Dienstag, 20. Juni 1916 – Tätowierter stiehlt Kupferdraht und demontiert Blitzableiter

Der Leiter des Arbeitshauses hielt in den sogenannten Stammbüchern neben einem allgemeinen Signalement, den Vermögensverhältnissen, dem Gesundheitszustand und der Art des Vergehens u.a. auch die Lebensgeschichte eines jeden Inhaftierten fest. Der folgende Lebenslauf dokumentiert die Lebensumstände eines Arbeitshaussträflings, der wegen qualifiziertem Diebstahl im 7. Rückfall verurteilt worden war. Am 20. Juni 1916 trat er seine Strafe an, am 19. Juni 1917 wurde er entlassen.

Leg. Geboren, den 9. Novb. 1887 in Lachen, Kt. Schwyz. Der Vater […], Schreiner, ist 1902 gestorben; die Mutter […] wohnt in Uznach. Er hat einen ledigen Bruder & 2 verheiratete Schwestern. Die Erziehung war mangelhaft.

Nachdem er die Primarschule in Uznach, 2 Klassen repetierend, [mit] mittelmässigem Erfolg besucht hatte, musste er schon als Ergänzungsschüler [Unterricht nach der obligatorischen Schulzeit] in die dortige Färberei, in welcher er bis zum 18. Jahre arbeitete.

Dann kam er als Handlanger in eine Sägerei in Gommiswald & blieb dort, den Beruf als Säger erlernend, 2½ Jahre in Stellung. Seither betätigte er sich teils als Säger, teils als Handlanger & Taglöhner in Rüti Kt. Zürich, Sihlbrugg, Uznach, Elgg & Lachen; im Frühjahr 1916 kam er zu Bauern in den Seebezirk & am 24. Mai wurde er in Uznach verhaftet.

Vorstrafen: [Diverse, u.a. wegen Übertretung des Fischereigesetzes, Einbruchs und Velodiebstahls]

Anklage: […] ist geständig, in den Gemeindalpen von Rieden Kupferdraht von Blitzableitern entwendet zu haben. Er sei zu diesem Zwecke 3-4 Male, zuletzt am 15. Mai in die Alpen hinaus gegangen, habe mit einer Zange die Drähte abgezwickt & diese in Stücke von 40 bis 50 cm zerschnitten. Einen Teil wand er auch zu einem Knäuel, versorgte diesen in seinem Rucksack & trug das Kupfer nach Uznach, um es an Ferd. Garbbaccio & an den Schneider Niederist zu veräussern. Dabei gab er vor, den Draht von Bauern in Kaltbrunn gekauft zu haben; den Erlös verbrauchte er für sich.

Von dem auf 180 Fr. geschätzten Kupferdraht konnte ein Teil im Werte von ca. 30 Fr. der geschädigten Ortsgemeinde Rieden wieder zugestellt werden.

Im April a.c. stahl der Beklagte dem Taglöhner Dom. Tremp bei der Spinnerei Uznaberg, für welche dieser „Büscheli“ zu machen hatte, 1 Beil, 1 Schürze & Eisendraht im Werte von zusammen 13 Fr. Tremp liess jeweilen abends sein Werkzeug auf dem Arbeitsplatze & als er am 10. April wieder auf diesen kam, fehlten ihm die besagten Gegenstände, fur [für] welche [Name des Sträflings], über deren Herkunft ebenfalls falsche Angaben machend, von einem Julius Oberholzer zugegebenermassen 4 Fr. & einen Schlegel Schnaps [erhalten hatte].

Weitere Diebstähle von Kupferdraht aus Toggenburgeralpen, die zu gleicher Zeit ausgeführt wurden, stellt er entschieden in Abrede & kann diesfalls der Schuld nicht überwiesen werden.

Die fortgesetzten Diebstähle sind qualifiziert & durch das Demolieren der Blitzableiter erwuchs der Geschädigten ohnehin eine erhöhte Gefahr.

Straferschwerend ist zu berücksichtigen, dass es sich um 2 verschiedene Fälle handelt & dass der Angeklagte nicht nur wegen Diebstahl 7mal rückfällig, sondern auch noch anderweitig vorbestraft ist.

Verhandlung des Bezirksgerichts Gaster, den 19. Juni 1916 & Verurteilung […], als des qualifizierten Diebstahls im VII. Rückfalle schuldig, in Anwendung von Art. 58, bezw. 59 Ziff. 1 lit., 36 & 39 des Str.G. zu einer

Arbeitshausstrafe von einem Jahre.

Der Verurteilte wurde im Arbeitshaus mit Korbflechten beschäftigt. Seine Arbeitsleistung sei befriedigend gewesen, das Betragen angehend. Wegen Unfugs entzog man ihm am 8. April 1917 eine Mittagssuppe. Als Besondere Kennzeichen sind vermerkt: Schielt rechts, wagrechte [sic] Narbe 5 cm lang auf der Stirn an der Haargrenze; Tätowierung 9 cm über der r. Armbeuge aussen i.A.W.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.86, B, Band 1909-1916 (Stammbuch des Arbeitshauses) und W 238/06.07-06 (Bild der Spinnerei Uznaberg auf einer Ansichtskarte von 1901 (unten links): Einem Taglöhner, der für die Fabrik „Büscheli“ (Reiswellen) machen sollte, stahl der Angeklagte das Werkzeug)

 

 

hinterlasse einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihre Kommentardaten verarbeitet werden .