In bloss dreiköpfiger Besetzung behandelte der Regierungsrat Strafnachlassgesuche (Nrn. 1909 und 1910), den Rekurs eines Ehepaares betreffend den Entzug der elterlichen Gewalt (Nr. 1914), die von der Armenbehörde Mosnang verweigerte Kostengutsprache für einen Knaben mit epileptischen Anfällen (Nr. 1922) und ein Gnadengesuch für eine Kindsmörderin (Nr. 1923). Ausserdem beklagte sich das Feuerwehrkorps der Gemeinde Berg, bei einem Einsatz in der Dienstehre verletzt worden zu sein: Einem anwesenden Feuerwehrmann […] sei von Buchegger ins Gesicht gespuckt worden. (Nr. 1919) Diese und alle weiteren Beschlüsse des Tages findet man nachfolgend:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916