Zwei Firmen in Schmerikon beschäftigten den Regierungsrat in seiner Sitzung vom 8. August 1916. Im ersten Beschluss (Nr. 1831) ging es um einen Sand- und Kiesausbeutungsvertrag im oberen Zürichsee an die Baggerei Robert Helbling und W. Wenk, im zweiten (Nr. 1835) um eine provisorische Bewilligung zur Sonntagsarbeit von zwei bis vier Stunden für einen Arbeiter an die Kunststeinfabrik W. Wenk während neun Sonntagen: Das Gesuch wird begründet mit Nasshalten frisch gefertigter Kunststeine, welches bei hoher Temperatur und Sonnenschein notwendig ist, um ein brauchbares und wetterbeständiges Produkt zu erhalten.
Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 70/001 (Briefkopf)