Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons St.Gallen:
Eingabe betreffend Vermittlung des Bundesrates für Erreichung des Friedens.
Zur Sprache gelangt die von Herrn Kantonsrat Bühler und 10 weitern Ratsmitgliedern beim Grossen Rat eingereichte Anregung, womit dem letzteren folgende Schlussnahme beantragt wird:
„Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen, erschüttert von den unfassbaren Blutopfern des Krieges, ersucht im Namen der Menschlichkeit den hohen Bundesrat, im Verein mit den übrigen Neutralen den kriegführenden Mächten seine Vermittlung anzubieten“.
Nach gepflogener Diskussion über die Stellung, welche der Regierungsrat zu dieser Anregung einzunehmen gedenke, wird beschlossen:
Es sei dem Grossen Rat in Erledigung dieser Eingabe folgende Schlussnahme vorzuschlagen:
„Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen teilt die vom Gefühl der Menschlichkeit geleiteten Empfindungen, die in dem von den Antragstellern kundgegebenen Wunsche nach baldiger Beendigung des blutigen Völkerkrieges zum Ausdruck gebracht worden sind.
Er nimmt mit dankbarer Befriedigung von den seitens des Bundesrates über seine Stellungnahme zu dieser Frage wiederholt erteilten Aufschlüssen Kenntnis und lebt der vollen Überzeugung, dass der Bundesrat, getragen von der vertrauensvollen Zustimmung des Schweizervolkes, auch fürderhin in dem ihm als geeignet erscheinenden Zeitpunkte alle zweckdienlichen Schritte einleiten wird, um den kriegführenden Mächten seine Vermittlung zum Zweck der Herbeiführung des ersehnten Friedens anzubieten.
Der Grosse Rat weiss sich mit dem gesamten st.gallischen Volke und seinen Behörden einig in der ungeteilten Sympathie für die Friedensbestrebungen der obersten Landesregierung und in der lebhaften Hoffnung, dass es den Bemühungen des Bundesrates bald gelingen werde, in Verbindung mit den übrigen Neutralen durch Anbietung seiner Dienste die Wiederherstellung des Friedens anbahnen zu helfen.
In diesem Sinne geht der Grosse Rat zur Tagesordnung über.“
Protokollauszug an Herrn Landammann Dr. Baumgartner zur Notiznahme und zur Beantwortung der Eingabe in diesem Sinne.
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2, 1916/2670 (Protokoll) und P 127 (St.Galler Schreibmappe für das Jahr 1917, St.Gallen 1916, S. 7)