Portierhaus Kantonsspital

Freitag, 6. Dezember 1918 – Der Portier muss frieren

Was wie ein «Samichlaushäuschen» (Häuschen von St.Nikolaus) aussieht, ist der Plan zu einem provisorischen Portiershaus für das Kantonsspital. Am 6. Dezember 1918 publizierte die Baupolizeisektion der Stadt St.Gallen die entsprechende Visier-Anzeige. Das Häuschen sollte den Eingang zum Kantonsspitalgelände an der Rorschacherstrasse in St.Gallen markieren. Das Baugesuch erfüllte verschiedene Vorgaben der Bauordnung nicht: Der Bauabstand von der Strasse, die Konstruktion von Wänden, sowie die Höhenlage des Fussbodens über Terrain entsprachen den geltenden Vorschriften nicht. Die Baubewilligung wurde deshalb nur für ein Provisorium erteilt, und der Staat musste das Häuschen jährlich für eine Rekognitionsgebühr im Betrage von Fr. 10.- an die Stadtkasse kontrollieren lassen. Im fernern, heisst es in der Anzeige, wird verlangt, dass der Fussboden in genügender Weise von Erdfeuchtigkeit isoliert und eine Bedachung in hartem Material erstellt wird.

Der geplante Bau sollte laut Grundriss einen Schlafraum mit zwei Betten, eine Toilette und einen Schüttstein erhalten. Eine Heizung war nicht vorgesehen. Die Abwasserkanalisation hingegen ist auf den bewilligten Plänen im Detail koloriert nachgewiesen.

Kanalisationsplan

Wie aus den Plänen und den zugehörigen Akten hervorgeht, löste der Bau dieses einfachen Häuschens bei Stadt und Kanton einiges an administrativem Aufwand aus. So wurde die Visier-Anzeige vom 6. Dezember 1918 in Protokoll-Ausfertigung an das Kantonsbauamt für sich & zu Handen der Kantonsspitalverwaltung (samt Plandoppel & Revers) und an das Baudepartement des Kantons St.Gallen, sowie [als] Protokollauszug an die Baupolizei-Beamtung (samt Plönen), an das Kataster- und an das Kanalisationsbureau verschickt. Das Kanalisationsbüro der Stadt genehmigte den Kanalisationsplan mit Verfügung vom 17. Dezember (s. Stempel), und zwei Tage später hielt der Regierungsrat in einem Zirkulationsbeschluss fest:

Das Baudepartement unterbreitet dem Regierungsrat ein Baugesuch der Kantonsspitalverwaltung für ein provisorisches Portierhaus. Die projektierte Baute soll mit einer Entfernung von 2.88 m an die Rorschacherstrasse gestellt werden.

Da die ohnehin nicht hohe Baute auf die Nordseite der Strasse zu stehen kommt und eine Beschattung der Strassenfläche daher nicht eintreten wird, und weil ferner eine spätere Verbreiterung der Rorschacherstrasse nach Norden kaum jemals in Frage kommen wird, wird von der kantonalen Strassenverwaltung eine Einsprache gegen das den gesetzlichen Abstand von der Staatsstrasse [von 4.50 m] nicht einhaltende Bauprojekt eine Einwendung nicht erhoben.

Auf Bericht und Antrag des referierenden Departements hat daher der Regierungsrat am 19. dieses Monats auf dem Zirkulationswege

beschlossen:

Vorstehendem Baubewilligungsgesuch sei entsprochen.

Auch dieser Beschluss wurde als Protokollauszug verschiedenen Stellen zur Kenntnis gebracht: dem Bezirksamt St.Gallen zuhanden des Stadtrates St.Gallen, dem Kantonsingenieur und dem Kantonsbauamt zuhanden der Kantonsspitalkommission, letzteres mit Planbeilage, sowie samt Akten an das Baudepartement.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, A 515/1.15-1.44 (Kantonsspital St.Gallen, Portierhaus, später abgebrochen: Text und Pläne)

 

 

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