Briefkopf Oesterreichisches Konsulat

Dienstag, 28. November 1916 – Die Regierung befasst sich mit diplo-matischen Fragen

Der neu ernannte österreichisch-ungarische Konsul Thimcziuk in St.Gallen hatte der St.Galler Regierung seinen Antrittsbesuch abgestattet. Nun bat er um einen Gegenbesuch des Regierungsrates, was von letzterem mit höflichen Worten wärmstens verdankt, aber abgelehnt wurde: Wir gestatten uns, zur Begründung dieser Stellungnahme vorab darauf hinzuweisen, dass nach der in unserem Kantone bestehenden Praxis nie und bei keinem Konsulate ein solcher Gegenbesuch gemacht wurde und dass, wenn es dieses eine Mal geschähe, dies einen Präzedenzfall für die Zukunft bilden würde, der zur Folge hätte, dass bei jedem, nach unseren Wahrnehmungen nicht selten eintretenden Wechsel in der Bestellung der hiesigen Konsulate solche Gegenbesuche abgestattet werden müssten.

Wir glauben uns nicht in der Annahme zu täuschen,  dass es von Seite der übrigen in St.Gallen bestehenden Konsulate als Unfreundlichkeit und Zurücksetzung empfunden werden müsste, wenn Höflichkeitsakte der von Ihnen gewünschten Art nur in vereinzelten Fällen und nur gegenüber dem Konsulate eines einzelnen Staates ausgeübt werden wollten. Als weiteren Grund möchten wir rein objektiv anführen, dass nach der bestehenden Auffassung der internationalen Beziehungen ein diplomatisches Verhältnis zwischen den Konsulaten und der örtlichen Regierung nicht besteht, sondern dass die Konsulate im gegenseitigen Verkehre der Nationen in Hauptsachen den Zwecken wirtschaftlichen Verkehres dienen.

Zudem würde übrigens die Wahrnehmung der diplomatischen Beziehungen mit dem Auslande, nach Massgabe unserer verfassungsrechtlichen Institutionen, nicht in der Hand der kantonalen, sondern der Bundesbehörden liegen.

Wenn wir aus diesen Gründen auch nicht im Falle sind, Ihrer verdankenswerten Einladung Folge zu leisten, so hoffen wir doch nichts destoweniger, mit Ihrem Konsulate die besten Beziehungen zum Wohle und Nutzen unserer beidseitigen Landesangehörigen unterhalten zu können. Wir bitten Sie, die Versicherung entgegenzunehmen, dass jede Absicht, Ihrer Stellung nicht die Ihrer Bedeutung entsprechende Rücksicht entgegenzubringen, selbstverständlich vollständig ferne liegt und dass unsere Stellungnahme zu Ihrer Einladung ausschliesslich in den oben erwähnten Umständen begründet ist.

Der Konsul reagierte auf diesen Bescheid des Regierungsrates seinerseits mit einem Schreiben, in dem er festhielt, dass er auf der Erwi[e]derung des Besuches nicht unbedingt bestehe, es aber trotzdem gerne gesehen hätte.

Unterschrift Konsul

Auf der Rückseite des Schreibens vom 3. Dezember 1916 sieht man, dass der Brief beim Gesamtregierungsrat im Umlauf war:

Zirkulation beim Regierungsrat

Der Regierungsrat hatte übrigens recht mit seiner Einschätzung, dass die Konsule oft wechselten. Bereits im Januar 1917 bestellte Österreich-Ungarn einen neuen Konsul in St.Gallen. 

Alle übrigen Geschäfte des Regierungsrates vom 28. November 1916 finden sich hier: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.23-4-3 (Abbildungen aus dem Schreiben des österreichisch-ungarischen Konsuls vom 3.12.1916 auf die Ausführungen des Regierungsrates)

Dienstag, 28. November 1916 – Motion zur Schaffung eines Verwaltungsgerichts

Aus der Herbstsession des Grossen Rates:

Das Präsidium [gibt] dem Rate Kenntnis vom Eingang folgender, von Herrn Kantonsrat Dr. Lehmann und 40 weiteren Ratsmitgliedern eingereichten Motion, lautend:

„Der Regierungsrat wird eingeladen, die Frage zu prüfen und dem Grossen Rate darüber Bericht und Antrag vorzulegen, ob nicht im Kanton St.Gallen ein Verwaltungsgericht einzuführen sei.“

Die Motion wird auf die Tagesordnung gesetzt.

Der Regierungsrat beriet die Motion erstmals im folgenden Frühling, freilich ohne erkennbare – oder zumindest ohne protokollierte – Stossrichtung. Im November 1917 erkundigte sich das Justizdepartement deshalb beim Regierungsrat, welche Haltung er einzunehmen gedenke. Der Regierungsrat beschied dem sachthematisch zuständigen Justizdepartement, dass man dessen Auffassung teile: Die Motion sei „in wohlwollendem Sinne zur Prüfung entgegen zu nehmen“, „immerhin nicht ohne gleichzeitige Betonung der Bedenken, welche durch die mit der Verwirklichung der Motion verbundene, weitgehende Zersplitterung und Verteuerung der Rechtspflege hervorgerufen werden, und unter Hinweisung auf die Möglichkeit, auf dem Wege der Spezialgesetzgebung über die in Frage kommenden einzelnen Verwaltungsgebiete den Bestrebungen der Motion teilweise Rechnung zu tragen.“

Der etwas lustlose Eindruck täuscht nicht: Fortan wird das Geschäft auf der Pendenzenliste des Regierungsrates bis in den Mai 1924 mitgeschleppt. Dann beantragt das Justizdepartement die Streichung der Motion von der Tagesordnung des Parlaments. Der Regierungsrat beschliesst, diesem Antrag zu folgen und beim Parlament die Streichung zu beantragen. Der Grosse Rat folgt der Regierung in der Frühjahrssession ohne nennenswerte Opposition. Als Grund für die Streichung nennt das Ratsprotokoll die bevorstehende Errichtung eines eidgenössischen Verwaltungsgerichts und die „mangelnde Dringlichkeit eines bezüglichen gesetzgeberischen Erlasses“.

Ein St.Galler Verwaltungsgericht wurde schliesslich erst 1965 geschaffen; Mitte 1966 nahm es seine Amtstätigkeit auf. Seither ist es vorwiegend als Beschwerdeinstanz gegenüber der Regierung und der Verwaltung tätig. Als Teil der sogenannten dritten Staatsgewalt (Judikative) ist es unabhängig von der Regierung und der Verwaltung. Beim Verwaltungsgericht angefochten werden können Verfügungen und Entscheide der Regierung und anderer Verwaltungsbehörden (Erziehungsrat, Universitätsrat, Gesundheitsrat, Verwaltungskommission der Gebäudeversicherungsanstalt, Rat der pädagogischen Fachhochschule Rorschach), aber auch Rekursentscheide der kantonalen Departemente.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 005 (gedrucktes Protokoll des Grossen Rates) und ZMH 64/877.020.1 (Büromöbel-Verkauf in St.Gallen, zwischen 1909 und 1913, Foto: Otto Rietmann, St.Gallen)