Briefkopf Oesterreichisches Konsulat

Dienstag, 28. November 1916 – Die Regierung befasst sich mit diplo-matischen Fragen

Der neu ernannte österreichisch-ungarische Konsul Thimcziuk in St.Gallen hatte der St.Galler Regierung seinen Antrittsbesuch abgestattet. Nun bat er um einen Gegenbesuch des Regierungsrates, was von letzterem mit höflichen Worten wärmstens verdankt, aber abgelehnt wurde: Wir gestatten uns, zur Begründung dieser Stellungnahme vorab darauf hinzuweisen, dass nach der in unserem Kantone bestehenden Praxis nie und bei keinem Konsulate ein solcher Gegenbesuch gemacht wurde und dass, wenn es dieses eine Mal geschähe, dies einen Präzedenzfall für die Zukunft bilden würde, der zur Folge hätte, dass bei jedem, nach unseren Wahrnehmungen nicht selten eintretenden Wechsel in der Bestellung der hiesigen Konsulate solche Gegenbesuche abgestattet werden müssten.

Wir glauben uns nicht in der Annahme zu täuschen,  dass es von Seite der übrigen in St.Gallen bestehenden Konsulate als Unfreundlichkeit und Zurücksetzung empfunden werden müsste, wenn Höflichkeitsakte der von Ihnen gewünschten Art nur in vereinzelten Fällen und nur gegenüber dem Konsulate eines einzelnen Staates ausgeübt werden wollten. Als weiteren Grund möchten wir rein objektiv anführen, dass nach der bestehenden Auffassung der internationalen Beziehungen ein diplomatisches Verhältnis zwischen den Konsulaten und der örtlichen Regierung nicht besteht, sondern dass die Konsulate im gegenseitigen Verkehre der Nationen in Hauptsachen den Zwecken wirtschaftlichen Verkehres dienen.

Zudem würde übrigens die Wahrnehmung der diplomatischen Beziehungen mit dem Auslande, nach Massgabe unserer verfassungsrechtlichen Institutionen, nicht in der Hand der kantonalen, sondern der Bundesbehörden liegen.

Wenn wir aus diesen Gründen auch nicht im Falle sind, Ihrer verdankenswerten Einladung Folge zu leisten, so hoffen wir doch nichts destoweniger, mit Ihrem Konsulate die besten Beziehungen zum Wohle und Nutzen unserer beidseitigen Landesangehörigen unterhalten zu können. Wir bitten Sie, die Versicherung entgegenzunehmen, dass jede Absicht, Ihrer Stellung nicht die Ihrer Bedeutung entsprechende Rücksicht entgegenzubringen, selbstverständlich vollständig ferne liegt und dass unsere Stellungnahme zu Ihrer Einladung ausschliesslich in den oben erwähnten Umständen begründet ist.

Der Konsul reagierte auf diesen Bescheid des Regierungsrates seinerseits mit einem Schreiben, in dem er festhielt, dass er auf der Erwi[e]derung des Besuches nicht unbedingt bestehe, es aber trotzdem gerne gesehen hätte.

Unterschrift Konsul

Auf der Rückseite des Schreibens vom 3. Dezember 1916 sieht man, dass der Brief beim Gesamtregierungsrat im Umlauf war:

Zirkulation beim Regierungsrat

Der Regierungsrat hatte übrigens recht mit seiner Einschätzung, dass die Konsule oft wechselten. Bereits im Januar 1917 bestellte Österreich-Ungarn einen neuen Konsul in St.Gallen. 

Alle übrigen Geschäfte des Regierungsrates vom 28. November 1916 finden sich hier: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und KA R.23-4-3 (Abbildungen aus dem Schreiben des österreichisch-ungarischen Konsuls vom 3.12.1916 auf die Ausführungen des Regierungsrates)

Niederbueren

Samstag, 25. November 1916 – Pflichtvergessene Mütter und Väter

Vier Regierungsräte trafen sich zu einer Samstagssitzung. Die Herren Hauser, Mächler und Scherrer waren entschuldigt. Die Verbliebenen befassten sich unter anderem mit zwei Familien, für welche die Armenbehörden Massnahmen beschlossen hatten. Im ersten Fall (Nr. 2702) ging es um eine Frau, die ausserehelich Zwillinge geboren hatte, […] welche Kinder sozusagen seit der Geburt auf Kosten der heimatlichen Armenbehörde versorgt werden müssen. Vom Vater dieser Kinder ist nichts erhältlich, da derselbe selbst noch 5 Kinder zu verhalten hat und vermögenslos ist. Der Ortsverwaltungsrat Niederbüren verpflichtete die erwerbstätige Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung, was letztere aber ignorierte. Nachdem nun die Heimatgemeinde für die Versorgung dieser beiden Kinder vom Januar 1915 bis heute rund Fr. 1000.- bezahlt, ohne von der pflichtvergessenen Mutter auch nur einen Rappen hieran zu erhalten, hat die Armenbehörde im Sinne von Art.30 des Gesetzes über das Armenwesen beschlossen, die mehrgenannte, zurzeit in Zürich wohnhafte Frau Laura Deucher, geschiedene Grütter, die sich keineswegs um ihre Kinder kümmert und alle Mittel anzuwenden versucht, um der auferlegten Beitragspflicht auszuweichen, in die heimatliche Armenanstalt zu versorgen. Dabei stellt der Ortsverwaltungsrat Niederbüren das Gesuch an uns [d.h. den Regierungsrat], wir möchten die notwendigen Vorkehrungen zur polizeilichen Zuführung der pflichtvergessenen Mutter an die heimatliche Armenbehörde veranlassen.

Im zweiten Fall (Nr. 2708) rekurrierte ein Familienvater gegen die geplante Versorgung zweier seiner Kinder in der Erziehungsanstalt Iddazell in Fischingen. Er begründete seine Beschwerde unter anderem folgendermassen: Der Hauptgrund bestehe jedoch in dem Umstande, dass die Frau des Rekurrenten mit inniger Liebe an ihren Kindern hange. Nun sei aber der Gesundheitszustand der Frau nicht der beste und müsse deshalb die Aufregung, welche die geplante Kinderversorgung ihr brächte, unter allen Umständen ihr erspart bleiben. Andernfalls würde Rekurrent jede Verantwortung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes der Frau ablehnen und müsste er diesfalls die Gemeinde Widnau dafür verantwortlich machen. Das Waisenamt Widnau seinerseits beurteilte den Fall ganz anders. Erstens bezweifelte es, dass der Beschwerdeführer den Rekurs selber unterschrieben habe. Dieser Vater, einst ein gerne gesehener, ordentlich kreditfähiger Landwirt habe sein Vermögen durchgebracht und die Familie der Armenfürsorge überlassen. Das zeige, dass er es mit seinen Vaterpflichten nicht sehr ernst gemeint habe. Aber auch die Charaktereigenschaften der Mutter, Frau Köppel, seien keineswegs solche, dass ihr die eigenen Kinder fernerhin ohne Risiko zur Erziehung überlassen werden dürften. Sie zähle zu jenen Leuten, die immer bereit seien, Behörden und Obrigkeit zu kritisieren, und zwar geschehe dies in ungebührlich grober Ausdrucksweise. Sie lebe mit ihrem Mann in ehelichem Unfrieden. Schon seit langer Zeit lebe bei der Familie Köppel als Kost- und Logisgänger ein Heinrich Knonauer. Während der Zeit, als Frau Köppel mit Knonauer und ihren Kindern im Fischernholz, Gemeinde Diepoldsau, gewohnt habe, habe sich gegenüber derselben der Verdacht erhoben, dass sie sich in andern Umständen befinde. In der Folge sei im Rhein die Leiche eines neugeborenen Kindes geborgen worden. Der Verdacht habe sich auf Frau Köppel gelenkt; jedoch der Untersuch sei nicht von hinreichendem Erfolg gewesen. Dagegen sei damals vom Bezirksamt Unterrheintal aktenmässig festgestellt worden, dass Frau Köppel mit Knonauer im Konkubinat lebte und dass die Beiden im gleichen Zimmer zusammenschliefen, in dem auch die beiden kleinen Kinder ihre Schlafstätten hatten. Die Ausführungen des Waisenamtes gehen im Protokoll des Regierungsrates noch weiter. Der Rat beschloss schliesslich, die Beschwerde abzuweisen und hielt fest, dass vor allem die Unzuchtsprozedur gegen die Mutter belege, dass die Kinder in ihrem geistigen und sittlichen Wohl gefährdet seien: Namentlich das Beispiel der Mutter war ein verderbliches. Anderseits mangelt es offenbar dem Ehemann und Vater an der nötigen Autorität, um die Seinigen auf die richtige Bahn zu leiten.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 276/09.10-01 (Ansichtskarte, ca. 1912, Niederbüren, Oberdorf und Unterdorf)

Bahnhof Rapperswil 1911 (Briefkopf)

Dienstag, 21. November 1916 – Tombola für die Unterstützungs-kasse der Bahnarbeiter

Nachmittags um drei Uhr traf sich der Regierungsrat zu einer ausserordentlichen Sitzung. Er hatte eine ganze Reihe Geschäfte zu erledigen, so unter anderem Anträge auf Elementarschadensvergütungen im Seebezirk (Nr. 2679), in Wattwil (Nr. 2680), in Kaltbrunn (Nr. 2681), in Vilters (Nr. 2682), in Ragaz (Nr. 2683) und in Oberterzen (Nr. Nr. 2684), verursacht durch die Unwetter in den Sommermonaten. 

Ausserdem brachte das Polizei- und Militärdepartement folgendes Traktandum ein: Mit Eingabe vom 28. Oktober 1916 ersuchte der Vorarbeiterverband «Sektion Ostschweiz» in Rapperswil um Bewilligung einer Vereinstombola zum Vertrieb von 50,000 Tombolalosen zu 50 Rappen. Es soll damit die Unterstützungskasse des Verbandes verstärkt werden, was zurzeit trotz Mitgliederbeiträgen nötig sei. Die Verlosung soll nur unter den Mitgliedern des Verbandes durchgeführt werden. Der Einnahme von Fr. 25,000.- sollen laut beigelegtem Plan Gewinne im Werte von Fr. 12,500.- abgegeben werden. Letztere werden nicht in Geld, sondern in Haushaltungsgegenständen, Uhren etc., die von inländischen Geschäftsleuten erworben werden, bestehen.

Auf Verlangen des referierenden Departementes reichte der Präsident des Verbandes eine nähere Begründung ein, nach welcher die Bewilligung in andern Kantonen bereits erteilt wurde und neben den Treffern eine Auslage von Fr. 9000.- zu erwarten sei, so dass nur noch ein Reingewinn von Fr. 3500.- bleiben würde. Der Gemeinderat Rapperswil empfiehlt zu entsprechen.

Auf Bericht und Antrag des referierenden Departementes zieht der Regierungsrat in Erwägung:

Verlosungen sollten zwar zurzeit möglichst vermieden werden, dagegen kann die vorliegende Verlosung wohl deshalb bewilligt werden, weil sie einem berechtigten gemeinnützigen Zweck dient, selbst in der not der Zeit begründet liegt, wiewohl die Schweizerischen Bundesbahnen seit 1. Januar 1916 die rückständigen Gehaltserhöhungen voll ausbezahlt und bekanntlich Teuerungszulagen entrichten wird, und weil sie nur im Kreise der Verbandsmitglieder durchgeführt weden will. Dagegen fällt auf, dass von den auf Fr. 25,000.- berechneten Loseinnahmen nur Fr. 3500.- dem Zweck zugeführt und sogar fast dreimal mehr für Verwaltungsausgaben vorweggenommen werden sollen. Das erscheint nicht als angängig und wäre ein Missbrauch. Wenigstens 40% der Einnahmen müssen der Unterstützungskasse zugeführt werden können.

Daneben befasste sich der Regierungsrat noch mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 57/016 (Briefkopf: Bahnhofbuffet Rapperswil, 1911)

Gossau Notkerschulhaus

Freitag, 17. November 1916 – Katholische und evangelische Steuern in Gossau

Die Firma Rappolt & Cie. A.-G. in St.Gallen betrieb früher in Gossau eine Stickereifabrik. Für Vermögen und Einkommen aus diesem Betrieb war sie in Gossau steuerpflichtig. Da es sich um eine Aktiengesellschaft handelte, entrichtete sie die Schulsteuer entsprechend der Seelenzahl der Schulgemeinden im Repartitionsverhältnis von 7/9 an die katholische und 2/9 an die evangelische Schulgemeinde. So beginnt der Regierungsratsbeschluss Nr. 2631. Die Firma war nun an Charles Wetter Rüsch in St.Gallen verkauft worden. Der neue Besitzer war evangelischer Konfession und hatte in Gossau Fr. 400’000 Vermögen und Fr. 12’000 Einkommen zu versteuern. Der katholische Schulrat und die Steuerkommission von Gossau vertraten die Meinung, die bisherige Steuerverteilung sei beizubehalten, da die Kinder der in der Firma Beschäftigten zur Mehrheit katholisch seien. Der evangelische Schulrat hingegen erhob Anspruch auf die gesamte Steuersumme mit der Begründung, die konfessionslose Firma Rappolt A.-G. sei an eine protestantische Einzelfirma übergegangen. Wie der Regierungsrat in diesem Fall urteilte, lässt sich  zusammen mit den übrigen Entscheiden im folgenden nachlesen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/09.12-21 (Bild: Gossau: Das 1912 erbaute Notkerschulhaus auf dem Sonnenbühl auf einer Ansichtskarte von 1913) 

Liederbuch Primarschulen

Dienstag, 14. November 1916 – Bürgerrechtsgesuche

In Vorbereitung der Grossratssession beriet der Regierungsrat erneut über Kantonsbürgerrechtsgesuche. Zur Einbürgerung empfahl er dem Rat Bewerber (in der Regel samt Familien) mit folgenden Berufen (Nr. 2587): einen Gasmeister, zwei Schlosser, einen Bleichereibesitzer und Geschäftsleiter, einen Konditor, einen Zahntechniker, drei Schreiner, vier Sticker, zwei Schuhmachermeister, einen Magaziner, eine Stickereiangestellte, einen Marmorist, einen Pflästerer, drei Zeichner, zwei Schneider, einen Fahrknecht, einen Gasarbeiter, einen Hausdiener, einen Nachtwächter, zwei kaufmännische Angestellte (Kommis), einen Glaser, einen Holzdreher, einen Fuhrmann, einen Flaschnermeister, einen Schifflisticker, zwei Wirte, einen Buchbinder, einen Maler, einen Stickfabrikant, einen Punchersticker, zwei Landwirte (einer davon zusätzlich Postillon), zwei Schriftsetzer, einen Portier, einen Sattlerlehrling, zwei Bahnarbeiter, einen Tapezierer, einen Kaufmann, einen Apotheker-Assistent , einen Bauzeichner und einen Saalarbeiter sowie einen Mann, der als ottomanischer Untertan und türkischer Staatsangehöriger ebenso ohne Berufsbezeichnung angegeben ist wie ein weiterer Mann, dessen Ehefrau vor der Heirat Bürgerin von New-York gewesen war.

Zwei Frauen beantragten als Einzelperson das Bürgerrecht: eine Ärztin und eine Fabrikarbeiterin.

Unter den Bewerbern war auch ein Musiker und Dirigent: Oskar Bohnsack (1886-1959) komponierte später u.a. einen Olma-Marsch («Im Grünen Ring»), einen Bravourmarsch («Frei Eidgenossen»), einen Parademarsch («Glocken der Heimat») und einen «Bundesrat Dr. Kobelt-Marsch». 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit einer ganzen Reihe weiterer Geschäfte:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 03/0093 (Liederbuch für das dritte bis achte Schuljahr der Primarschulen des Kantons St.Gallen. Herausgegeben vom Erziehungsrat des Kantons St.Gallen. 2., unveränderte Auflage, St.Gallen 1916, S. XXIX)

Informationen zu Oskar Hermann Fritz Bohnsack finden sich u.a. unter: https://schweizermarsch.ch/mediawiki/index.php?title=Bohnsack_Oskar

Fuenflaenderblick Grub

Freitag, 10. November 1916 – Freihandverkäufe

Der Regierungsrat stimmte in seiner Sitzung zwei Freihandverkäufen zu. Der eine betraf eine  baufällige Liegenschaft in Grub (Nr. 2579). Einer der Besitzer war unbekannt wo abwesend und wurde von seinem Vormund vertreten: Kurz bevor der Kauf erfolgt sei, habe er [der Mitbesitzer] seine Stelle [in Deutschland] gewechselt, ohne dass seine neue Adresse habe eruiert werden können. Es sei deshalb für ihn ein Vormund bestellt worden. Das Waisenamt habe die feste Überzeugung, dass der abwesende Anteilhaber, wenn ihm später dieser Freihandverkauf bekannt werde, froh sein werde über den erfolgten Abschluss desselben.

Im anderen Fall ging es um eine Parzelle in Sargans (Nr. 2579): Unter den verkaufenden Erben befinden sich die in Buenos-Aires abwesenden Erben Josef Kurz, Metzger, Frau Sophie Schär, geborene Kurz, und die Kinder des August Kurz sel., deren genaue Adressen zurzeit unbekannt sind und deren Einwilligung zum vorstehenden Freihandverkauf gemäss Art. 409 Zivilgesetzbuch deshalb auch nicht eingeholt werden kann.

Im Sinne von Art. 392, Ziffer 1, Zivilgesetzbuch wurde vom Waisenamt Sargans gemäss dessen Schreiben vom 27. Oktober/1. November l.J. den abwesenden Erben in der Person des Herrn Gemeindammann F. Bugg in Sargans ein Beistand bestellt, der namens der Verbeiständeten die Strazze unterzeichnet und dadurch sein Einverständnis zum vorliegenden freihändigen Liegenschaftsverkauf bekundet hat.

Das Waisenamt Sargans empfiehlt, dem Gesuche der Erben der Witwe Kurz, geborene Bettemann, zu entsprechen, da die Liquidation der Liegenschaft für die abwesenden Erben sehr wünschenswert und zweckmässig sei. 

Ausserdem diskutierte die Regierung über folgende Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 276/02.10-02 (Hotel- und Pension Fünfländerblick in Grub, 1912, Bild: Andr. Hane, Rorschach)

Skizze aus Patentschrift

Dienstag, 7. November 1916 – Neu: Stahlhelme in der Schweizer Armee

Die Hutfabrik Nägeli & Cie.  und deren Arbeiter in Rapperswil waren besorgt. In der Presse sei die Meldung erschienen, […] dass für die schweizerische Armee in Ersetzung der bisherigen Militärkäppi Stahlhelme angefertigt werden sollen und dass vom Bundesrat hiefür bereits ein Kredit von 2 Millionen Franken erteilt worden sein soll. Die Firma wies darauf hin, […] dass dadurch eine nicht unbedeutende inländische Industrie gefährdet und auch im Kanton St.Gallen eine grössere Anzahl Arbeiter brotlos würden. Sie bat den Regierungsrat, deswegen beim Bundesrat vorstellig zu werden (Nr. 2562).

Ganz so einfach waren diese Stahlhelme aber nicht herzustellen und die Befürchtungen der Hutindustrie deshalb etwas voreilig. Professor Friedrich Schwerd (1872-1953), Ingenieur aus Hannover, hatte 1916 den Stahlhelm für die deutsche Armee erfunden. 1918 liess er auch in der Schweiz seine Erfindung eines «gezogenen Stahlhelms» patentieren. Unter der Signatur ZW 2E/26a-083867 findet man den Text der Patentschrift im Staatsarchiv des Kantons St.Gallen. Darin heisst es: Das Bestreben, Helme aus Eisen herzustellen, um volle Sicherheit gegen Granatsplitter zu erhalten, hat zur Herstellung von Helmen aus gewöhnlichem Stahlblech und aus nicht härtbarem Manganstahlblech geführt, ohne dass die Aufgabe gelöst worden ist. Die Schwierigkeit liegt darin, dass eine ganze Anzahl von Bedingungen sowohl für die Herstellung, wie für die Anwendung des Helmes gleichzeitig erfüllt sein sollten. Diese Bedingungen betreffen Aufgaben einerseits der Festigkeit und des Gewichtes und anderseits der Raumgestaltung. Für die Anwendung wäre eine möglichste Ausdehnung der Helmflächen auf alle zu schützenden Kopfteile, genügende Stärke gegen Geschosswirkungen und zugleich geringes Gewicht zu fordern. Für die Herstellung wäre erwünscht, dass der ganze Helm aus einem Stücke Blech im Ziehverfahren seine Raumform erhält. Anderseits wäre zur Erreichung eines geringen Gewichtes eine geringe Wandstärke und deshalb die Verwendung von härtbaren Stahlsorten wünschenswert. Diese Stahlsorten aber bieten zum Teil dem Ziehverfahren, namentlich wenn der Helm ausser dem Kopfstücke noch einen Augenschirm und einen Nackenschutz haben sollte, erhebliche Schwierigkeiten infolge ihrer grossen Festigkeit (80 kg mm2) schon im ausgeglühten Zustande.

Vielfältige Versuche haben ergeben, dass gewisse Stahlsorten eine genügende Formbarkeit besitzen, um zu einer Helmform gezogen werden zu können. Gegenstand vorliegender Erfindung ist nun ein gezogener Helm, welcher den erwähnten Bedingungen wenigstens insofern Rechnung trägt, als derselbe durch Ziehen in einem Stücke hergestellt ist und aus gehärtetem Stahl besteht. Die Herstellung aus einem Stücke hat dabei den Vorteil, dass die Schutzwirkung durch Vermeidung vorstehender Nähte oder Nieten etc., welche den Geschossen besondere Angriffsflächen bieten, erhöht, also das Abprallen begünstigt wird. 

Übrigens: Die oben zitierte Patentschrift für die Stahlhelme findet sich in der Rubrik «Herstellung und Ausstattung der Hüte und anderer Kopfbedeckungen (Helme, Mützen, Strohhüte u. dgl.)». Patentiert wurde in diesen Jahren unter anderem auch eine «Schutzeinrichtung an Hüten zur Verhütung der Beschädigung derselben durch Hutnadeln» (1911).

Der Regierungsrat befasste sich aber nicht nur mit der möglicherweise bald darbenden Hutindustrie, sondern auch mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZW 2E/26a-083867 (Beitragsbild aus zitierter Patentschrift)

Zur Entwicklung der Uniformen der Schweizer Armee vgl. den Artikel im e-HLS: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D8586.php

Hinweis zu Friedrich Schwerd: Er gehörte 1933 zu den Mitunterzeichnern des sogenannten Bekenntnisses der Professoren an den deutschen Universitäten und Hochschulen zu Adolf Hitler und zum nationalsozialistischen Staat.

Bahnhof Wil 1909

Freitag, 3. November 1916 – Bahnhof Wil erhält 80m lange Perrondächer

Der Regierungsrat hatte in seiner Sitzung vom 3. November wieder einmal eine bunte Palette an Themen zu beraten. Darunter waren folgende Geschäfte: Der Gemeinderat Mogelsberg beantragte, zwei Strassenstrecken zu Staatsstrassen zu erheben (Nr. 2513). Auch die Verbindung Heerbrugg-Widnau-Diepoldsau sollte in eine Staatsstrasse umgewandelt werden (Nr. 2515). Die Brennholzkorporation Oberbüren bat um eine Holzschlagbewilligung (Nr. 2516). Der Rat genehmigte das Unterrichtsprogramm der Landwirtschaftlichen Schule Custerhof in Rheineck (Nr. 2517). Den Gemeinden Mörschwil und Kaltbrunn wurden Staatsbeiträge für Bodenverbesserungsprojekte zugesprochen (Nr. 2518). Eine Alkoholikerin bat um Entlassung aus der Trinkerheilanstalt (Nr. 2522). Gesuche um Wirtschafts- und Ramschpatente waren Thema (Nrn. 2525 bis 2529). Und der Bahnhof Wil erhielt laut Beschluss 80m lange Perrondächer (Nr. 2520). Auf dem Beitragsbild von 1909 ist er noch ohne solche Dächer zu sehen.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 275/1.43 (Bahnhof Wil, 1909, Fotograf: Hermann Tschopp)