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Donnerstag, 20. September 1917 – Sorgen der Textilindustrie

An diesem Tag hätte die nächste Nummer des Fachblatts Mitteilungen über Textil-Industrie erscheinen sollen. Ausgeliefert wurde die Ausgabe jedoch erst am 9. Oktober. Die Gründe dafür waren auf der vorletzten Seite zu lesen: Mitteilung an die Leser. Da trotz frühzeitig begonnenen Umzuges der Druckerei Frank die Druckmaschinen erst am 8. Oktober wieder in Gang gesetzt werden konntnen, erfolgte die Spedition dieser Nummer am 9. November. In der Regel wird die Zeitung Ende Monats gedruckt und prompt mit Beginn des nächsten versandt. Wo die Zusendung verspätet erfolgt, beliebe man bei der Post zu reklamieren oder der Expedition umgehend Mitteilung zu machen, damit für Abhülfe gesorgt werden kann.

Was aber wurde so verspätet berichtet? Herausgepickt seien ein paar Mitteilungen:

Minimalsticklöhne für Stickereiindustrie. Unter dem Vorsitz des Herrn Dr. Kaufmann vom Schweiz. Volkswirtschaftsdepartement hat in St.Gallen eine Besprechung der interessierten Kreise zur Neunormierung der Stichpreise stattgefunden. Von Seiten der Schifflilohnstickereibesitzer war ein Minimalstichlohn von 57 Rappern normiert worden, während die Exporteure nur auf 48, höchstens auf 50 Rappen gehen wollten. Man einigte sich schlieslich auf 54 Rappen für 4/4 Normalware; für sog. Einteilware wird ein Zuschlag von drei Rappen per 100 Stich akzeptiert. Die Erhöung der Minimalstichlöhne wurde notwendig wegen der grossen Steigerungen der Garnpreise und der Verteuerung der verschiedenen andern Bedarfsartikel. (S. 170)

Ausfuhr von Stickereien nach den Vereinigten Staaten. Der Gesamtexport aus dem Konsularbezirk St.Galle nach den Vereinigten Staaten beziffert sich im vergangenen August auf 1,690,942 Fr. gegen 2,7 Milllionen im gleichen Monat des Vorjahres. Der Ausfall beträgt somit 1,009,154 Fr. Der Stickereiexport im besondern stellt sich für August 1917 auf 1,470,670 Fr., was gegenüber August 1916 einen Rückschlag von 960,014 Fr. bedeutet. (S. 170)

Der Siegeszug der Papiergarne. Auch auf das neutrale Ausland scheint sich der Siegeszug der Papiergarne zu erstrecken. Die sächsische Textilindustrie Wilhelm Kaufmann, Pirna, die in Glauchau eine Papiergarnspinnerei besitzt, hat auch bereits in Ronneby in Schweden eine Papiergarnspinnerei  und -weberei errichtet. Diese Gründung darf man wohl darauf zurückführen, dass in Schweden ausgezeichnete Vorbedingungen für diesen Fabrikationszweig gegeben sind, insbesondere die Beschaffung des Rohmaterials nur geringe Schwierigkeiten bietet. (S. 171)

Stillegung der Moskauer Textilfabriken. Die Seidenstoff- und Damenkleiderstoff-Fabriken Moskaus sind jetzt sämtlich stillgelegt worden, da es an Rohstoff- und Brennmaterial mangelt. Die Baumwollfabriken sollen zusammengelegt werden. Nur die Tuchfabriken, welche für den Heeresbedarf arbeiten, werden den Betrieb aufrecht erhalten. Die sämtlichen Baumwollfabriken des Gouvernements Kastroma haben den Betrieb eingestellt. Man zählt über 40,000 Arbeitslose. Die meisten Maschinen sollen, wie berichtet wird, von den Arbeitern zerstört worden sein. (S. 171)

Mitteilungen des Kaufmännischen Direktoriums in St.Gallen. Transit durch Deutschland. Die Exporteure werden darauf aufmerksam gemacht, dass Stickereien, welche den schweizerischen Ausfuhrbestimmungen für Deutschland entsprechen, nicht an die nordischen Einfuhrtrusts adressiert werden müssen, sondern dem nordischen Käufer direkt zuzsenden sind. Bei diesen Stickereien kommen somit die Formalitäten des gelben Ausfuhrgesuches nicht in Anwendung. Ebensowenig haben diese Vorschriften Gültigkeit für irgendwelche Waren, welche durch Ententeländer nach den nordischen Staaten exportiert werden. (S. 175)

Ebenfalls auf S. 175 findet sich nachstehende Anzeige. Die Seitenanzahl bezieht sich nicht auf die Anzahl Seiten in dieser Ausgabe der Zeitschrift, sondern auf den gesamten Jahrgang. Die Anzeige im Beitragsbild steht auf Seite 176.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 124 (Mitteilungen über Textil-Industrie, 24. Jg., Nr. 17/18, September 1917; Text und Bilder)

 

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