Freitag, 29. Dezember 1916 – Einheizen mit Holz ist einfacher mit „Büscheli“

August Keller aus Niederwil reicht beim Schweizerischen Amt für Geistiges Eigentum (später Eidgenössisches Amt für Geistiges Eigentum) ein Patent für eine Vorrichtung zur Herstellung von Reisigwellen und dergleichen ein:

Gegenstand vorliegender Erfindung ist eine Vorrichtung zur Herstellung von Reisigwellen und dergleichen, und es ist der Erfindungsgegenstand auf der beifolgenden Zeichnung in einem Ausführungsbeispiel dargestellt; (…). (…)

Die Anwendung vorliegender Vorrichtung kann in geeigneter Weise derart erfolgen, dass der Presshebel 10 in die Fig. 3 gestrichelt dargestellte Lage ausgeschwenkt wird. Hierauf wird das zusammenzubindende Reisig, das vorgängig zu ungefähr gleichlangen Stücken zugerichtet worden ist, auf die Träger 7, 8 aufgelegt, worauf das Pressgut durch Zurückschwenken des Presshebels auf den Reisigbündel zwischen dem Presshebel 10 und den Trägern 7,8 insbesondere diesem letztern, zusammengepresst wird. Dabei schiebt sich der die Sperrzähne 9 tragende Teil des Trägers 8 zwischen die beiden Teile des Presshebels 10 ein und die Sperrklinke kann in die Zahnlücken zwischen den Zähnen 9 eingreifen. Durch mehrmaliges Nachlassen und Wiederholen des Druckes mittelst Handgriffes 12 wird das Reisigbündel immer mehr und mehr zusammengedrückt und nach Erreichung der genügenden Pressung wird das durch Versperrung mittelst der Sperrklinke unter Pressung bleibende Reisigbündel z.B. mittelst Drahtes zur Reisigwelle gebunden. Hierauf kann die Sperrklinke 13 gelöst, der Hebel 10 ausgeschwenkt und die Reisigwelle der Vorrichtung entnommen werden.

Sollen längere Reisigwellen z.B. an mehreren Stellen gebunden werden, so sind an Stelle des einen Presshebels mehrere nebeneinander anzuordnen, oder mehrere derartige Vorrichtungen nebeneinander in derselben Linie aufzustellen. Auf diese Weise können z. B. auch Faschinen leicht hergestellt werden. (…)

August KELLER.

Vertreter: STAUDER-BERCHTOLD, St.Gallen

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 A/2e-074811 (St.Galler Patentschriften)

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