Samstag, 9. September 1916 – 12‘000 Liter Schweizermilch pro Tag für Konstanz

Von der benachbarten Grenze und unsere Landwirtschaft.

(Korrespondenz.)

Der Stadtrat von Konstanz ist unermüdlich und in vorbildlicher Weise für die Sicherung der Lebensmittelversorgung seiner Einwohnerschaft tätig. Die Organisation, die er hiefür getroffen hat, funktioniert tadellos, nicht in letzter Linie wohl dank seiner Einfachheit. Grosse Mühe gibt sich der Konstanzer Stadtrat auch um die Aufrechterhaltung des kleinen Grenzverkehrs mit der Schweiz, für den an einzelnen Orten und bei höheren Instanzen immer noch nicht das nötige Verständnis vorhanden zu sein scheint. Für die Milchversorgung ist Konstanz beispielsweise grösstenteils auf die Schweiz angewiesen, werden doch täglich über 12000 Liter Schweizermilch nach Konstanz zum Verkauf als Konsummilch gebracht. Um sich nun die Schweizermilch einigermassen zu sichern, hat der Stadtrat von Konstanz mit sofortiger Wirksamkeit beschlossen, den Preis für Schweizermilch auf 27 Pfennig anzusetzen, denjenigen für einheimische Milch dagegen auf 26 Pfennig zu belassen. Für diesen Beschluss war u.a. auch der gegenwärtige Kursunterschied in deutscher und schweizerischer Währung wegleitend, denn die Milchhändler werden in Konstanz in Mark und Pfennig bezahlt, während sie ihre Lieferanten in Frankenwährung zu bezahlen haben, etwas, das eigentlich selbstverständlich sein sollte. Aber bis vor verhältnismässig kurzer Zeit bezahlten die schweizerischen Milchhändler ihre schweizerischen Produzenten von Milch nicht in Franken, sondern eben auch in Mark, gerechnet zum früheren vollen Kurse; den seit Kriegsbeginn eingetretenen Kursverlust hatte dann der Bauer, der Milchproduzent zu tragen, bis nun endlich einmal die schon längst notwendige Aenderung eintreten musste.

Um den Ansammlungen vor den Konstanzer Metzgereien zu begegnen, führt nunmehr nach einer Beschlussesfassung der Stadtrat auf 1. Oktober den sogenannten Kundenzwang ein, der darin besteht, dass jede Haushaltung einen bestimmten Metzgermeister als ihren Lieferanten bezeichnet und dann in der Folge berechtigt ist, bei diesem Metzgermeister ihr Fleisch auch zu kaufen. Die Stadt Konstanz wurde zu diesem Zwecke in zehn verschiedene Bezirke eingeteilt und jeder Bezirk hat dann seinen besondern Metzgermeister.

In Konstanz hat dieser Tage auch eine Neuregelung der Fleischpreise stattgefunden. Die Höchstpreise für das Halbkilo betragen für Rindfleisch Mark 1.90, ebenso für Kalbfeisch, für Hammelfleisch Mark 2.-, für gesalzenes Fleisch Mark 2.10, für frisches Schweinefett 2.20, für ausgelassenes Schweinefett 2.60, für Speck 2.20-2.60, für Schinken 2.80-3.60, für Schinkenwurst 2.20, Bratwurst, Leber- und Blutwurst ebenfalls, für Schwartenmagen 1.40 usw.

In den nächsten Wochen schon soll die ganze Bevölkerung von Konstanz mit Kartoffeln versorgt, und zwar soll der ganze Bedarf bis und mit April 1917 gedeckt werden. Auf den einzelnen Kopf der Bevölkerung kann bis 2 Zentner beansprucht werden; für Restaurants und Hotels bestehen besondere Vorschriften. Beim Bezug von Fett kann der einzelne Bezugsberechtigte nur die Hälfte in Butter beanspruchen, die andere Hälfte hat er in Schweineschmalz, Margarine, Rindertalg, Kokosfett usw. zu beziehen.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 36, 09.09.1916, S. 603-604) und ZOF 003/1.15 (Bild: Häftlinge der Strafkolonie Montlingen, eine Art Vorläuferin der Strafanstalt Saxerriet, bei der Kartoffelernte, zwischen 1918 und 1921)

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