Donnerstag, 19. Oktober 1916 – Mädchenfortbildungsunterricht darf nicht abends spät stattfinden

19. Okt. 1916.

An den Schulrat in Sevelen.

Tit.!

Nachdem die Töchter in Rans eine zustimmende Antwort erteilt haben, ist vom Schulrat beschlossen worden, in Rans eine Mädchenfortbildungsschule für Erwachsene einzurichten. Da die meisten Mädchen weit weg vom Schulhause wohnen, ist es schwierig, frühe Abendstunden für die Schule zu benützen. Die Mädchen glauben, erst abends halb acht Uhr erscheinen zu können.

Auf die Anfrage des Schulrates bedauern wir, die Antwort erteilen zu müssen, dass wir einen so späten Abend-Unterricht nicht genehmigen und nicht unterstützen könnten.

Wir hoffen doch, es werde auch in Rans möglich sein, Tagesstunden oder doch frühe Abendstunden für die Schule zu gewinnen, wie es auch andernorts möglich geworden ist.

Hochachtend,

Im Namen der Erziehungs-Kommission,

Der Präsident:

HScherrer [Unterschrift]

Der Sekretär:

D. Dütschler. [Unterschrift]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.130 B 2 (Copie des lettres, Schreiben des Erziehungsrates, ablehnende Stellungnahme betreffend Einrichtung einer Mädchenfortbildungsschule in Bad Rans, Sevelen) und W 054/74.21 (Schulzimmer für privaten Töchterunterricht im gehobenen Bürgertum um 1900. Der Fortbildungsunterricht für die jungen Fabrikarbeiterinnen und Bauerntöchter von Sevelen konnte nicht in derart privilegierter Weise abgehalten werden.)

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