Bis über den Ersten Weltkrieg hinaus war das Pferd das wichtigste private und teils auch öffentliche „Fortbewegungs- und Transportmittel“. In den Kriegszeiten litten nicht nur Menschen an Mängeln verschiedenster Art und Überarbeitung, sondern auch Tiere. Viele Pferde hatten, wie untenstehende Quelle zeigt, viel zu wenig Energie, um frei zu galoppieren wie auf dem Briefkopf des Pferdehändlers gezeigt.
Kreisschreiben des Polizei- und Militärdepartements des Kts. St.Gallen an die Bezirksämter, Gemeinderäte und sämtliche Polizeiorgane desselben betreffend den Pferdeschutz.
Vom 26. Dezember 1916.
Nach den Mitteilungen der schweizerischen Pferdeschutz-Vereinigung und des „Roten Sterns“ gehen aus allen Teilen der Schweiz Klagen über den schlechten Ernährungszustand der Pferde und deren masslose Ausbeutung ein. Die Gründe dieser Erscheinung lägen einerseits im Mangel an Kraftfuttermitteln und anderseits in der schlechten Qualität des sonstigen Futters. Da es nun zurzeit nicht möglich sei, diesen Futtermangel zu beseitigen, so müsse dadurch ein Ausgleich geschaffen werden, dass den reduzierten Kräften der Pferde entsprechend, auch reduzierte Anforderungen an diese gestellt würden, d.h. das Ladegewicht herabgesetzt und ein langsameres Tempo ec. verlangt werde.
Diese Ausführungen und Begehren erscheinen durchaus begründet, wesshalb [sic] anmit alle Polizeiorgane angewiesen werden, in erhöhtem Masse darauf zu achten, dass keine Überladungen vorkommen und wo solche betroffen werden, die Last verringert und die fehlbaren Fuhrleute unnachsichtlich verzeigt werden. Dabei ist zu erwarten, dass die Strafbehörden im Sinne von Art. 200 u. ff. des Strafgesetzes und der Verordnung über Tierquälerei vom 23. Mai 1868, solche Delikte gehörig ahnden.
Eine Überladung wird dann vorliegen, wenn ein Fuhrwerk nur bei Anwendung roher Strafmittel in Bewegung gesetzt und darin erhalten werden kann. Das Gewicht der Ladung muss in angemessenem Verhältnis zur Kraft und Leistungsfähigkeit der Zugtiere und dem Zustand und der Steigung der zu befahrenden Strasse sein.
Alle Fuhren arten im Winter auch dann zu Tierquälereien aus, wenn durch mangelhaft oder gar nicht geschärftes Beschläg die Zugpferde auf glattem Boden die Last nicht vorwärts zu bringen vermögen und von den Fuhrleuten trotzdem auf rohe Weise dazu angehalten werden.
Für das Polizei- und Militärdepartement
Der Regierungsrat:
Dr. A. Mächler.
Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend Pferdeschutz, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 26 vom 29. Dezember 1916, S. 922) und ZMH 53/020a (Briefkopf von 1913)