Im Vorstandsprotokoll des SAC St.Gallen steht zu lesen:
Über den am 1. Febr. 1917 in der Tonhalle stattgehalten[en] [sic] sind uns von verschiedenen Seiten Klagen eingegangen; erstens wegen der Aufstellung von nicht bestelltem Tischwein; zweitens war der Saal zu wenig geheizt & drittens missfiel speziell die Errichtung einer Champagnerlaube mit dito-Damen. Herr Brand erläutert seine mit dem Tonhalle-Wirt getroffenen Abmachungen; aus denen geht hervor, dass wegen des Tischweines die Abmachung bestand, je eine halbe Flasche pro Couvert [pro Gedeck] aufzustellen, wobei aber nicht gemeint war, dass die Restauration die Weine vorher nach der Karte auswählen lasse, um dann ausserdem noch Tischwein mit Extraberechnung aufstellen zu sollen. Wegen des Champagner-Stüblis hat Herr Brand nichts abgemacht. Ferner sind in der Rechnung des Restaurateurs einige Punkte, die Anstoss erregen. Er errechnet 168 Bankette,während unsere Kontrolle 157 angibt. Die Rechnung ist aber schon bezahlt & es lässt sich daher nichts anderes mehr machen. Nach ausgiebiger Erörterung beschliesst man, in einem Brief dem Tonhalle-Restaurateur unsern Standpunkt klar zu legen; er habe uns überfordert [sic] & wir überlassen es ihm, die Sache so weit als möglich zu verbessern.
Der Familienabend wurde im Tagblatt inseriert. Aus der Anzeige ist ersichtlich, welches Programm geboten wurde:
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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 023 (Protokoll des Vorstands vom 14.02.1917) und P 909 (St.Galler Tagblatt, 29.01.1917, Abendblatt)