Freitag, 24. November 1916 – Der Grosse Rat verabschiedet das Budget für das kommende Jahr

Das Budget für 1917 zeigt

unter Berücksichtigung der im Laufe der Beratung beschlossenen Abänderungen folgendes Endergebnis:

Gesamtsumme der Einnahmen            Fr. 14‘573‘800.–

Gesamtsumme der Ausgaben              Fr. 16‘497‘500.–

Passiv-Saldo                                         Fr.   1‘923‘700.– 

Von Seite der Versammlung wird hierauf dem also bereinigten Budget die endgültige Genehmigung erteilt und desgleichen der Schlussantrag der regierungsrätlichen Budgetbotschaft zum Beschluss erhoben, lautend:

Der Regierungsrat sei beauftragt und ermächtigt, im Jahre 1917 zu erheben:

a) eine Staatssteuer von Fr. 2.50 von tausend Franken des Vermögens, nebst der entsprechenden Progressiv- und Einkommenssteuer;

b) die Steuern der Aktiengesellschaften und Erwerbsgenossenschaften nach Massgabe der betreffenden Spezialbestimmungen, sowie die Personal- und allfällige Ratasteuern.

Der Erste Weltkrieg mit seinen vielfältigen Auswirkungen setzte die Gemeinde- und Kantonshaushalte sowie die Bundesfinanzen gleichermassen unter Druck. Um die steigenden Militärausgaben decken zu können, wurde der Bundesrat daher 1915 per Volksabstimmung erstmals ermächtigt, eine sogenannte „Kriegssteuer“ zu erheben. Diese Vorläuferin der heutigen Direkten Bundessteuer wurde auch 1916 und 1917 eingezogen.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, AGR B 1, Protokoll des Grossen Rates