Ab Dezember 1917 wurden für Kinder unter zwei Jahren spezifische Brotkarten ausgegeben. Die Ration betrug pro Tag nur 150g Brot und pro Monat 500g Mehl.
Es gab noch weitere spezifische Brotkarten, so eine Brotkarte für Truppen, die Geldverpflegung erhalten mit Tagesrationen von 400g und 500g. Ausserdem wurde eine Militär-Brotkarte für Urlaubgänger (resp. eine Brotkarte für beurlaubte Militärs, die bis zu fünf Tage gültig war) ausgegeben: Für die länger als 3 Tage dauernden Urlaube hat der Urlaubgänger, der sich nach Hause begibt, diese Karte gegen die gewöhnliche Monatskarte umzutauschen. Kehrt ein Urlaubgänger vor Ablauf des Urlaubs zur Truppe zurück, so hat er die nicht benützten Urlaubs-Brotkarten zurückzugeben. Abschnitte dürfen nur vom Verkäufer entfernt werden.
Ausserdem gab es zwei Tage gültige, kurzfristige Brotkarten, die zum Bezug von 450g, 500g oder 600g berechtigten. Sie wurden an Reisende ausgegeben:
Zum Thema Rationierung: vgl. den Beitrag vom 1. Oktober 1917
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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 200/61