Sonntag, 21. Mai 1916 – Patent-anspruch für ein Fenster mit verschiebbarer Glasscheibe

In der Begründung zu seiner Patentschrift betreffend Fenster mit verschiebbarer Glasscheibe hielt der Erfinder, F. Seeger-Rietmann aus St.Gallen, fest:

Bei den bisherigen Fenstern mit verschiebbarer Glasscheibe sind die Anordnungen in der Regel derart getroffen, dass zwecks Öffnens der Fenster die Glasscheibe mit ihrem Rahmen zusammen verschoben werden muss. Dadurch werden die zu bewegenden Teile sehr schwer und die Konstruktionen infolgedessen unhandlich, so dass derartige Fenster möglichst wenig bewegt werden. Nach vorliegender Erfindung sollen diese Nachteile behoben werden. Zu diesem Zweck ist die Glasscheibe an mindestens einer Seite mit einer Leiste gefasst und ohne Mitbewegen ihres Rahmens in Führungen des Fensterfutterrahmens verschiebbar, während der Rahmen der Glasscheibe, zum Verstellen derselben, von der letztern abhebbar ist, im Schliesszustande der Scheibe diese an ihren Rändern überdeckt und sie dabei gegen entsprechende Teile des Fensterfutterrahmens anpresst und mit zu seinem Abheben von der Schiene dienenden Mitteln versehen ist. Auf der beifolgenden Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes dargestellt; es zeigt: […]

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, ZW 2 B/4d-073660 (St.Galler Patentschriften)