutzgebiet Altenrhein.

Mit dem Pflanzenschutz im Altenrheingebiet ist bereits Ernst gemacht worden. Besucher des Altenrheins [sic] haben sich demnach strenge an die von der st.gallischen Naturschutzkommission vorgeschlagenen und von den Gemeindebehörden Thal und Rheineck genehmigten Verordnungen zu halten.

Das Massensammeln von Pflanzen, besonders der blauen und gelben Schwertlilien, der weissen und gelben Seerosen, sowie das Abbrechen der Weidenzweige und Kätzchen ist strengstens verboten. Plätze mit besonders schöner Flora werden mit besonderen Tafeln „Naturschutz“ versehen. Daselbst wird jedes Pflücken und Ausgraben der obgenannten Pflanzen mit empfindlicher Busse bestraft.

Die Behörden haben auch das Betreten der Privat- und Gemeindegüter untersagt. Es dürfen nur die öffentlichen Wege begangen werden.

Die Natur mit ihren erhabenen Schönheiten ist für alle Menschen da, nicht für einige wenige Bevorzugte, die die ganze Welt gepachtet haben wollen, nicht für Vandalen, die sie in bodenloser Dummheit und Unwissenheit oder aus rohem Raubtierinstinkt verschandeln und verwüsten.

Jugend und Volk aber mögen es beherzigen: „Wanderer, freue dich der schönen Natur, achte und schütze in ihr das Lebendige und das Leben!“

E.B.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 907 (Die Ostschweiz, Nr. 124, 27.05.1916, Abendblatt) und W 238/02.13-02 (Ansichtskarte von Altenrhein, 1902)

hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .