Samstag, 27. Mai 1916 – Tüchtiger Sticker und tüchtige Fädlerin gesucht

Inserate im Anzeigenteil der Zeitschrift «Die Stickerei-Industrie» (Auszug):

Zu verkaufen aus Gesundheitsrücksichten ein fast neues Haus mit 6/4 Spezialmaschine, vollständig auf Langware montiert. Sämtliche Röhren und Anwindstuhl vorhanden. Zu erfragen bei Frau Forrer, Feld, Bütschwil.

Gesucht: Tüchtiger Sticker für Monogramm auf Sticharbeit und eine tüchtige Fädlerin. Hoher Lohn. Eintritt sofort. Math. Litscher, Fabrikant, Sevelen.

Stickereien-Einkauf jeder Art in roh und gebleicht Resten, Retourstreifen und Tüchli, Schiffli- und Hand-, sowie Plattstichwaren gegen bar Biedermann & Cie., St.Gallen, 4 Poststrasse 4

Stickfachverein Gossau. Gemeinsamer Spaziergang am Auffahrtstage, laut Beschluss. Abmarsch vom Verein[s]lokal aus punkt 1 Uhr mittags. Zahlreiche Beteiligung erwartet Der Vorstand.

Stickerheim mit ganz guter 4/4 Maschine und womöglich mit etwas Boden zu pachten gesucht. Offerten an Postfach 2653, Filiale Kaufhaus, St.Gallen.

Unterzeichneter wünscht einen 12er Tüchli-Apparat zu kaufen. K. Ittensohn in Will.

Prima Existenz. Grössere Sticker-Familie mit weiblichen Hilfskräften gesucht in kleinere Stickerei auf dem Lande. Gutbezahlte, sichere Beschäftigung auf Monogramm, Tüchli oder Band. Schöne, grosse, sonnige Wohnung vorhanden. Ed. Engelberger, Stickerei, Feldmoos, Thal.

Fädelmaschinen neuester bewährtester Konstruktion (speziell für Seide), sowie gut reparierte unter Garantie in jeder Preislage. Reparaturen sämtlicher Systeme. Ad. Boner, Masch.-Werkstätte, Bruggen. Telephon 1557.

Zu verkaufen oder zu verpachten: Ein Haus mit guter Stickmaschine 4/4 an sonniger, schöner Lage im Dicken-Nesslau von J. Steiger-Wagner, Neu St.Johann, Obertoggenburg.

Zu verpachten im Rheintal 2 Stickerheime mit prima 4/4 Tüchlimaschinen. Offerten unter Chiffre P. 170 St. an die Schweiz. Annoncen-Exped. Haasenstein & Vogler, St.Gallen.

P.P. Den Anfragen um Auskunft über Inserate in der Stickerei-Industrie sind stets 20 Cts. in Marken beizufügen. Haasenstein & Vogler St.Gallen.

Stickereifabrik Sevelen

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 017/5 (Die Stickerei-Industrie, 32. Jahrgang, Nr. 11) und ZMH 72/002 (Stickereifabrik Sevelen)

 

Samstag, 6. Mai 1916 – Ungarisch gepfefferter Znüni: St.Galler Cowboys bringen 129 Kühe nach Ungarn (Teil 2)

(Der erste Teil des Berichts war in der Ausgabe des St.Galler Bauer vom 29. April 1916 erschienen.)

Reisebericht vom Viehtransport nach Ungarn vom 18. bis 30. März

(Schluss.)

Gefüttert wurde während dem Fahren. Auch der Mist musste während der Fahrt hinausgeworfen werden und es kam nicht selten vor, dass etwa ein gefangener Russe, der auf der Bahnlinie arbeitete, mit einer Schaufel voll Mist in Berührung kam. Am Mittag konnten wir in Salzburg mit Hilfe von Bahnangestellten zum Tränken eine Schlauchleitung erstellen. Die Kühe bekamen hier genug Wasser. Gegen Abend gings von Salzburg fort und fuhren wieder die ganze Nacht. Der nächste grössere Hauptort war Linz, eine Handelsstadt an der Donau. Tagsüber gab es hin und wieder an kleineren Bahnhöfen kürzeren Aufenthalt, bis wir endlich, um die Zeit der Abenddämmerung, in den Westbahnhof der grossen Hauptstadt des Kaiserstaates (Wien) kamen. Hier gab es mit dem Tränken schon Schwierigkeiten, da das Bahnpersonal schon mehr städtischen Charakter annimmt und das Interesse für das Vieh nicht mehr so gross ist. Zum Milchholen wären sie schon mehr eingenommen gewesen, als für eine günstige Tränkanlage zu sorgen. Während dem Tränken schlich eine ganze Anzahl Melker und Melkerinnen in die Wagen und zapften von den Kühen Milch ab, bis wir ihnen endlich den Schweizerernst zeigten und ein scharfes Ultimatum stellten. Am Mittwoch Morgen fuhren wir von Wien fort, jedoch nur eine kurze Strecke, dann gabs wieder einen längern Aufenthalt. Von Mittwoch Morgen bis Donnerstag Morgen kamen wir nicht mehr als etwa 25 Kilometer vorwärts. Die massenhaften Truppentransporte, die gegen uns fuhren, liessen uns fast nicht vorwärts kommen. Donnerstag abends kamen wir nach Marchegg, an die Grenzstation zwischen Oesterreich und Ungarn. Hier wurde bis Mitternacht Wasser getragen, da die Kühe einen kolossalen Durst hatten. Genug Wasser konnten wir ihnen nicht mehr geben, da der Zug während der schönsten Arbeit wieder weiter fuhr. Wie lange es Aufenthalt gab, war bei uns immer unbestimmt. Freitag morgens waren wir in Pressburg, der früheren schönen Residenz der ungarischen Könige. Hier fühlten wir erst, dass wir in Ungarn waren, weil hier meistens ungarisch gesprochen wurde. Nach einem längern Aufenthalt in Pressburg führte man uns weiter und wir kamen über eine grosse Ebene, wo das Land fast ausschliesslich zu Getreidebau verwendet wird. Je näher wir nach Budapest kamen, desto grösser war die ebene Fläche. Wir bewunderten natürlich diese Gegend sehr, weil bei uns im Voralpengebiet die ebenen Flächen gegenüber dieser nur steinwurfbreit sind. Soweit der Horizont reichte, sahen wir keine Berge mehr, nicht einmal mehr Hügelland. Das Land gehört hier meistens Grossgrundbesitzern. Es war nicht selten, dass wir in einem Getreideacker mehr als zehn Doppelgespann ackern sahen, zwei z.B. mussten pflügen, andere mussten eggen, säen oder walzen. Zum Säen verwenden sie meistens Säemaschinen. In Ungarn wurden wieder mehr Pferde zum Ackern verwendet, als in Oesterreich. Zum Teil sind es schwere, dann auch wieder leichtere, meistens jüngere Pferde; die meisten sind in einem sehr guten Nährzustande. Die grossen ungarischen Ochsen waren natürlich auf dem Ackerland auch vertreten. Hasen sahen wir in grossen Rudeln auf den Getreidefeldern, oft auf der Bahnlinie. Die Oekonomiegebäude waren immer in einem engern Kreis beieinander gebaut. Scheunen wie z.B. bei uns, sieht man keine, weil natürlich ausschliesslich Getreidebau getrieben wird und dazu mehr Schuppen für die Frucht nötig sind. Das Stroh wird im Freien zu sehr grossen Haufen aufgestappelt [sic] und erhält die Form und Grösse kleiner Scheunen. Die Gebäude sind meistens gemauert bis zum Dach. Die Bedachung besteht bei den alten Gebäuden zumeist aus Stroh, bei den neuern aus Eternit. Um den Hof herum sieht man eine grosse Anzahl Hühner und darunter einige Schweine weiden. Obstbäume sieht man in dieser Gegend sozusagen keine. Für uns war dieser Anblick ganz überraschend und wir bewunderten die Gegend so eifrig, dass wir kaum merkten, wie rasend der Zug davon fuhr. Gegen 3 Uhr nachmittags kamen wir nach Budapest. Den Bahnhof nannte man uns auf deutsch Neupest. Es war ein grosser Güterbahnhof. Um unsere Wagen näherte sich bald nach der Ankunft zigeunerartiges Volk. Es sind schmeichelhafte Leute, die mit uns in gesellschaftlichen Verkehr treten wollten. Wir merkten aber ihre Absichten bald und winkten ihnen mit scharfem Tone ab. Gegen Abend kam ein Vertreter der Firma, welche die Kühe angekauft hatte. Er teilte uns mit, dass wir noch bis Montag hier bleiben müssen. Die Kühe könne man nicht vor Montag ausladen, weil am Samstag Feiertag für die Juden und am Sonntag allgemeiner Feiertag sei. Am Samstag abends hatten wir noch ein schönes Stück Arbeit vor uns. Zuerst wurde noch gemolken und nachher konnten wir den Kühen endlich wieder einmal genug Wasser geben. Es stund eine miserable Tränkeeinrichung zur Verfügung. Es musste alles Wasser eine grosse Strecke weit getragen werden und wir hatten bis Samstag morgens 3 Uhr Arbeit genug. Nach einer kurzen Ruhepause wurden wir schon wieder geweckt von den Bewohnern, die nach Milch schrieen [sic]. Als wir mit dem Melken begonnen hatten, wurde der Bahnhof von Menschen, die mit Kannen und Flaschen usw. ausgerüstet waren, sehr belebt. Die Leute kamen zu unsern Wagen und wollten Milch. Die Not und die Sehnsucht nach Milch war so gross, dass die Volksmenge untereinander zu streiten anfing und einander von den Wagen wegrissen. Es gab ein arger Pöbel, bis endlich der Bahnhofvorstand mit Hilfe der Polizei die ganze Menge wegen Störung des Betriebes auf den Schienengeleisen fortjagte. Der Vorstand sagte zu uns, wir sollen die Milch samthaft einem Milchhändler verkaufen, damit nicht am Abend wieder ein solcher Auflauf entstehe. Wir verkauften sie dann einem Milchmann, der ein Jude war. Am Abend waren zwei Polizisten während dem Melken auf dem Platze und es durfte niemand das Bahngeleise betreten. Die Milchkonsumenten, welche am Abend wieder kamen, wurden wütend über den Milchmann, der die Milch gekauft hatte und er musste froh sein, dass er von der Menge nicht verprügelt wurde. Uns warfen sie Steine an die Wagen und fluchten und schimpften mit uns. Hier bekamen wir einen Begriff von der enorm teuren Zeit und von dem grossen Milchmangel in dieser Gegend. Selbst für Geld bekommt man keine Milch mehr.

Bis Sonntag hatten wir die Vorräte für die Kühe zum grösseren Teil gefüttert. Es wurde uns ungarisches Heu abgegeben, das aber bei uns nur als Streue taxiert würde. Zu diesem gab es aber Gerstenschrot, der den Kühen vortrefflich schmeckte. Alle Kühe waren in gesundem Zustande angelangt und hatten durch den Transport wenig gelitten. Die Viehhabe wurde auf dem Transport bis Montag morgens um 9 Stück vermehrt. Wir hatten also auf dem Transport 9 Kalberkühe, die alle samt den Jungen in gesundem Zustande waren, obwohl die Hilfe und Pflege oft nur kurze Zeit beanspruchen durfte. Die Kälber liess man am Muttertier saugen. Das älteste war acht Tage alt, in einem sehr guten Nährzustande.

Am Montag morgens mussten wir früh füttern und genügend tränken. Gegen 8 Uhr kamen eine Anzahl Händler und Grossgrundbesitzer mit ihren Dolmetschern und einem Knecht, um die Kühe anzukaufen. Die Kühe wurden auf der Bahn waggonweise gewogen, sowie auch waggonweise an die Händler verkauft. Einer allein kaufte acht Wagen von den besten Milchkühen. Diese acht Wagen blieben noch bis Dienstag stehen, und wir hatten auch die Ehre, bis dann dort zu bleiben. Diese Kühe gingen dann in den gleichen Wagen weiter, und wie wir vernehmen konnten, musste der Transport noch einige Tage weiter gehen, bis die Kühe endlich an ihrem neuen Aufenthaltsort eintreffen und aus den Bahnwagen hinaus konnten. Am Dienstag halb 9 Uhr waren sämtliche Wagen von Budapest weiter gefahren. Wir waren also von unserer Arbeit entlassen. Nachdem wir in einem Restaurant noch einen ungarisch gepfefferten Znüni genommen hatten, ging unser Reiseziel wieder der lieben Heimat zu. Mit Sehnsucht nach dem schönen Schweizerlande reisten wir heimwärts und wir fühlten uns wieder zufrieden, auf der Friedensinsel leben zu dürfen, nachdem man einige Tage im Kriegslande gereist und die Greuel des Krieges gesehen hatte. Das was wir gesehen haben, ist ja nur ein Schatten von all dem Unglück. Wenn man alle Tage die zwei langen Sanitätszüge am Morgen und Abend bei Budapest vorbeifahren gesehen hat, so wird man ganz betrübt ob diesem Elende, das über die kriegführenden Völker hereingebrochen ist. Ich wünschte mir nur, dass jene unzufriedenen, gewissenlosen Aufwiegler, die wir in der Schweiz haben, dieses Elend mitansehen müssten. Das Gefühl der Zufriedenheit wäre vielleicht auf der Heimreise bei ihnen noch grösser, als bei uns. Nachdem wir am Dienstag vormittags zirka halb 10 Uhr von Budapest abgefahren waren, kamen wir abends 6 Uhr nach Wien. Von Wien fuhren wir die ganze Nacht hindurch und kamen am Mittwoch morgens nach Salzburg. Hier mussten wir unsere Reisepässe verlängern lassen, da unsere Passbewilligung nur auf acht Tage dauerte. Schnellzüge fuhren keine und wir kamen bis Mittwoch abends nur nach Innsbruck. Da mussten wir ein Nachtquartier suchen, weil keine Nachtzüge nach Feldkirch fahren. Am Donnerstag gings von Innsbruck nach Feldkirch, wo wir sofort auf das Zollamt mussten. Da hiess es, sämtliche Durchreisenden nach der Schweiz, ausser den fünf Viehbegleitern, müssen 10 Tage in Feldkirch bleiben. Weil aber alle Tage nur noch zwei Züge nach Buchs fahren, war es uns nicht mehr möglich, den Abendzug zu bekommen, da die Zollrevision ziemlich lange Zeit in Anspruch nahm. Am Freitag kamen wir mit dem Morgenzug nach Buchs. Frohen Mutes traten wir wieder auf die Friedensinsel und liessen unsere Kronen und Heller auf Schweizergeld umwechseln.

Der Berichterstatter: K-e.

Offenbar trieben die Viehzuchtverbände während der Kriegszeit regen Handel mit Oesterreich-Ungarn, jedenfalls erschien im St.Galler Bauer vom 11. November 1916 folgende Anzeige, in der es heisst: […] als Käufer und Bestimmungsort muss „Oesterreich“ angegeben sein. Bereits am 15. April war im Bezirksanzeiger für das Neutoggenburg eine Anzeige des kantonalen Volkswirtschaftsdepartements erschienen, in der ebenfalls auf einen Ankauf von Nutz- und Zuchtvieh für Österreich hingewiesen wurde.

Vieheinkläufe

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 248/82 (St.Galler Bauer, 3. Jahrgang, Heft 18, 06.05.1916 (Text), S. 289-293 sowie Heft 45, 11.11.1916, S. 764 (Anzeige) und Heft 27, 08.07.1916, S. 452/453 (Foto))

Montag, 3. April 1916 – Ungarischer Sandzucker, Mastmehl, Vorbruchbutter und Waschbenzin: Höchstpreise für tägliche Bedarfsgüter

Das nachstehende Kreisschreiben stellt sämtliche zu diesem Datum gültigen Höchstverkaufspreise für Getreide, Milchprodukte, Zucker, Benzin und Leder zusammen. Die Übersicht macht deutlich, für welche Bedarfsgüter die Landesregierung im Rahmen der wirtschaftlichen Landesversorgung bis zu diesem Zeitpunkt eine Regelung für notwendig hielt. Die Bestimmungen sind eine Vorstufe zu den im Herbst 1917 eingeführten Rationierungsmassnahmen.

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartementes des Kts. St.Gallen an sämtliche Bezirksämter, Gemeindebehörden und Polizeiorgane desselben betreffend Waren-Höchstpreise.

Vom 3. April 1916.

Nachdem wir die Wahrnehmung machen mussten, dass die verschiedenen Bundesratsbeschlüsse betreffend Ansetzung von Höchstpreisen für Lebensmittel und andere Bedarfsartikel, die bisher erfolgt und sukzessive im kantonalen Amtsblatt publiziert worden sind, noch nicht die notwendige allgemeine Beachtung gefunden haben, bringen wir sie anmit zusammenfassend nochmals zur allgemeinen Kenntnis.

Ausser den bereits festgesetzten Höchstpreisen ist aber auch die eidgenössische Verordnung gegen die Verteuerung von Nahrungsmitteln und andern unentbehrlichen Bedarfsgegenständen vom 10. August 1914 (publiziert im kantonalen Amtsblatt 1914, II, Seite 215) zu beachten, wonach u.a. wegen Wuchers mit Gefängnis oder Busse bis zu Fr. 10,000.- zu bestrafen ist: „Wer für Nahrungsmittel oder andere unentbehrliche Bedarfsgegenstände Preise fordert, die gegenüber dem Ankaufspreis einen Gewinn ergeben würden, der den üblichen Geschäftsgewinn übersteigt“ usw.

Die heute in Kraft bestehenden speziellen Höchstpreise beziehen sich nun auf folgende Artikel:

I Getreide und Mahlprodukte.

a) Verfügung des schweizerischen Militärdepartementes vom 19. Februar 1916. (Amtsblatt 1916, I, S. 311.)

1. Seit 21. Februar 1916 haben folgende Verkaufspreise des eidgenössischen Oberkriegskommissariates Gültigkeit:

Weizen Fr. 43.-
Roggen 40.-
Hafer 37.-

für 100 kg netto, ohne Sack;

Futtermais, gelb 28.-
Essmais, rot 29.-
Futtergerste 37.-
Braugerste   42.-

für 100 kg mit oder ohne Sack, nach Wahl des Oberkriegskommissariates alles franko Bahnstation des Käufers, gegen Barzahlung

Vollmehl Fr. 43.-
Kleie (Krüsch) 40.-
Mastmehl (Ausmahleten) 37.-

für 100 kg netto, ohne Sack, ab Mühle gegen Barzahlung.

2. Vorstehend festgesetzte Höchstverkaufspreise für Vollmehl, Kleie und Mastmehl gelten sowohl für die Mahlprodukte aus Weizen als auch für diejenigen aus Spelzweizen (Dinkel, Korn), Roggen und Mischel.

3. Kleinverkäufer und Wiederverkäufer dürfen für Mahlprodukte (Vollmehl, Kleie und Mastmehl), bei Abgabe von Quantitäten unter 100 kg, einen angemessenen Preiszuschlag erheben.

b) Verfügung des schweizerischen Militärdepartementes vom 3. März 1916. (Amtsblatt 1916, I, S. 406.)

Für den Handel mit Reis gelten folgende Höchstpreise:

  1. Grosshandel. Die Lieferung von gutem Speisereis erfolgt nach den in Ziffer 1 der Verfügung genannten Bedingungen durch das Oberkriegskommissariat zum Preise von Fr. 60.- pro 100 kg brutto für netto. Müssen geringere Qualitäten abgegeben werden, so reduziert hierfür das Oberkriegskommissariat obigen Höchstpreis. Beim Weiterverkauf ganzer Wagenladungen durch den Handel ist ein Zuschlag von höchstens Fr. 50.- pro 10,000 kg gestattet.
  2. Migroshandel. (Lieferung sackweise in die Kleinverkaufsstellen.) Zu den Originalpreisen des Oberkriegskommissariates ist ein Zuschlag von Fr. 2.50 pro 100 kg gestattet. In diesem Zuschlag sind alle Spesen des Händlers für Zufuhr zu seinem Magazin, Magazinierung und Abfuhr der Ware auf die Abgangsstation oder zum Hause des Käufers bis zu einem Umkreis von 4 km inbegriffen. Frachtspesen oder besondere Spesen für die Zufuhr auf grössere Distanzen fallen zu Lasten des Käufers. Der Zuschlag von Fr. 2.50 versteht sich bei Barzahlung der Ware bei der Lieferung; er darf nicht um Beträge erhöht werden, die dem Käufer in Form von Skonto wieder zufliessen. Bei Zahlungsstundung ist die Verrechnung eines angemessenen Zinses gestattet. Der Zuschlag darf ferner nicht erhöht werden, auch wenn die Abgabe an Kleinverkaufsstellen in Quantitäten von unter 100 kg stattfindet.
  3. Kleinverkauf. (Kiloweise Abgabe.) Der Höchstverkaufspreis wird für gute Ware auf 80 Rappen pro Kilogramm festgesetzt; er ist für allfällige geringere Qualitäten entsprechend dem niedrigeren Einstandspreis zu reduzieren. Der Höchstpreis darf nicht um Beträge für zu gewährende Rabattsätze gesteigert werden.

II Milchprodukte.

Bundesratsbeschluss betreffend Verkauf von Butter und Käse vom 27. November 1915. (Amtsblatt 1915, II, S. 937 f.)

Höchstpreise für Butter.

1. Grosshandelspreise. Die Höchstpreise für Butter, die die Produzenten beim Verkauf im Grosshandel, franko Abgangsstation geliefert, für 1 kg fordern dürfen, sind folgende:

für Zentrifugen-, Rahm- oder Nidelbutter, I. Qualität Fr. 4.20
für Zentrifugen-, Rahm- oder Nidelbutter, II. Qualität 4.-
für Käserei-, bezw. Vorbruchbutter 3.80

Wiederverkäufer dürfen für Butter, die sie zu den obgenannten Preisen gekauft haben, darauf 10 Rappen für 1 kg zuschlagen.

Für das Formen der Butter und besondere Verpackung der einzelnen Stücke ist bis zu 1 kg ist [sic] für Produzenten und Händler ausserdem ein Preiszuschlag von 20 Rappen für 1 kg zulässig.

2. Kleinhandelspreise. Im Kleinhandel dürfen für 1 kg nicht höhere als die nachstehenden Preise gefordert werden:

  in Stücken von ¼ kg und mehr von Stock

Fr.

in Formen von mehr als 250-1000 gr

Fr.

in Formen von 50-250 gr

Fr.

Zentrifugen-, Rahm- oder Nidelbutter, I. Qualität 4.60 4.80 5.-
Zentrifugen-Molken-, Rahm- oder Nidelbutter, II. Qualität 4.40 4.60 4.80
Käserei, bezw. Vorbruchbutter 4.20 4.40 4.60

 Höchstpreise für Käse.

  a) bei Bezug von einzelnen ganzen Laiben (Abgabe an Wiederverkäufer und Konsumenten) b) Verkauf im Ausschnitt (Detail-Laden-Preise bei Bezügen von)
    4 kg und mehr weniger als 4 kg
Emmentaler-, Greyerzer- und Spalen-Schnittkäse, vollfett      
I. Qualität 2.25 2.60 2.80
II. Qualität 2.15 2.50 2.70
Halbfette Käse der obgenannten Sparten 1.90 2.10 2.20
¼ fette Rund-, bezw. Hartkäse 1.70 1.90 2.-
Handmagerkäse 1.40 1.70 1.80
Zentrifugenmagerkäse 1.10 1.40 1.50
Spalen-Reibkäse 2.70 3.10 3.30
Tilsiter, vollfett, laibweise 2.10 2.30 2.40
Tilsiter, halbfett, “ 1.80 2.- 2.10
Tilsiter, ¼ fett, “ 1.50 1.70 1.80

Die Preise sub a verstehen sich ab Lager, bezw. nächste Poststelle oder Eisenbahnstation des Lieferanten, bei Abnahme von wenigstens einem ganzen Laibe, gegen Barzahlung. Für besondere Verpackung, wo eine solche nötig ist, dürfen die Selbstkosten berechnet werden.

In den Verkaufsstellen ist jede vohandene Käsesorte mit einer Aufschrift zu versehen, auf welcher Sorte, Qualität und Preis für 1 kg genau anzugeben sind. Mangelhafte und unrichtige Bezeichnungen werden bestraft.

Die als Fettkäse verkaufte Ware muss wenigstens 40% Fett in der Trockenmasse enthalten, die halbfette wenigstens 20% und die ¼ fette mindestens 10%.

Für die Abgabe von Käse in ganzen Mulchen oder in Teilen von solchen gelten die Bestimmungen des Bundesratsbeschlusses betr. die Versorgung des Landes mit Milch und Milchprodukten vom 25. März 1916 (Amtsblatt 1916, I, Nr. 14).

Schabzieger (Kräuterkäse).

  1. Bei Abgabe an Wiederverkäufer Fr. 1.35 für 1 kg ab Lager, bezw. Poststelle oder Bahnstation des Lieferanten.
  2. Ladenpreise für Detailverkauf Fr. 1.70 für 1 kg.
  3. Hausierpreise. Für je 100 g 20 Rp.

III Höchstpreise für Zucker.

Bundesratsbeschluss vom 8. Februar 1916. (Amtsblatt 1916, I, S. 274 f.)

I. Grosshandel: Bei Lieferungen von mindestens 10,000 kg Zucker in einem Posten und von einer und derselben Sorte werden folgende Höchstpreise festgesetzt:

1. Ungarischer Sandzucker Fr. 71.- Für 100 kg brutto für netto (Kisten netto) franko schweizerische Bahnstation, ohne ausgesprochene Bergbahnen, gegen Barzahlung. Säcke und Kisten sind im Preise inbegriffen und dürfen nicht besonders verrechnet werden.
2. Raffinierter Kristallzucker u. Pilé 75.-
3. Zucker in Broden (Stockzucker) 78.-
4. Gros déchets 79.-
5. Grieszucker 79.-
6. Mehlzucker 80.-
7. Würfelzucker in Säcken 81.-
8. Würfelzucker in Paketen 83.-
9. Würfelzucker in Kisten 85.-

 II. Migroshandel (Lieferungen sack- oder kistenweise in Posten unter 10,000 kg).

In den für den Grosshandel festgesetzten Preisen ist ein Zuschlag von Fr. 2.00 per 100 kg gestattet. Hiebei gelten in analoger Weise die für den Migroshandel mit Reis aufgestellten Bestimmungen (siehe oben Ib, 2).

III. Kleinverkauf. Soweit die kantonalen Regierungen von dem in Art. 12 des vorgenannten Bundesratsbeschlusses niedergelegten Recht keinen Gebrauch machen, gelten folgende Höchstpreise:

    pro kg
1. Ungarischer Sandzucker Fr. 0.85
2. Raffinierter Kristallzucker u. Pilé 0.90
3a. Zucker in Broden, ganze Stöcke 0.92
b. Zucker in Broden, im Anbruch   0.95
4. Gros déchets 0.95
5. Grieszucker 0.95
6. Mehlzucker 0.96
7. Würfelzucker (Sackware) 0.98
8. Würfelzucker in Paketen 1.-
9a. Würfelzucker in ganzen Kisten 1.-
9b. Würfelzucker aus Kisten im Anbruch   1.05

 Die festgesetzten Höchstpreise sind absolute; sie dürfen nicht um Beträge für zu gewährende Rabattsätze erhöht werden.

In den Verkaufsstellen ist jede vorhandene Zuckersorte mit einer Aufschrift zu versehen, auf welcher Sorte, Qualität und Preise für 1 kg genau angegeben sind. Mangelhafte und unrichtige Bezeichnungen werden bestraft.

IV Höchstpreise für Petroleum.

(Verfügung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 22. Februar 1916.) (Amtsblatt 1916, I, S. 405.)

Der Höchstpreis für Abgabe an die Konsumenten beträgt Fr. 45.70 per 100 kg oder 37 Rp. per Liter.

Falls Petroleum abgefüllt, in Kannen fanko Haus geliefert wird, darf ein weiterer Zuschlag von 1 Rp. per Liter zum Laden-Detailpreis gemacht werden. Für diese Lieferungen stellt sich also der Detailhöchstpreis auf Fr. 47.- per 100 kg oder 38 Rp. per Liter.

Hinsichtlich der Höchstzuschläge der Grossisten zum Abgabepreis der Warenabteilung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes bei Abgabe von ganzen Wagenladungen, sowie für die Verteilung durch die Tankwagen oder in Fässern vergleiche oberwähnte Verfügung (Amtsblatt 1916, I, S. 405).

V Höchstpreise für Benzin.

(Verfügung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes vom 11. März 1916.) (Amtsblatt 1916, I, S. 470.)

Höchstpreis für den Kleinverkauf in Quantitäten von 5 Litern und mehr

für Automobilbenzin zirka 700/730 Fr. 65.- per 100 Liter
Waschbenzin 740/760 58.- 100

 Für die Abgabe von Quantitäten unter 5 Liter bleibt der Preis frei. Der Kleinverkauf soll ausschliesslich in Litern erfolgen.

Hinsichtlich der Höchstzuschläge der Grossisten zu den Abgabepreisen der Warenabteilung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes bei Abgabe von ganzen Wagenladungen, sowie für die Verteilung in Fässern an Wiederverkäufer oder Selbstverbraucher vergleiche die oberwähnte Verfügung (Amtsblatt 1916, I, S. 470).

VI Höchstpreise für Leder.

Interessenten werden verwiesen auf die Verfügung des schweizerischen Volkswirtschaftsdepartementes betreffend die Lederversorgung vom 10. März 1916 (Amtsblatt, I, S. 467).

Den Gemeindebehörden wird empfohlen, dafür besorgt zu sein, dass vorstehendes Verzeichnis, wie auch gelegentlich nachfolgende sachbezügliche Publikationen in den für die betreffenden Produkte in Betracht fallenden Verkaufslokalen für das Publikum sichtbar angeschlagen werden.

Im übrigen wird ausdrücklich auf die die verzeichneten Höchstpreise begleitenden nähern Bestimmungen und Strafandrohungen in obzitierten Beschlüssen und Verfügungen hingewiesen und betont, dass das kantonale Amtsblatt, in dem sämtliche einschlägigen Erlasse zur Publikation gelangten, jedermann auf den Gemeinderatskanzleien zur Einsicht offen steht. Nach wie vor muss daher im Zuwiderhandlungsfalle die Einrede der Unkenntnis unnachsichtlich zurückgewiesen werden und die Missachtung der erwähnten Verordnungen strenge Ahndung finden.

St.Gallen, den 3. April 1916.

Für das Volkswirtschafts-Departement

des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 (Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartements des Kantons St.Gallen) und ZMH 64/195 (Ausschnitt aus einem Briefkopf der Zuckerwarenfabrik Gebrüder Iselin in St.Gallen, 1917)