Dienstag, 15. Februar 1916 – In Tübach fahren die Autos zu schnell

Der Kantonsingenieur schreibt an das Baudepartement:

St.Gallen, den 12. Februar 1916.

An das Baudepartement des Kantons St.Gallen,

St.Gallen.

Ueber die beiliegende Eingabe des Gemeinderates von Tübach, die Anbringung von Verbottafeln oder anderweitiger Sicherungsvorkehrungen gegen den Automobilverkehr an der Staatsstrasse von St.Gallen nach Rorschach bei der „Waldegg“ dortselbst betreffend, sehe ich mich hiemit auftragsgemäss zu folgender Vernehmlassung veranlasst:

Wie Sie den beiliegenden Akten entnehmen wollen[,] haben wir die in Frage stehende Strassenstelle schon im Jahre 1911 als für den Automobilverkehr gefährlich betrachtet. Zum Schutze des Publikums und zum ungestörten Erhalte der Schale und des Trottoirs liessen wir damals Wehrsteine zwischen der Strassenfahrbahn und dem Trottoir erstellen. Auf Reklamation des Gemeinderates von Tübach (siehe meinen beiliegenden Bericht vom 21. April 1911) mussten dieselben jedoch wieder entfernt werden.

Hinsichtlich des heutigen Gesuches um Anbringung von Warnungstafeln an der gefährdeten Stelle teile ich die Ansicht des Herrn Strassenmeisters Krucker, dass die Anbringung derartiger Tafeln prinzipiell eine Sache der Gemeinden sei und dass eine Abweichung von diesem Grundsatze unter Umständen ziemlich weitgehende Konsequenzen zur Folge haben könnte. Im gegebenen Falle muss allerdings [sic] zugegeben werden, dass sich die in Frage stehende Strassenkurve in ziemlicher Entfernung vom Dorfe Tübach befindet und dass von der Staatsstrasse St.Gallen-Rorschach nur eine ganz kurze Strecke auf dem Gebiete der politischen Gemeinde Tübach liegt. Aus diesen Erwägungen dürfte sich vielleicht eine Berücksichtigung des Gesuches rechtfertigen lassen, worüber ich jedoch den definitiven Entscheid Ihrem Departemente überlassen muss.

Hochachtungsvoll

Der Kantonsingenieur:

F. [Friedrich] Bersinger

Beilagen:

Sämtliche Akten.

Der zuständige Regierungsrat studierte die Akten am 15. Februar 1916 und brachte am Rand des oben zitierten Dokuments eine handschriftliche Notiz an:

Handschriftliche Notiz von Regierungsrat Rüegg

Geht an das Polizei- u. Militärdepartement zur gef. Auskunftgabe wem die Pflicht zur Anbringung solcher Warnungstafeln zukommt. Wir unsererseits teilen die Auffassung, dass dies Sache der Ortspolizei sei.

15./II./1916 Rüegg, Reg. Rat.

Das Polizei- und Militärdepartement antwortete am 18. Februar 1916 (Auszug):

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15. dieses Monats teilen wir Ihnen unter Rückschluss der Acten mit, dass die Anbringung solcher Warnungstafeln Sache der Gemeindebehörden ist. Da es sich aber hier um ein Stück der Staatsstrasse handelt, dürfte es immerhin angezeigt erscheinen, wenn dies unter Mithülfe des Kantons geschehen würde. Hiebei wird darauf Bedacht zu nehmen sein, dass alsdann eine verminderte Geschwindigkeit nicht lediglich für Automobile, sondern für alle Fuhrwerke vorgeschrieben & durch leicht sichtbare Aufschrifttafeln bekannt gegeben wird.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.64-6b (Akten der Strassenpolizei betreffend Strassen mit Velo- und Automobilverkehr) und W 238/02.08-09 (Bild der Gemeinde von 1916)

Donnerstag, 10. Februar 1916 – Der Erziehungsdirektor schreibt nach Biel und Brunnadern

Schreiben von Regierungsrat Heinrich Scherrer (1847-1919) betreffend eines Stipendiengesuchs:

10. Februar 1916.

An Herrn J. Sprenger, Kunstmaler u. Graphiker, in Biel.

Auf Ihr Gesuch an den Regierungsrat des Kantons St.Gallen vom 6. dies. um ein Stipendium für Ihren Sohn Joh. Georg Sprenger, stud. med. von Bronschhofen, geb. 25. Feb. 1895, zur Zeit im Militärdienst, haben wir Ihnen folgende Auskunft zu erteilen:

Nach Artikel 3 des Reglements kann auf ein Stipendien-Gesuch erst eingetreten weren, wenn Bericht und Ausweise vorliegen über die im vorausgegangenen Halbjahr gemachten Studien. Die Bewerbung hat jeweils bis 15. April und bis 15. Sept. zu geschehen. Erstmals ist noch das Formular über persönliche Verhältnisse zu benützen. Sie ersehen dies und alles Nähere aus den 4 gedruckten Beilagen.

Wir senden Ihnen gleichzeitig den Heimatschein nebst Immatrikulations-Urkunde Ihres Sohnes zurück.

Hochachtend,

Für das Erziehungsdepartement,

Der Regierungsrat:

Scherrer [Unterschrift]

Beilagen erwähnt,

4 + 2 = 6 Stück

Die sogenannte Hygienebewegung des 19. Jahrhunderts hatte auch Einflüsse auf den Schulhausbau. So wurde beim Erstellen von neuen Schulhäusern unter anderem darauf geachtet, dass sie grosse Fenster erhielten. Schulkinder und Lehrpersonen sollten in hellen, gut lüftbaren Räumen arbeiten können. Das Schulhaus in Bronschhofen (siehe oben auf der Ansichtskarte) ist ein gutes Beispiel für den Schulhausbau zu dieser Zeit.

Schreiben von Regierungsrat Heinrich Scherrer (1847-1919) an den Schulrat von Brunnadern betreffend Schulhausneubau in Breitenberg:

10. Febr. 1916

[An] den Schulrat in Brunnadern

Tit.!

Vom Kantonsbauamt ist uns über den projektierten Schulhausbau in Breitenberg folgender Bericht erstattet worden: „Wir sind mit der neuen Vorlage einverstanden in der Meinung, dass im Bedarfsfalle die Waschküche doch noch erstellt werde, für die der Raum im Keller-Geschoss auch bei der reduzierten Voranschlagssumme vorgesehen, aber vorläufig nicht abgetrennt ist. – Im Voranschlag vermissen wir einen Wandkasten im Schulzimmer und den Kellertreppen-Abschluss. Wir erhöhen deshalb den Voranschlag auf rund 27.000 Fr., in welcher Summe der Ankauf von 300 m2 Boden enthalten ist. – Den Voranschlag und die Pläne behalten wir als Doppel bei den Akten des Kantonsbauamtes.“ –

Unter Zustimmung zu den vorstehenden Ausführungen, stellen wir der Schulgemeinde Brunnadern an die Kosten der Schulhausbaute im Voranschlage von 27000 Fr. den reglementarischen Staatsbeitrag in Aussicht und gewärtigen weitere Mitteilungen.

Hochachtend        Der Regierungsrat:

                              Scherrer [Unterschrift]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.130 B 2 (Copie des lettres, Texte) und W 238/09.07-01 (Bild)