Montag, 28. August 1916 – Witwe Karolina Thum-Helbling von Benken verfügt über ihren Nachlass

Die Bezirksämter hatten neben vielen anderen auch die Aufgabe, Testamente (sogenannte Letztwillige Verfügungen) auszustellen und aufzubewahren. Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) war 1907 vom Parlament angenommen worden und 1912 in Kraft getreten. Es regelt die Bereiche Personen-, Familien-, Erb- und Sachenrecht.

Oeffentliche letztwillige Verfügung nach Art. 502 Z.G.B.

Der unterzeichnete Bezirksammann ist heute behufs Errichtung einer letztwilligen Verfügung gerufen worden zu:

Frau Wittwe [sic] Thum Karolina geborene Helbling, 77 Jahre alt, von Benken.

Diese hat dem unterzeichneten Bezirksammann nachstehende Verfügungen auf Ableben hin mitgetheilt, & ihn beauftragt, darüber diese öffentliche Urkunde abzufassen:

Von dem bei meinem einstigen Hinschiede zu hinterlassenden Vermögen soll auf Grund dieser öffentlichen letztwilligen Verfügung zum Voraus zukommen:

1. Meiner Tochter Luisa Tremp geborene Thum, Ehefrau des Dominik Tremp, zur Zeit wohnhaft auf Blatten, Benken, ein Tausend Franken Fr. 1000.- Ferner: eine Federde[c]ke auf ein grosses Bett, zwei Sessel nach Auswahl; ein Petrolkochapparat, das Kanappee [sic, Sofa]; die schönere Kupfergelte; der Tisch in der Kammer; drei Leintücher, zwei Anzüge.

2. Meiner Tochter Karolina Hofstetter geborene Thum, Ehefrau des Schneidermeister[s] & Coiffeur[s] Hofstetter im Dorf in Benken ein Tausend Franken Fr. 1000.- Ferner: eine Kommode in der Kammer; das blaue Kästli; der Tisch im Boden; die grössere Kupferpfanne.

3. Meinem Sohne Zölestin Thum, zur Zeit wohnhaft in Rüti, Kanton Zürich: der aufrechte Kasten; eine Kommode in der Küche; das schönere Kuperpfändli [sic]; zwei Anzüge; drei Leintücher; das liegende Kästli.

4. Alle, oben unter Ziffer 1.2.3. nicht genannten, & von mir zurückzulassenden Fahrnisse & Hausräthlichkeiten [sic] irgendwelcher Art, sie mögen heissen wie sie wollen, sollen meiner Tochter, Frau Karolina Hoffstetter geborene Thum, ohne weitern Entgelt, noch zukommen.

5. Meinem Tochterkinde Olga Hoffstetter, des Schneidermeister[s] Hoffstetter: das von mir benutzte Bett in der Kammer, vollständig ausgerüstet; das Nachttischli.

6. Meinem Patenkind Dominik Tremp, des Dominik, zur Zeit wohnhaft auf Blatten, Benken, fünfzig Franken. Fr. 50.-

7. Der Pfarrkirche Benken für Anschaffung eines Messgewandes vier hundert Franken Fr. 400.-

8. Dem titl. Pfarramt Benken für Lesung der Gregorianischen heiligen Messen & anderer heiligen Messen ein hundert Franken Fr. 100-

9. Für ein Grabdenkmal für mich samt Einfassung & Weihwasserkessel drei hundert Franken Fr. 300.-

Diese Urkunde wurde der Erblasserin in Gegenwart der beiden unterschriebenen Zeugen vom unterzeichneten Bezirksammann vorgelesen. Die Erblasserin erklärt, dass die Urkunde ihre letztwillige Verfügung enthalte.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn.

Der Bezirksammann:                       Die Erblasserin:

Alois Rüdisühle                                 Karolina Thum-Helbling               

Wir, die Unterzeichneten, Tissot Arnold, Conditor, bürgerlich von La Chaux de Fonds & Locle, Kanton Neuenburg, & Keel Albert, Schmiedmeister, von Rebstein, Kanton St.Gallen, beide wohnhaft in Benken, bezeugen hiermit durch unsere Unterschrift, dass diese Urkunde vom Bezirksammann der Erblasserin in unserer Gegenwart vorgelesen wurde, & dass hierauf die Erblasserin, welche sich dabei nach unserer Wahrnehmung im Zustande der Verfügungsfähigkeit befand, erklärte, die vorgelesene Urkunde enthalte ihre letztwillige Verfügung.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn:

Die Zeugen:

Albert Keel, Schmied.

Arnold Tissot.

Anmit erkläre ich, dass ich diese Urkunde nach den Vorschriften der Art. 499-502 des Zivilgesetzbuches & getreu dem letzten Willen der Erblasserin abgefasst habe, sowie dass die Zeugen Albert Keel, Schmied & Arnold Tissot diese Urkunde in meiner Gegenwart eigenhändig unterzeichnet haben.

Benken, den achtundzwanzigsten August neunzehnhundertsechszehn.

Der Bezirksammann:

Rüdisühle

[Stempel:] Bezirksammannamt Gaster, Ct. St.Gallen

Unterschriften

Unterschriften 2

Unterschriften des Bezirksammanns, der Erblasserin und der beiden Zeugen

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, A 321/3.1 Bezirksamt Gaster, Letztwillige Verfügungen, Testament der Karolina Thum-Helbling (darin: Stempelmarken des Kantons St.Gallen auf der Urkunde)

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