Hertig Erfindung

Freitag, 20. Dezember 1918 – Schicksal eines Erfinders

Weder Rakete noch Lippenstift, sondern ein Taschenfeuerzeug:

Dasselbe besitzt gemäss der Erfindung einen zur Aufnahme von Brennstoff dienenden Behälter, mit dessen Oberseite ein mit einer haarfeinen axialen Längsöffnung versehener Pfropfen verschraubt, und über welchen Behälter eine Hülse gestülpt ist, die sich an der Oberseite stufenförmig verjüngt, auf welchen Stufen ein mit Feuerstein versehener Deckel, sowie eine Hülse ruht, welch letzere eine Kante aufweist, um beim Bestreichen derselben mit Feuerstein Funken zu erzeugen, so dass ein vorstehender Docht entflammt wird.

So lautete die von Ernst Hertig aus Altstätten im Kanton St.Gallen am 20. Dezember 1918 beim Schweizerischen Amt für Geistiges Eigentum eingereichte Beschreibung seiner Erfindung. Ergänzend hiess es weiter unten in der Schrift noch: Durch vorstehend beschriebenes Taschenfeuerzeug wird eine geruchlose Flamme erzeugt, und da dieses Feuerzug rund gestaltet ist, kann es zum Stopfen von Pfeifen verwendet werden.

Innenansicht Feuerzeug

Unter der Voraussetzung, dass zur selben Zeit in Altstätten nur eine Person unter diesem Namen wohnte, kann man im Staatsarchiv St.Gallen zur Person des Erfinders ein paar Informationen herausfinden, die ihn als etwas schillernde Figur kennzeichnen: Ernst Hertig, 1887 geboren und im Haus zum Sonnenhof wohnend, taucht kurz nach Einreichung seines Patentanspruchs mehrfach in Gerichtsdossiers auf, zunächst 1919 als Beklagter in einem Streit um den Verkauf von Torf, ein Jahr später als Kläger auf Ehescheidung und schliesslich 1921 in einem Konkursprotokoll. Die von ihm geführte Autogarage in Altstätten war offenbar nicht rentabel gewesen.

Hertig Autogarage

Aus den Akten geht ausserdem hervor, dass er bereits während des Ersten Weltkriegs vom Landgericht Kempten im Allgäu mehrfach in Strafuntersuchungen verwickelt gewesen war. Man hatte damals im Zusammenhang mit Sachhehlerei, Verkehrs-, Lebens- und Futtermittelvergehen sowie mit Vergehen gegen das Süssstoffgesetz gegen ihn ermittelt.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 O/95-081661 (Patentschrift, eingereicht von Ernst Hertig, Altstätten) und ZMH 02/038 (Briefkopf, Autogarage Hertig in Altstätten); GA 008/1919.05, GA 008/1920.04a und GA 022/351 (Gerichtsdossiers zu Ernst Hertig)

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