Bis weit ins 20. Jahrhundert waren viele Häuser und Ortschaften in der Ostschweiz von teils weitläufigen Obstbaumgärten umgeben. Dies lässt sich beispielhaft auf dieser Ansichtskarte von Andwil aus dem Jahr 1913 zeigen. Der für die Bereicherung des täglichen Speisezettels willkommene Segen beschäftigte auch den Regierungsrat in seiner Sitzung:
Das Volkswirtschaftsdepartement berichtet:
Die Obstbaukommission der kantonalen landwirtschaftlichen Gesellschaft beabsichtige diesen Herbst in der Stadt St.Gallen zirka anfangs Oktober, eventuell auch noch ein zweites Mal zirka anfangs November eine 8-tägige kantonale Obstausstellung mit Marktcharakter zu arrangieren, deren Bedeutung und Zweckbestimmung einmal in der Belehrung liege (Obstsortenkenntnis, rationelle Aufbewahrung und Verwertung des Obstes, speziell auch mit Rücksicht auf Lagerungsfähigkeit und die Genussreife jeder Sorte usw.) und sodann in der Erzielung eines direkten Verkehrs zwischen Obstproduzenten und Konsumenten mit Ausschluss des Zwischenhandels zur Versorgung der nicht landwirtschaftlichen Bevölkerung mit gutem Tafel- und Kochobst. Das Eintrittsgeld für diese Ausstellung sollte sich auf höchstens 20 Rappen für eine erwachsene Person belaufen. Deshalb bat die Landwirtschaftliche Gesellschaft beim Regierungsrat um Unterstützung (Nr. 1938). Was der Regierungsrat in diesem und in allen anderen Geschäften des Tages beschloss, lässt sich im folgenden nachlesen:
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/09.13-06 (Abbildung)