Firmengelaende Stuerm in Rorschach 1927

Samstag, 22. September 1917 – Tumult an der Sitzung

Die Firma Stürm in Rorschach fühlte sich benachteiligt. Sie warf dem Verband St.Gallischer Sägereibesitzer, deren Mitglied sie war, vor, sie bei der Beteiligung an Exportkontingenten zu wenig zu berücksichtigen. Verbandsintern hatte deshalb am 25. Juli 1917 bereits ein Vermittlungsversuch mit einem externen Experten stattgefunden. Das Ergebnis dieser Besprechung wurde jedoch von der Firma nicht anerkannt. Sie wandte sich an das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, das jedoch dem Verband recht gab.  Im Protokoll vom 18. September steht: Dieser Entscheid liegt nun vor, welcher die Handlungen der Kommission vollauf billigt und die an Stürm gemachten Ausfuhrzuteilungen mehr als genügend bezeichnet. Das Departement geht weiter und teilt uns ohne Pflicht hiezu zu haben mit, dass die Firma Stürm im Jahre 1916 270 Waggon Bretter in Kompensation gegen Vieh von Oesterreich her beziehen konnte, ohne dass der Bund sich an dem hohen Gewinne beteiligte. Es wird beschlossen, diesen Entscheid in vollem Wortlaute an der nächsten Hauptversammlung zu verlesen, der Versammlung jedoch zu empfehlen, den Fall diskussionslos ohne weitern Streit heraufzubeschwören, zu erledigen.

Vorgängig zu dieser Hauptversammlung vom 22. September traf sich der Vorstand des Vereins zu einer Vorbereitungssitzung. Um halb neun Uhr gab es im Ochsen in Berneck folgenden Auftritt: Herr Stürm älter. [sic] folgt der Kommission[,] ohne hiezu eingeladen zu sein, auf den Fuss in den Sitzungssaal. Er verlangt kategorisch Ausschaltung des «Falles» auf heutiger Traktandenliste. Nach einigen heftigen Auseinandersetzungen wird Herr Stürm ersucht, das Lokal zu verlassen, um uns an der Sitzung nicht weiter zu stören, was nun geschieht. 

Gut eine Stunde später wurde die ausserordentliche Hauptversammlung eröffnet. Der «Fall Stürm» wurde als drittes Traktandum behandelt: Herr Stürm sucht sich sofort zu rechtfertigen, verliest einige ihm genehme Stellen aus betreffender Korrespondenz und wünscht, dass der Entscheid des Departementes nicht verlesen werde, da dies keinen Wert habe. Nach gemachter Aufklärung durch den Präsidenten wird Verlesung des Entscheides verlangt, welches erfolgt, womit sich die Versammlung befriedigt fühlt. Auf nochmals ausgesprochenen Wunsch der Kommission findet eine weitere Diskussion nicht statt.

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 309/1.1 (Informationen und Texte aus Protokollen vom 25.07.1917, 18.09.1917, 22.09.1917) und ZMH 27/007a (Beitragsbild: Auszug aus Briefkopf der Firma Stürm in Rorschach, Firmengelände 1927)