Am 7. November 1917 reichte Hugo Ullmann aus St.Gallen ein Patent zur Einrichtung an Telephonen zur phonographischen Aufzeichnung des Gespräches des Anrufenden und des Angerufenen ein. Den Patentanspruch formulierte er folgendermassen:
Einrichtung an Telephonen zur phonographischen Aufzeichnung des Gespräches des Anrufenden und des Angerufenen, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl von den nach dem Sprechtrichter des Telephonapparates, als auch von den nach dem Hörer desselben führenden Leitungen Zweigleitungen nach einer Schreibdose geführt sind, zum Zweck, sowohl das Gespräch der einen wie der andern durch das Telephon miteinander verbundenen Person mittelst genannter Schreibdose phonographisch aufzuzeichnen; ferner gekennzeichnet durch ein Schaltorgan, mittelst welchem einerseits die von den genannten Leitungen abgezweigten Stromkreise geschlossen und unterbrochen, anderseits gleichzeitig das Schreiborgan in und ausser Betriebstellung gebracht wird, und im weitern gekennzeichnet durch ein durch die abgezweigten Stromkreise steuerbares Hemmorgan, mittelst welchem eine Kraftquelle in und ausser Betrieb gesetzt wird, letztere zum Zweck, die Schreibdose und das zur Aufnahme des Gespräches dienende Organ relativ zueinander zu bewegen.
Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 S/120b-077170 (Text und Illustrationen) und P 770.1917 (Beitragsbild, Werbung aus dem Offiziellen Adressbuch von Gross-St.Gallen von 1917)