Montag, 7. August 1916 – Auch in der Sennhütte will man Elektrizität

Wasserrechtskonzession.

1674) Die Sennhüttengesellschaft Schönenberg, Gemeinde Wattwil, hat ein Konzessionsgesuch eingereicht zur Ausnützung des sogenannten „Gugenbaches“ daselbst behufs Gewinnung elektrischer Energie.

Das Gesuch, nebst Baubeschrieb und Plänen, liegt gemäss Art. 2 lit. B des Gesetzes über Benützung von Gewässern vom 1. Januar 1894 auf der Gemeinderatskanzlei von Wattwil während 30 Tagen, d.h. bis zum 10. September 1916, zu jedermanns Einsicht auf.

Allfällige Einsprachen gegen die Erteilung der Konzession sind innert der genannten Frist daselbst einzureichen.

St.Gallen, den 7. August 1916.

Für das Justizdepartement,

Der Regierungsrat:

Schubiger.

Der katholisch-konservative Anwalt Johann Schubiger-Sonderegger (1848-1920) leitete von 1891-1894 das damals neu geschaffene Volkswirtschaftsdepartement, danach bis 1920 das Justizdepartement des Kantons St.Gallen. 1890 wurde er auch in den Nationalrat gewählt. Auf Bundesebene setzte er sich massgebend für den Bau der Rickenbahn (samt Basistunnel) ein.

Sennen

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Publikation einer Wasserrechtskonzession im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 6, 11.8.1916, S. 169)sowie W 238/07.00-13 (Sennenball im Toggenburg, Ansichtskarte von 1915, Verlag: Th. Zingg, Baden) und W 238/07.00-12 (Toggenburger Sennen, Ansichtskarte von 1915; Hersteller unbekannt)

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