Bueromoebel

Freitag, 26. Januar 1917 – Beamte haben kürzer Mittagspause

Der Regierungsrat beschloss in seiner Sitzung vom 26. Januar:

Kantonale Verwaltung; Verlegung der Arbeitszeit.

Mit Rücksicht auf die durch den wachsenden Kohlenmangel gebotene Notwendigkeit tunlichster Sparsamkeit im Gasverbrauch und auf Anregung der städtischen Bauverwaltung und Gasdirektion wird, analog dem Vorgehen der städtischen Verwaltung, von Montag den 29. Januar 1917 an bis auf weiteres für die Bureaux der kantonalen Zentralverwaltung die nachmittägige Arbeitszeit verlegt auf die Stunden von 1 1/2 bis 5 1/2 Uhr.

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Hinweis: Das Sparen von Heizkosten in den Büros der staatlichen Angestellten hat im Kanton St.Gallen Tradition. Vgl. dazu den Artikel: «Sparen mit 5000 Thermometern» im Pfalzbrief, 2013/4, S. 6f. :  http://www.sg.ch/home/publikationen___services/publikationen/pfalzbrief.html

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 02.02.1917, S. 164) und ZMH 64/378 (Ausschnitt aus Briefkopf: Markwalder und Ganz, St.Gallen, 1905)

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