Was im Protokollbuch der St.Galler Regierung in einer doppelseitigen statistischen Übersicht detailliert ausgewiesen wurde, fasste der Staatsschreiber im Entscheid mit der Nummer 1969 folgendermassen zusammen:
Unter Bezugnahme auf die Verhandlungen vom 15. Juni abhin (No. 1515) unterbreitet das Volkswirtschaftsdepartement dem Regierungsrate die Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der zufolge Verfügung des Bundesrates vom 16. Mai 1917 in der letzten Zeit durchgeführten Anbau-Statistik pro 1917; hiernach hat sich, um lediglich einige der wesentlichsten Zahlen anzuführen, für den Kanton eine Gesamtanbaufläche von 3175 ha [58 a und 18 m2] ergeben, wovon zirka 1546 ha auf Kartoffeln, zirka 46 ha auf Bohnen und Erbsen und zirka 70 ha auf Kabis und ähnliche Gemüsearten entfallen und die Zahl der Produzenten sich auf 13860 beziffert. Der Regierungsrat nimmt davon Vormerkung zu Protokoll und verfügt die Übermittlung der mit dem regierungsrätlichen Bestätigungsvermerk zu versehenden Übersichtstabelle an das schweizerische Statistische Bureau, Abteilung Anbaustatistik, mit folgendem Begleitschreiben:
«Unter Bezugnahme auf Art. 12 des Bundesratsbeschlusses vom 16. Mai 1917 betreffend die schweizerische Anbaustatistik beehren wir uns, Ihnen beiliegend die mit unserem Bestätigungsvermerk versehene Zusammenstellung des kantonalen Gesamtergebnisses der in der letzten Zeit durchgeführten Anbaustatistik pro 1917 zu übermitteln.»
Protokollauszug an das Volkswirtschaftsdepartement.
Auch die Rückseite der Tabelle ist mit Zahlen gespickt. Anbauflächen und Produzenten wurden nach Bezirk einzeln aufgeführt. Unterschieden wurde nach 1.) Hackfrüchten, 2.) Gemüse, 3.) Handelspflanzen sowie 4.) Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten und 5.) Kulturen in Gärten über 50 m2, auf Pflanzplätzen und auf Notstandspflanzland. Zu den Hackfrüchten zählten: Kartoffeln, Runkelrüben (Viehfutter), Zuckerrüben, Kohlrüben, weisse Rüben und gelbe Rüben. Beim Gemüse sind Kabis, Rotkohl, Köhli, Blumen- und Rosenkohl sowie Andere Gemüsearten aufgeführt. Bei den Handelspflanzen unterschied man Ölpflanzen (Raps, Rübsen und Mohn), Gespinnstpflanzen (Flachs und Hanf) sowie Zichorien und Tabak. Bei den Vor-, Zwischen- und Nachfrüchten waren nochmals weisse und gelbe Rüben sowie Weitere Gemüse genannt. Auf den Kulturen in grossen Gärten und auf Pflanzplätzen wurden vorwiegend Kartoffeln, Bohnen und Erbsen sowie als dritte Kategorie Kabis und verschiedene Kohlarten angebaut.
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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2 (Regierungsratsprotokoll Nr. 1969 vom 03.08.1917)