Rechnung einer Papeterie in St.Gallen, 1917

Samstag, 10. Juni 1916 – Angst vor «flottanten Elementen»: Regelung des Armenwesens im Krieg

Die Sozialfürsorge oblag in der Schweiz teilweise bis weit ins 20. Jahrhundert den Bürgerorten (Heimatgemeinde). Während des Ersten Weltkriegs wurde diese Regelung zugunsten der sogenannten wohnörtlichen Armenpflege aufgehoben. Eine diesbezügliche interkantonale Vereinbarung von 1914 sollte per 1. Juli 1916 auslaufen. Der Präsident der schweizerischen Armendirektorenkonferenz berief deshalb für den 16. Juni eine Konferenz nach Olten ein, um über eine Verlängerung dieses Konkordates zu beraten. Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen  befürwortete dieses Vorhaben: Die Bestimmung, dass ein Unterstützungsbedürftiger sich nur dann auf die Vereinbarung berufen konnte, wenn er seit 1. Juli 1914 im Kantone wohnte, wurde in einer Zeit aufgestellt, wo noch niemand mit einer so langen Dauer des Krieges rechnete; man wollte dadurch sich der Zuwanderung flottanter Elemente erwehren. Heute aber erscheint es als Härte, einen Hilfsbedürftigen deshalb abzuweisen, weil er nicht bereits seit einem so weit zurückliegenden Zeitpunkt, wie es nunmehr der 1. Juli 1914 ist, im Kantonsgebiet wohnt. Diese Bestimmung bedarf tatsächlich einer Abänderung, speziell auch im Hinblick auf solche Arbeiter, die einer Arbeitsgelegenheit willen den Wohnsitz gewechselt haben und dieses löbliche Bestreben, sich ohne fremde Hülfe durchzubringen, nicht in der Weise büssen sollen, dass, [sie] wenn sie wieder arbeitslos werden, der armenpolizeilichen Heimschaffung ausgesetzt sind. (Nr. 1376)

Ausserdem genehmigte der Regierungsrat dem Staatsschreiber Othmar Müller-Widmer einen zweiwöchigen Erholungsurlaub im Juni (Nr. 1393) und beriet über folgendes:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/236 (Briefkopf der Papeterie A. Hungerbühler, St.Gallen, 1917)

Zum Fürsorgewesen und der Frage der sogenannten wohnörtlichen Armenpflege vgl. den Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25809.php

Samstag, 10. Juni 1916 – Soldaten im Grenzdienst

Es kann nicht mehr genau eruiert werden, wann die Sonntagsbeilage zum Tagblatt ausgeliefert wurde. Möglich ist, dass sie jeweils tatsächlich am Sonntag verteilt wurde. Es kann aber auch sein, dass sie der Samstagsausgabe beigelegt war. Das Staatsarchiv besitzt zum Jahrgang 1916 nur zwei Einzel-Belegexemplare in einem Privatarchivbestand. Darin erschien zum Wochenende vom 10./11. Juni 1916 obiges Bild mit folgendem Kommentar:

Zu unsern Bildern.

Seit Beginn des Krieges haben unsere wackeren Soldaten weite Strecken der schweizerischen Grenzen derart befestigt, dass die Anlagen wirkliche Fortifikationen geworden sind. Wie mühsam und gefährlich oftmals die Arbeiten der Soldaten sind, zeigt das Bild auf der ersten Seite dieser Nummer. An steiler Wand, hoch über dem Tale, sprengen sie einen strategischen Weg in den harten Stein, oft am schwanken[den] Seile, oft auf leichtgefügtem Gerüste arbeitend. Nicht Ruhm ist ihr Dank; sie finden ihre Freude in der Erfüllung der Pflicht.

Titelblatt

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 011/6.2 (St.Galler-Blätter für Unterhaltung und Belehrung aus Kunst, Wissenschaft und Leben. Illustrierte Sonntags-Beilage zum „St.Galler Tagblatt“, Nr. 23, 11.06.1916)