Donnerstag, 9. November 1916 – Deutsche Militärbehörden stampfen Schallplatten ein

Das Archiv des Komitees für die Wiedergutmachung schweizerischer Kriegsschäden befindet sich im Staatsarchiv St.Gallen. Im folgenden geht es um eine Fallbeschreibung. Ein Musikhaus aus Lausanne hatte wegen der Kriegswirren zahlreiche Schäden erlitten, für die es nach dem Krieg Wiedergutmachung forderte.

Der im Text erwähnte Musikverlag Breitkopf und Härtel gilt als ältester Musikverlag der Welt. Er wurde am 27. Januar 1719 gegründet. Das Musikhaus Foetisch frères in Lausanne, um den es im folgenden geht, ist rund hundert Jahre jünger. Es wurde 1804 ins Leben gerufen. (Quelle: Wikipedia und homepage von Foetisch frères, konsultiert am 15.09.2015).

Foetisch frères

editeurs de Musique

Lausanne

Am 23. Juli sandte die Firma an die Ecole Normale in Van Turquie d’Asie Musikinstrumente für Frs. 433.95 durch dei [sic] Assoc. Armenienne Miatzahl Constantinople. Sie kamen richtig in C. an. In Trébizond verschwand infolge der Kriegswirren die Sendung, unsere Rechnung wurde nicht bezahlt Das Polit. Depart. weist die Klage der Firma ab, mit der Begründung die Ware sei nicht mehr Eigentum der Firma.

 

Am 9. Nov. 1916 sequestrierten die deutschen Militärbehörden in der Buchdruckerei Dogilbert, Bruxelles, alle Musikplatten, Platten in Zinn. Unter diesen Platten waren 350½ kg. unser Eigentum, wofür die Firma Dogilbert 17.- das Kg. [sic] verlangte (für das Metall) was für uns Frs. $ 5957,50 ausmachte, damit war aber nur das Metall berechnet, die Musik, die auf diesen Platten eingraviert war[,] konnte nicht mehr gedruckt werden.

Die deutsche Behörde übergab einen Gesamtschein.

Am 15. Febr. 1919 Mitteilung hierüber an das Pol. Departement.

Ohne jeden Erfolg.

 

Am 31. Januar sequestrierten die franz. Militärbehörden einen Scheck von Ptas. 156.50, den wir an unsere Lieferanten: Union Musical Espanola, Barcelona, sandten zur Begleichung ihrer Faktura. Am 17. Febr. 1919 Mitte[i]lung hierüber an das Pol. Departement

Ohne jeden Erfolg

Fortsetzung Blatt 2

Foetisch frères

editeurs de Musique

Lausanne

Am 2. August 1919 wurde die schweiz. Legation durch die belgische Regierung benachrichtigt, dass sie das Haus Breitkopf und Härtel in Brüssel, Musikhaus und Musikverlag unter der Begründung, dass das Haus deutsch, der Sitz der Firma in Leipzig sei, sequestrieren werde.

Diese Mitteilung wurde der Schweizerischen

1926 Mitteilung an das Polit. Departement.

Ohne Erfolg

Legation gemacht, weil unser Name als Lieferant der Firma Breitkopf und Härtel ersichtlich war. Die Firma schuldete uns in jenem Zeitpunkt für unsere Lieferungen in den Jahren 1915 bis 1919 die Summe von Frs. S. 8028.-

Wir verständigten sofort den Sequester, um die Bezahlung unserer Rechnungen zu erlangen, doch wurden wir abgewiesen.

Die belgischen Gerichte wiesen uns ebenfalls mit Urteil vom 18. Februar 1922 ab. 1926 schrieben wir dem Politischen Departement, unter Beifügung der nötigen Belege. Die Frage ist von uns aus noch bei den belgischen Gerichten anhängig.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 292/1.2.3 (Komitee für die Wiedergutmachung schweizerischer Kriegsschäden, Fallbeschreibung) und ZMH 64/877.014.2 (Grammophonapparate zum Abspielen von Schallplatten im Musikhaus Hug in St.Gallen, ca. 1909-1913; Foto: Otto Rietmann, St.Gallen)

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