Montag, 25. Dezember 1916 – „Roselis Weihnachten im Kriegs-jahr“: Weihnachtsgeschichte von Jakob Bührer (1882-1975)

Jakob Bührer gehörte zu den Mitgründern des Schweizerischen Schriftstellervereins. Er kannte die Auswirkungen der Armut, war er doch selber in ärmlichen Verhältnissen aufgewachsen. Ab den 1930er Jahren wurde er wegen seiner gesellschaftskritischen Einstellung und seines Übertritts in die Sozialdemokratische Partei von der bürgerlichen Presse boykottiert.

Roselis Weihnachten im Kriegsjahr.

Von Jakob Bührer

Roseli Morgenthaler wischt im Hause des Kaufmanns Müller die Treppe. Das elektrische Licht brennt, denn hinter dem grossen, vom Geländer schräg durchschnittenen Fenster liegt noch graue, neblige Morgendämmerung. Alle Augenblicke fährt das Holz an Roselis Besen geräuschvoll in die Treppenwinkel. Da öffnet sich oben ein Türspalt, und eine scheltende Stimme ruft: „Aber Roseli, mach doch nicht solch einen Spektakel!“

Roseli fährt zusammen; wie die Türe wieder ins Schloss geklinkt ist, streckt es sich, reibt sich die Augen mit dem Handrücken und muss gähnen, ganz laut, so dass es von unten und oben widerhallt. Jetzt rasch, rasch, den Besen wieder zur Hand und und nun leise, leise. Aber noch ist es in seiner Arbeit nicht auf dem untersten Tritt angelangt, so ruft die Stimme von oben schon wieder: „Aber Roseli, es ist doch schon lange Tag, warum lässest Du das Licht brennen! Wieviel Mal muss man dir das Gleiche wiederholen?“

Roseli knipst das Licht aus, wischt den Staub von der untersten Stufe in die Schaufel und steigt mit ängstlichem Herzen in die Wohnung des Kaufmanns Müller hinauf. Was wird es alles wieder schlecht besorgt, wieviel wird die „Madame“ wieder auszusetzen haben! Am Morgen ist sie immer so schlecht gelaunt.

Auf dem Küchentisch steht in einer blauen Tasse der Kaffee eingeschenkt und daneben liegt ein grosses Stück Butterbrot. „Iss, Roseli, aber rasch, du musst noch Kohlen holen, und es ist bald Zeit!“ Und in ihrem blauseidenen Morgenrock verschwindet Frau Müller durch die Türe. Die blaue Tasse sieht so gemein aus, und drin im Esszimmer hat Roseli vorhin den Tisch gedeckt mit Porzellan und Silber, wunderschön. Es schluckt und druckt an seinen Brocken, die fast nicht hinunter wollen.

Einige Minuten später trabt es, die Schultasche am Arm, die Vorstadt entlang. Am kalten Egg begegnet ihm der Gusti Uehlinger; der fährt mit der Hand nach oben, aber mitten in der Bewegung hält er inne und kratzt sich am Gesicht. Er hat die blaue Gymnasiastenkappe herunterreissen wollen, wie immer, wenn er bisher dem Roseli begegnete; aber da ist ihm wohl im letzten Augenblick Roselis altes, verschabtes Mäntelein aufgefallen, und dann hat er auch wieder das andere gewusst.

„Ach, dieser Krieg,“ seufzt Roseli, und nachdenklich und unfroh kommt es in der Schule an.

Der Lehrer, ein alter stiller Herr mit einer sanften, tiefen Stimme und ganz hellblauen Augen, in die man nicht sehen kann, wenn man irgend etwas Unartiges oder Nachlässiges kurz hinter oder vor sich hat, hebt eine Kriegskarte an die Wandtafel und erläutert, dass wieder eine bedeutende Veränderung der Heeresstellungen auf den Kriegstheatern vor sich gegangen ist. Dann erzählt er eine kleine Geschichte, die er von einem Verwundeten gehört habe:

„In einem deutschen Lazarett dicht hinter der Front lag eine Anzahl Schwerverletzter, darunter auch zwei Leutnants. Der eine stöhnte von Zeit zu Zeit furchtbar. Da rief ihm der andere zu: „Herr Kamerad, können Sie nicht ein bisschen stiller sein?“- „Herr Kamerad,“ kam es mühsam zurück, „mit einer Kugel im Bauche kann man nicht stille sein!“ Am andern Morgen waren beide tot!

Die Augen der Mädchen hafteten starr an den Lippen des Lehrers. Die kleine Geschichte hatte ihnen das blutige Geschehen da draussen mit furchtbarer Augenblicklichkeit vor die Sinne gestellt. Viel und oft hatte ihnen der Lehrer von dem gegenwärtigen Kriege erzählt; aber bald hatte es sie nicht viel mehr interessiert als die Geschichte von den alten Griechen und Römern. Wohl sprach man ja aller Wegen und Enden von nichts anderem als von dem Krieg; aber gerade das stumpfte die Vorstellung ab und keines machte sich einen lebhaften Begriff von dem, was da irgendwo weit draussen geschah. Die kleine Episode aber, die einzelnen Leidenden, die sich in der Sterbestunde noch mit „Herr Kamerad“ anredeten, das vermittelte der Klasse einen tiefgehenden Begriff von dem ungeheuren Mass von Leiden, das derzeit über die Welt ausgestreut wurde.

Roseli Morgenthaler hatte sich heimlich zwei Tränen abgewischt. Kurz vor dem Stundenschluss frägt der Lehrer: „Wie wärs, wenn wir einmal unsere Eindrücke und Erlebnisse in diesen Kriegstagen zu Papier bringen würden? Ich meine natürlich nur die bedeutendsten.“ Mit Begeisterung wird der Vorschlag aufgenommen, und man beschliesst, am ersten Schultag nach Weihnachten die Aufsätze einzuliefern.

In der Pause wird auf dem Schulhof lebhaft beraten, was man schreiben könnte; aber bald stellt sich heraus, dass das Thema seine Schwierigkeiten hat. Was hat man denn im Grunde erlebt, [sic] In den ersten Augusttagen war eine grosse Aufregung. Aber seither? Ein paarmal Vorbeimarsch der Truppen; der General im Automobil, Flieger über der Stadt, eine Menge Uniformen, alte und neue … im Grunde genommen alles nichts „Bedeutendes“. Nur das Roseli Morgenthaler meint zu Bethli Meier: „Darüber könnte ich ein ganzes Buch schreiben.“ – „Ja,“ macht das Margreth Frey, „das hat leicht, dem ist halt auch sein Papa im Dienst gestorben!“ – „Eben.“ – „Natürlich.“ – Und sie sind alle aufgeklärt, warum das Roseli über das schwierige Thema ein ganzes Buch schreiben könnte. Mit der Erinnerung erwacht auch wieder das Mitleid mit der frühen Waise. Aber dem Dörli Froschauer ist es unbequem, dass das Roseli wieder im Mittelpunkt der Unterhaltung steht. „Ich wüsste einen Titel für Roselis Buch,“ wirft es hochmütig dazwischen. – „Welchen?“ [„]Was denn für einen?“ fragt es durcheinander. „Die Memoiren des Abwaschmädchens der Madame Müller!“ Alle lachen, und mit einer kleinen Bewegung ihres schlanken, feinen Halses wirft das Dörli sein zierliches Gesichtchen mit den beiden dünnen, tiefschwarzen Augenbrauen über den dunkeln Sternen in die Höhe und verschwindet im Schulhause. Die meisten folgen ihm. Nur das Bethli bleibt bei Roseli zurück. „Was für ein Hochmutsnarr!“ macht es und schiebt seine Hand unter Roselis Arm. Hässlich, mager, voll gelber Flecken ist diese Hand, die jetzt auf Roselis Arm liegt, und nun schaut es der Besitzerin der Hand ins Gesicht, in ein Paar kleine, boshafte Aeuglein, die unter einer niederen, gelbfleckigen Stirne liegen. Schmierigbraune Haare ziehen über ein braunes Schädelchen nach einem formlosen kleinen Knötchen am Hinterkopf. Man erzählt sich hässliche Sachen von dem Bethli, alle meiden es. Und das will nun Arm in Arm mit ihm, dem Roseli, gehen, seine Freundin werden! Roseli macht sich los und rennt ins Schulhaus.

Am Mittag eilt es zu Müllers, nimmt in der Küche sein Mittagessen ein und hat dann eine Menge Geschirr abzuwaschen, mit dem es just vor Schulbeginn fertig wird. Abends hat es für Müllers noch einige Gänge zu besorgen. Gegen sechs Uhr kommt es nach Hause. So geht das nun schon über einen Monat. „Wie geht es dir, Roseli?“ ist immer die erste besorgte Frage der Mutter über die Nähmaschine, an der sie Militärwäsche schneidert, weg, wenn das Roseli eintritt.

„O, es geht sehr gut, Mutti,“ hat sich das Roseli angewöhnt zu sagen, angewöhnt in jener Nacht, da die Mutter stundenlang geweint, als es geklagt hatte, es glaube, es halte es nicht aus bei Müllers. „Müllers meinen es doch so gut mit uns, so gut!“ hatte die Mutter immer wieder gesagt, und das war ja wahr. Es fehlte nur an Roseli. „Gelt, es ist doch zum Aushalten?“ lächelte die Mutter auch heute wieder. „O ja, warum denn nicht?“ und Roseli machte sich in die Küche.

Aber als es einige Stunden später in seinem Bette lag, die Mutter und die beiden Brüderlein ruhig schliefen, meinte es doch, es sei nicht mehr zum Aushalten. Und doch, was war denn heute geschehen? Der Gusti hatte es nicht gegrüsst, das hochfahrende Dörli hatte das hässliche Wort von dem „Abwaschmädchen der Madame Müller“ aufgebracht und das verachtete Bethli hatte seine Freundschaft gesucht. Das war alles. Was war denn das gegenüber dem Schlag, als die Nachricht kam, der Vater sei im Dienst verunglückt, als die Mutter vor Schreck und Leid hatte zusammenbrechen wollen. Damals war es so mutig gewesen, hatte die Mutter getröstet! Und wie schön war das gewesen, als es nach dem ersten Monat bei Müllers der Mutter drei schöne, harte Fünffrankenstücke hatte auf den Tisch zählen können? Warum war es heute mit einemmal so schwach? Die Armut war doch gar nichts so schlimmes. Oder doch? War es nicht, als ob sie einen in einen Abgrund hinunterstiesse, in dem man rettungslos, haltlos immer tiefer hinunterglitt? War nun nicht schon der Gusti Uehlinger und alle, die einmal eine Gymnasiastenmütze getragen hatten, aus seinem Gesichtskreis verschwunden? Stand das Dörli Froschauer, mit dem es noch diesen Sommer Arm in Arm durch die Stadt spaziert war, nicht unerreichbar hoch über ihm, und nur das verachtete Bethli hatte noch etwas mit ihm gemein? Das war das Grauenhafteste, dass die Armut einem auch die Stellung im Leben und in der Zukunft anwies! Selbstverständlich musste Roseli im Frühjahr aus der Töchterschule austreten; es musste der Mutter helfen. – Sehr gern! Aber was würde dann aus ihm werden?

Da stöhnt sein Brüderlein laut im Schlaf. „Pst, pst,“ macht Roseli. Aber der Bruder fährt fort zu stöhnen. Da fällt Roseli ein: „Herr Kamerad, können Sie nicht ein bisschen stiller sein?“ Roseli lächelt. Indessen gibt das Bübchen nicht Ruhe, und Roseli muss Licht anzünden und das Kerlchen aus dem Bett heben. Wie es nun mit seinem langen Nachthemd auf dem Thrönlein sitzt, die hellen Locken wild zerstrubelt, wird es ganz wach und frägt: „Roseli, gelt, jetzt kommt dann das Christkindchen und bringt mir eine Trommel und einen Säbel?“

„Freilich,“ beruhigte Roseli.

„Du, aber gelt, das ist sicher wahr? Schwör einmal.“

„Aber gewiss doch, Butzi!“

 Kind mit Spielzeugkanone

Robert Wenner (1909-1979) mit Spielzeugkanone, ca. 1914. Es war lange Zeit üblich, kleine Knaben mit Spielzeugwaffen und -armeen, z.B. aus Zinn (Zinnsoldaten), zu beschenken. Der Wunsch von Roselis Bruder in der Geschichte war deshalb überhaupt nicht abwegig.

Aber er gibt nicht nach, bis sie die drei Schwurfinger erhoben hat, und nun schläft er, seiner Sache ganz sicher, weiter. Aber wie es nun wieder dunkel und still ist, überkommt Roseli von neuem das Grauen, und diesmal ist es nicht so fest davon überzeugt, dass die Armut nichts gar so schlimmes ist. Für die Erwachsenen, da ging es ja. Es hatte auf den neuen Mantel verzichtet, weil es begriffen hatte, dass es eben nicht möglich war, einen neuen zu kaufen. Aber das Büblein da konnte nicht verzichten, weil es nicht begreifen konnte. Dem Brüderlein seine Weihnachtswunsch nicht erfüllen zu können, tat weh, bitter weh. Und Roseli schluchzte leise in seine Kissen hinein. Aber wie ihm das Schluchzen an die eigenen Ohren klingt, fällt es ihm wieder ein: „Herr Kamerad, könnten Sie denn nicht ein bisschen stiller sein!“ Und wieder steht das Bild vor Roselis Augen, das es heute in der ersten Schulstunde so klar gesehen hat. Es denkt an den Krieg und an das namenlose Leid, das jetzt über die Erde geht, und darüber wird ihm das eigene Leid so nichtssagend, unbedeutend, dass es ihm lächerlich scheint, daran zu denken, geschweige davon zu reden. Und mit diesem Gedanken erwacht es am nächsten Morgen. Und in den folgenden Tagen ist er immer zuvorderst.

An einem Mittag hatte Roseli die Madame Müller etwas zu fragen, das fast nicht heraus wollte und auch ungeschickt zu sagen war. Als es die Frau Müller mit viel Freundlichkeit herausgeklaubt hatte, ward sie ernstlich böse: Sie, die Morgenthalers, hätten doch jetzt kein Geld für derartige Spielereien. Sparen sei jetzt ihre erste Pflicht. Aber da kam Herr Müller dazu; der wollte wissen, um was es sich handle, und Roseli musste noch einmal auspacken. Und Herr Müller lacht und sagt: „Selbstverständlich muss dein Bruder eine Trommel und einen Säbel haben, zumal wenn du geschworen hast; aber dass du deshalb eine Stunde länger bei uns arbeiten müssest, aus dem gibts nichts!“

Am Weihnachtsabend brannte bei Morgenthalers ein kleines Bäumchen. Der Jüngste hatte seine Trommel und seinen Säbel, und auch alle anderen ein kleines Geschenklein. Dieses Weihnachtsfestchen war lange nicht so traurig, wie es die zaghafte Witwe gefürchtet hatte. Als aber die Kerzen heruntergebrannt und die Buben ihm [sic] Bett waren, nahm Roseli sein Aufsatzheft und schrieb:

Mein wichtigstes Erlebnis in den ersten Kriegsmonaten.

(Aus den Memoiren des Abwaschmädchens der Madame Müller.)

Aeusserliche Dinge habe ich in diesen Monaten viele erlebt. Aber ich glaube nicht, dass [es] auf diese viel ankommt. Innerlich ist mir zum Bewusstsein gekommen, dass er Krieg dazu da ist, dass die Menschen von sich selber weg zu sehen lernen und sich selber nicht mehr so sehr wichtig nehmen. Dazu musste wohl so grosses Leid in die Welt kommen. Wenn ich wieder einmal zum Stöhnen elend bin, dann will ich zu mir sagen: „Herr Kamerad, könnten Sie nicht ein bisschen stiller sein,“ und daran denken, dass immer, auch wenn nicht Krieg ist, namenlos viel Elend und Leiden in der Welt sind.

Weihnachtsbaum

Weihnachtsbaum und Gabentisch in einer bürgerlichen Stube (Bild zwischen 1908 und 1921).

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 913 (Heimatklänge. Gratisbeilage zur Rorschacher Zeitung, Nr. 52, 1916) sowie ZOF 002/02.07 (Salonzimmer mit geschmücktem Weihnachtsbaum, Bild aus der Diapositivsammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg, ungefähr zur Zeit des Ersten Weltkriegs, W 054/112.6.1 (Robert Wenner) und W 054/69B.8 (Christbaum mit brennenden Kerzen)

Niederbueren

Samstag, 25. November 1916 – Pflichtvergessene Mütter und Väter

Vier Regierungsräte trafen sich zu einer Samstagssitzung. Die Herren Hauser, Mächler und Scherrer waren entschuldigt. Die Verbliebenen befassten sich unter anderem mit zwei Familien, für welche die Armenbehörden Massnahmen beschlossen hatten. Im ersten Fall (Nr. 2702) ging es um eine Frau, die ausserehelich Zwillinge geboren hatte, […] welche Kinder sozusagen seit der Geburt auf Kosten der heimatlichen Armenbehörde versorgt werden müssen. Vom Vater dieser Kinder ist nichts erhältlich, da derselbe selbst noch 5 Kinder zu verhalten hat und vermögenslos ist. Der Ortsverwaltungsrat Niederbüren verpflichtete die erwerbstätige Mutter zu einer monatlichen Unterhaltszahlung, was letztere aber ignorierte. Nachdem nun die Heimatgemeinde für die Versorgung dieser beiden Kinder vom Januar 1915 bis heute rund Fr. 1000.- bezahlt, ohne von der pflichtvergessenen Mutter auch nur einen Rappen hieran zu erhalten, hat die Armenbehörde im Sinne von Art.30 des Gesetzes über das Armenwesen beschlossen, die mehrgenannte, zurzeit in Zürich wohnhafte Frau Laura Deucher, geschiedene Grütter, die sich keineswegs um ihre Kinder kümmert und alle Mittel anzuwenden versucht, um der auferlegten Beitragspflicht auszuweichen, in die heimatliche Armenanstalt zu versorgen. Dabei stellt der Ortsverwaltungsrat Niederbüren das Gesuch an uns [d.h. den Regierungsrat], wir möchten die notwendigen Vorkehrungen zur polizeilichen Zuführung der pflichtvergessenen Mutter an die heimatliche Armenbehörde veranlassen.

Im zweiten Fall (Nr. 2708) rekurrierte ein Familienvater gegen die geplante Versorgung zweier seiner Kinder in der Erziehungsanstalt Iddazell in Fischingen. Er begründete seine Beschwerde unter anderem folgendermassen: Der Hauptgrund bestehe jedoch in dem Umstande, dass die Frau des Rekurrenten mit inniger Liebe an ihren Kindern hange. Nun sei aber der Gesundheitszustand der Frau nicht der beste und müsse deshalb die Aufregung, welche die geplante Kinderversorgung ihr brächte, unter allen Umständen ihr erspart bleiben. Andernfalls würde Rekurrent jede Verantwortung bei Verschlimmerung des Gesundheitszustandes der Frau ablehnen und müsste er diesfalls die Gemeinde Widnau dafür verantwortlich machen. Das Waisenamt Widnau seinerseits beurteilte den Fall ganz anders. Erstens bezweifelte es, dass der Beschwerdeführer den Rekurs selber unterschrieben habe. Dieser Vater, einst ein gerne gesehener, ordentlich kreditfähiger Landwirt habe sein Vermögen durchgebracht und die Familie der Armenfürsorge überlassen. Das zeige, dass er es mit seinen Vaterpflichten nicht sehr ernst gemeint habe. Aber auch die Charaktereigenschaften der Mutter, Frau Köppel, seien keineswegs solche, dass ihr die eigenen Kinder fernerhin ohne Risiko zur Erziehung überlassen werden dürften. Sie zähle zu jenen Leuten, die immer bereit seien, Behörden und Obrigkeit zu kritisieren, und zwar geschehe dies in ungebührlich grober Ausdrucksweise. Sie lebe mit ihrem Mann in ehelichem Unfrieden. Schon seit langer Zeit lebe bei der Familie Köppel als Kost- und Logisgänger ein Heinrich Knonauer. Während der Zeit, als Frau Köppel mit Knonauer und ihren Kindern im Fischernholz, Gemeinde Diepoldsau, gewohnt habe, habe sich gegenüber derselben der Verdacht erhoben, dass sie sich in andern Umständen befinde. In der Folge sei im Rhein die Leiche eines neugeborenen Kindes geborgen worden. Der Verdacht habe sich auf Frau Köppel gelenkt; jedoch der Untersuch sei nicht von hinreichendem Erfolg gewesen. Dagegen sei damals vom Bezirksamt Unterrheintal aktenmässig festgestellt worden, dass Frau Köppel mit Knonauer im Konkubinat lebte und dass die Beiden im gleichen Zimmer zusammenschliefen, in dem auch die beiden kleinen Kinder ihre Schlafstätten hatten. Die Ausführungen des Waisenamtes gehen im Protokoll des Regierungsrates noch weiter. Der Rat beschloss schliesslich, die Beschwerde abzuweisen und hielt fest, dass vor allem die Unzuchtsprozedur gegen die Mutter belege, dass die Kinder in ihrem geistigen und sittlichen Wohl gefährdet seien: Namentlich das Beispiel der Mutter war ein verderbliches. Anderseits mangelt es offenbar dem Ehemann und Vater an der nötigen Autorität, um die Seinigen auf die richtige Bahn zu leiten.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 276/09.10-01 (Ansichtskarte, ca. 1912, Niederbüren, Oberdorf und Unterdorf)

Freitag, 10. November 1916 – Lebensmittelversorgung der Bevölkerung

Tagebucheintrag von Josef Scherrer-Brisig (1891-1965), Sekretär des Schweizerischen Christlichen Textilarbeiterverbands (1910-1916), später Kantonsrat und Nationalrat sowie Mitbegründer der Christlichsozialen Bewegung:

Kantonale Lebensmittelfürsorge-Kommission.

Anwesend: Landammann Baumgartner, Stadtrat Nägeli, Dr. Ambühl, Koch, Scherrer.

Dr. Gmür, Sekretär des Departements referiert über die gegenwärtige Lage.

1000 Wagen sind bestellt werden, der kantonale Genossenschaftsverband hat nicht einen Wagen geliefert. 180 Wagen à 10 t – Stadt St. Gallen hat 50 Wagen bezogen.

50 % der bestellten Quantitäten wurden kontingentiert.

Die Stadt St. Gallen hat 200 Wagen zugeteilt, 300 Wagen für die Landgemeinden. Rest total 400 Wagen für die Landgemeinden. Die Konsumvereine müssen die Verteilungslisten den Gemeinderäten [abgebrochen]

Der Bund gibt die Kartoffeln zu 18.70, wir geben sie zu 18.80 ab.

900,000 Fr. müssten zum Voraus bezahlt werden. Der Kanton erleidet so einen Verlust an Zinsen. 40– 50 Wagen werden dem Departement reserviert. Da wird auch eine Gewichtseinbusse in Rechnung zu stellen [sein].

Dr. Ambühl will eventuell doch noch die Kartoffelkarte einführen.

Von Flawil wird ein Gesuch gestellt den Höchstpreis zu erhöhen. Wird abgelehnt.

Monopolartikel.

Mais, Reis, Haferflocken wurden den Gemeinden offeriert am 11. Oktober.

erhalten 15 Wagen Mais, eingelaufen sind 5.

Reis sind 4 Wagen eingegangen beziehungsweise zugeteilt.

Gerste wurde von den Gemeinden bestellt 3 Wagen à 10 t. Wir haben zwei Wagen Futtermais erhalten. Weitere Gerste ist vorläufig nicht erhältlich.

Haferflocken sind genügend eingegangen.

Teigwaren sind 3½ Wagen bestellt, zugesichert sind nur 50 Kilozentner.

Ich rege an nochmals ein Rundschreiben an die Gemeinden zu erlassen, damit diese etwas tun. Ich weise auf das Alttoggenburg hin, wo bezügliche Begehren abgewiesen wurde. Butterproduktion. Ich werfe auch diese Frage auf.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebuch) und KA R.130-6c-5a.2-1 (Katholisch-Tablat: Schülerspeisung in der Turnhalle für etwa 180 Kinder, 1916)

Regierungsratsbeschluss 2186

Samstag, 23. September 1916 – Beschwerde: Waisenamt untergrabe väterliche Autorität

Robert Scheitlin aus St.Gallen wehrte sich gegen das Waisenamt Tablat, das die Versorgung zweier seiner Kinder in der städtischen Waisenanstalt beschlossen hatte. Im Regierungsratsprotokoll lässt sich die Begründung nachlesen (Nr. 2186): Es werde mit aller Entschiedenheit bestritten, dass die bezeichneten zwei Kinder verwahrlost oder in ihrem geistigen und leiblichen Wohle dauernd gefährdet seien. Die waisenamtliche Verfügung stütze sich speziell auf einen Polizeirapport; ein eigentlicher Untersuch über die Erziehung der Kinder sei nicht angeordnet worden. Ein einziges Vorkommnis habe zu der waisenamtlichen Massnahme Anlass gegeben. Es seien nämlich in jüngster Zeit dem Vater Scheitlin durch seine Kinder Waren (wie Kupfer und dergleichen) entwendet worden. Als Vater Scheitlin hievon erfuhr, habe er der Polizei Anzeige gemacht. Durch den polizeilichen Untersuch habe es sich herausgestellt, dass die genannten zwei Kinder die dem Vater gehörende Ware anderweitig verkauft hatten. Nach einer nötigen Züchtigung durch dne Vater seien die Kinder zu Hause entlaufen, um im Waisenhaus ohne weiteres Aufnahme zu finden. Rekurrent sei ein solider arbeitsamer Mann, der sich noch nicht das Geringste habe zuschulden kommen lassen. Selbst wenn er nach dem Tode seiner Ehefrau in der Kindererziehung Fehler begangen haben sollte, so sei diese noch keineswegs ein hinreichender  Grund zu einer Verfügung nach Art. 284 Zivilgesetzbuch. Massnahmen gemäss diesem Artikel würden eine direkte Verwahrlosung und dauernde Gefährdung des leiblichen und geistigen Wohles der Kinder zur Voraussetzung haben. Am 5. August abhin habe sich Scheitlin mit Fräulein Lydia Beerli verehelicht, welche alle Gewähr für eine richtige Kindererziehung biete. […] Durch das Auftreten des Waisenamtes Tablat gegen den Vater zu Gunsten der Kinder sei die väterliche Autorität untergraben worden. Die Replik des Waisenamtes und die Erwägungen der Regierung in diesem Fall sowie alle übrigen Beschlüsse der Regierung finden sich hier:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

Kantonsgericht

Samstag, 16. September 1916 – Die Haarnadel im Bett: Ehescheidung anno 1916

Kantonsgericht.

Die Tagesordnung des Kantonsgerichts und seiner Kammern für die Oktober-Session enthält folgende Rechtsfälle: Anfechtung einer Erbteilung und Schenkung 2, Haftpflicht 1, Hehlerei 1, Diebstahl 1, Ehescheidung 3, Vaterschaft 3, Verleumdung 1, Forderung 8, Eigentum und Aussonderung 1, Anfechtung 1, Eigentum und Vindikation 1, Grenze 1.

 Ehescheidungsurteile früherer Zeit enthalten in der Regel ausführliche Beschreibungen der Lebensverhältnisse der betreffenden Ehepaare, so auch im folgenden Fall, der am 3. Oktober 1916 vor dem Kantonsgericht verhandelt wurde:

[…]

1.) Die Parteien verehelichten sich am 15. April 1907 in St.Gallen. Nachdem sie vorübergehend an verschiedenen Orten gewohnt hatten, nahmen sie Domizil in Wil. Hier eröffnete der Beklagte eine mechanische Bohrerschleiferei, mit welchem Unternehmen er prosperi[e]rte & ein schönes Einkommen erzielte.

2.) Im April 1915 verlangte die Klägerin die Scheidung der Ehe. Sie machte ihrem Manne wesentlich zum Vorwurf, dass er gegen sie fortgesetzt grob, lieblos & herrisch gewesen [sei], sie sogar roh beschimpft & geschlagen habe. Einen Meinungsaustausch über die Fragen des täglichen Lebens habe er nie geduldet. Stets habe es nur geheissen «Halt’s Maul!» Auch sei […] Alkoholiker, der durchschnittlich jede Woche ca. 50 Flaschen Bier daheim konsumiert habe, überdies noch jeden Abend in’s Wirtshaus gegangen sei. Der Beklagte machte wesentlich geltend, dass ihm die Klägerin mit einer ganz unmotivierten Eifersucht viel Aerger, Verdruss & aufregende Scenen bereitet habe. Für die Schwierigkeiten und Mühsale seines Existenzkampfes habe sie wenig Verständnis gezeigt, im Gegenteil, ihm dieselben noch erschwert. Aus Adelsstolz habe sie sich nicht bemüht, ihren Aufgaben in jeder Beziehung gewachsen zu werden (Klägerin sagt in ihrem «Lebenslauf», act. 36, sie entstamme einer altadeligen, aber verarmten Familie der Gemeinde Wattwil). Trotz ihrer Realschulbildung habe Beklagter sie nicht dazu bringen können, ein Haushaltungsbuch richtig zu führen. Die krankhafte Eifersucht seiner Frau habe von Tag zu Tag bedenklichere Formen angenommen: das einemal habe sie in seinem Bette angeblich eine Haarnadel gefunden, das anderemal sollte wieder eine ihrer Freundinnen bei ihm geschlafen haben. Sei gar eine weibliche Person in sein Bureau gekommen, ob verheiratet oder ledig, habe die Frau gewiss an der Türe gehorcht oder den Kopf hereingestreckt. Wenn er ihr hierüber Vorstellungen gemacht, habe sie sich auf den Boden gelegt, die Haare ausgerauft & sich ganz unsinnig benommen. Wenn er dann zu ihr gesagt, sie solle sich nicht benehmen wie ein «Gof» [Kind], sei sie aufgesprungen & habe um Hilfe geschrieen [sic], um so den Anschein zu erwecken, als habe er sie misshandelt. Solche Auftritte seien vielfach vorgekommen. Die Kinder seien der Frau nur eine Last gewesen. Wenn sie ihre Laune gehabt, so hätten sie Namen zu hören bekommen, die nur eine moralisch ganz verkommene Person aussprechen könne. Die Kindererziehung, so wie die Ordnung seien auf dem tiefsten Punkte gestanden. Von einer Wiedergabe aller Details der gegenseitigen Vorhalte & der Aussagen der einvernommenen Zeugen wird, unter Verweisung auf die Instruktionsakten & das erstinstanzliche Urteil, in diesem Urteil Umgang genommen, da es sich heute nur noch um die Beurteilung einiger Folgen der Ehescheidung handelt.

3.) Die Klägerin hat in ledigem Stande ausserehelich geboren. Sie behauptet, sie habe von diesem Fehltritt dem Beklagten Mitteilung gemacht, was von diesem bestritten wird. Sie gibt ferner zu, dass sie währen d der Zeit ihres Getrenntlebens vom Ehemann mit dem verheirateten Conditor […] in Lichtensteig in der Zeit vom 18. XII.1914 bis Anfang Februar 1915 etwa 5 Mal geschlechtlich verkehrt habe. Drei ärztliche Gutachten erklären, die Klägerin sei in geistiger & sittlicher Beziehung eine minderwertige Person (act. 29, 30 & 31 der Ehescheidungsprozedur). […]

Das Kantonsgericht befand, die Eheleute hätten ungefähr in gleichem Masse Schuld an der Zerrüttung ihrer Beziehung, und liess das Urteil der Vorinstanz, des Bezirksgerichts Wil, im Wesentlichen bestehen. Aussergewöhnlich war in diesem Fall einzig, dass die Kinder dem Vater zugeteilt wurden. Üblicherweise wurde bei einer Scheidung der Mutter das Sorgerecht zuerkannt, so wie im zweiten Fall, den das Kantonsgericht am 4. Oktober 1916 behandelte:

[…]

1.) Die Parteien haben nach zweijähriger Bekanntschaft im August 1906 zu Affoltern am Albis die Ehe miteinander abgeschlossen. Der Beklagte arbeitete als Schreiner, während die Klägerin in der Seidenindustrie als Andreherin beschäftigt war. Aus der ehe sind 3 Mädchen hervorgegangen. Im erstinstanzlichen Instruktionsverfahren hat die Klägerin vorgebracht, dass sie schon bald nach der Heirat die Wahrnehmung gemacht habe, dass der Beklagte die eheliche Treue nicht hielt. Er habe sich mit verschiedenen Frauenspersonen von zweifelhaftem Rufe eingelassen. Da er aber trotzdem immer gut zur Klägerin gewesen sei, habe sie von der Einleitung einer Scheidungsklage abgesehen. In Uzwil habe er sich lange recht gut gehalten. Seit der Mobilisation befinde er sich im Militärdienst; er wolle nicht mehr arbeiten, obwohl er in Uzwil gutbezahlte Arbeit haben könnte. Ausser dem Militärdienst halte ihn auch noch eine gewisse […] im Jura fest. Bei dieser Frau habe er 14 Tage lang ein Zimmer gehabt & seither habe in seiner Freizeit hie & da in ihrem Bette geschlafen, was sie in einem Briefe selbst zugegeben habe. Die Lust, mit einem so ungetreuen Manne weiter zu leben, sei der Klägerin nun vergangen, zumal der Beklagte für seine Familie nicht mehr sorge. Er ziehe das Militärleben einem geordneten Familienleben vor, um ein ausschweifendes, sinnliches Leben zu führen. Der Beklagte bestritt, mit andern Frauenspersonen Umgang gepflogen zu haben. In Uzwil habe er sich um Arbeit bemüht, aber er hätte nur schlecht bezahlte Arbeit erhalten, welcher er den Militärdienst vorgezogen habe, weil dann seine Familie zum Bezug der Notunterstützung berechtigt gewesen sei. Das eheliche Verhältnis sei früher ein leidliches gewesen.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 907 (Die Ostschweiz, Nr. 216, 16.09.1916, Morgenblatt), G 15.7.1, Zivilprotokoll des Kantonsgerichts, Juli –Dezember 1916, S. 395ff und S. 421ff.

Ansichtskarte von Wil

Dienstag, 18. Juli 1916 – Milde Polizisten in Wil und andere Geschäfte des Regierungsrates

Der Regierungsrat befasste sich in seiner ordentlichen Wochensitzung wie üblich mit einer ganzen Reihe verschiedenartiger Geschäfte. Der Kommunalbericht zur Gemeinde Wil gab, wie andere Kommunalberichte auch, das eine oder andere zu beanstanden, so z.B. Einige Polizeistraffälle wegen Wirtschaftspolizei verraten eine unangebrachte Milde. (Nr. 1696) Nachdem in einer früheren Sitzung die Ferienpläne der Regierungsratsmitglieder besprochen waren, genehmigte das Gremium an diesem Tag auch einen Kururlaub für den Stiftsarchivar (Nr. 1695). Der Heizer im Kantonsspital erhielt wegen Verstauchung des rechten Ellbogens eine Unfallentschädigung (Nr. 1694). Ausserdem waren u.a. ein Strafnachlassgesuch (Nr. 1692), die Verbesserung der SBB-Linienführung zwischen den Stationen Weesen und Ziegelbrücke (Nr. 1693), Namensänderungen und -ergänzungen (Nrn. 1697 und 1698), und zwei Adoptionen (Nrn. 1700 und 1701) zu behandeln. Alle Beschlüsse lassen sich im folgenden nachlesen: 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/09.06-67 (Ansichtskarte aus dem Verlag der Gebrüder Metz, Basel, 1916)

Kino in Wattwil mit Anzeige für Film zu Indien

Sonntag, 25. Juni 1916 – Sonntagsvergnügen und Alltagsjobs im Toggenburg

Am Sonntag, 25. Juni 1916, war im Neutoggenburg einiges los. Das Kino Helvetia in Wattwil zeigte Exotisches mit dem Film «Der Raub des indischen Tempel-Kleinods». Der Verkehrsverein Lichtensteig lud zur Hauptversammlung ein und vergass nicht zu erwähnen: Nichterscheinen zieht die statutarische Busse von 50 Cts. nach sich.

Anzeige Verkehrsverein Lichtensteig

Im Sternen in Hemberg trat am Sonntagnachmittag die sehr berühmte Streichmusik Ebnat auf, und gleichzeitig konnte man beim Kegelschieben 100 Fr. gewinnen.

Anzeigen 25-06 Kegelschieben

Wohl ernsthafter ging es beim Landwirtschaftlichen Verein Hemberg zu, der bei der Konkurrenz, in der Wirtschaft zur Sonne, eine öffentliche Versammlung mit einem Referat zur Herstellung von Silofutter abhielt.

Landwirtschaftlicher Verein

Auch Aushilfsjobs für Jugendliche waren im Bezirksanzeiger ausgeschrieben:

Gesucht. Ein fleissiger, der Schule entlassener Knabe findet dauernd Beschäftigung.

Gesucht: Junges, starkes Mädchen für Mithilfe in Haushalt und Wirtschaft. Zu erfragen bei der Exped. d. Bl. [Expedition des Blattes]

Gesucht: Treues, exaktes, zuverlässiges Mädchen, wenn auch noch der Anleitung bedürftig, zur Mithilfe in Haushalt und Geschäft, bei entsprechendem Lohn. Offerten sind zu richten an Frau E. Schefer-Bohl, Conditorei, Ebnat.

Gesucht: Junges, anständiges, braves Mädchen für Hausgeschäfte und Servieren. Nur solche mit guten Zeugnissen wollen sich melden. So, sagt die Expedition d. Bl.

Nicht zuletzt wurde auch ein sogenannter Brennabor-Kinderwagen angeboten. Die 1871 gegründete Firma Brennabor produzierte in der Stadt Brandenburg an der Havel Kinder- und Puppenwagen, Velos, Motorräder und Automobile. Mitte der 1920er Jahre war sie die grösste Autoherstellerin Deutschlands.

Anzeigen 26-06 Kinderwagen

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Bezirks-Anzeiger für Neutoggenburg, Nr. 25, 24.06.1916

Informationen zur Firma Brennabor unter: http://www.stadt-brandenburg.de/kultur/museen/industriemuseum/

 

Waisenanstalt Altstätten, um 1917

Freitag, 23. Juni 1916 – Wanzen in der Waisenanstalt Altstätten

Mit Eingabe vom 31. vorigen Monats stellt die katholische Armenverwaltung  Altstätten das Gesuch um Zuwendung eines Staatsbeitrages aus dem Reservefond für Kinder- und Waisenversorgung an die auf Fr. 347.16 berechneten Kosten der Neubemalung eines Schlafsaales im Waisenhaus. Der Grund der derzeitigen Vornahme der Bemalung des zirka 30 kleine Kinder unter 6 Jahren beherbergenden Schlafsaales soll in der Bekämpfung der fast unerträglich gewordenen Wanzenplage liegen, da das Bemalen das beste Wanzenvertilgungsmittel sei. (Nr. 1445)

So beginnt der Regierungsratsbeschluss Nr. 1445, die Fortsetzung des Texts sowie alle anderen an diesem Tag behandelten Geschäfte finden sich hier:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 02/009 (Reglement für das Katholische Waisenhaus Altstätten, um 1917)

Sonntag, 11. Juni 1916 – „Unsere Kinder haben den Schnupfen, sonst geht’s gut.“

Fanny Lutz-Giger war seit 1911 mit Gebhard Lutz (1870-1946) verheiratet. Sie war Hotelierstochter, ihre Eltern führten das „Giger’s Hotel Waldhaus“ in Sils-Maria, das später von Helen und Oscar Kienberger-Giger übernommen wurde. Helen Kienberger schreibt ihr:

Meine liebe Fanny!

Empfange vielen Dank für Deine letzte Sendung, die Flanell ist sehr schön u. praktisch, nur finde ich es unnötig, dass Du Dir in diesen kritischen Zeiten immer wieder Auslagen für mich machst; Du solltest für Dich weniger sparen u. für Andere mehr! Wir waren 8 Tage fort u. nun ist Oscar [Kienberger] bereits schon auf dem Rigi etabliert; ich gedenke am 20. mit den Kinder[n] dorthin zu reisen. Momentan ist noch grosse Wasche [sic] im Neuhof u. haben wir damit auch zu tun. Mamma geht es Gott sei Dank besser[.] Sie schläft wieder ganz gut, Bärri ist für eine Consultation nicht zu haben, aus Rücksicht für Dr. Jäger, er empfiehlt einen Spezialisten aus Zürich, er meint eine Consultation mit einem Spezialisten wäre für Dr. J. angenehmer wie mit einem Landarzt.

Bei der armen Maly waren wir 2 mal, sie hat mir gesagt wie sehr es sie freuen würde Dich zu sehen, vielleicht machst Du es doch einmal möglich[,] sie zu besuchen. Die Ärmste hat immer noch ihre Wahnideeen z.B. ist fast die ganze Familie gestorben, dann wähnt sie sich anno 1918, Du bist nach ihrer Idee mit H. Brunner in Konstanz verheiratet u. erwartest ein Kleines. Trotzdem Maly wieder viele lichte Momente hat[,] ist ihr Zustand immerhin noch ein sehr ernster, es grenzt mehr an Irrsinn wie nur ein gewöhnliches Nervenleiden u. befürchten Oscar u. ich sehr[,] dass es unheilbar sei. Dr. Brunner war wieder nicht dort, er ist für 10 Wochen im Militärdienst, Dr. Jäger ratet zu einer Consultation mit Prof. [Eugen] Bleuler [1857-1939] damit wir endlich einmal nicht bloss Vermutungen über Maly’s Zustand haben, sondern eine richtige ärztliche Diagnose erhalten. Mama wird nun die Sache an die Hand nehmen u. Dr. Brunner darüber schreiben. Im Allgemeinen ist Maly sehr gerne in Küsnacht, sie wäre mit der Verpflegung u. mit ihrer Pflegerin zufrieden. Sie will weder nach Ragaz noch nach Sils zurück, es wären zuviel traurige Erinnerungen für sie. Oscar hat die Übernahme der Direction im Waldhaus noch nicht bestimmt angenommen, er will Bedenkzeit haben bis zum Herbst, vielleicht ist bis dahin auch der Krieg vorüber u. können sie’s dann ohne uns weiterbetreiben. Hansli ist schon einige Tage im Bett an einer starken Erkältung, er hat sich im Schwimmbad verdorben[,] weil er unvernünftig lang drin geblieben ist. Helen schreibt ganz verzweifelte Briefe aus dem Institut, sie will es einfach durchsetzen[,] dass man sie raus nimmt u. schreibt auch ihrem Papa diesbez. Unsere Kinder haben den Schnupfen, sonst gehts gut.

Innigste Grüsse u. Küsse an Euch Alle von Eurer stets anhängl.

Helen

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 289/20-2 (Brief an Fanny Lutz-Giger (geboren 1876) von Helen Kienberger-Giger aus Bad Ragaz auf Briefpapier des Grand Hotel Rigi-Kaltbad)

Maria Wenner auf der Eingangstreppe zu ihrem Haus in Fratte di Salerno

Mittwoch, 12. Januar 1916 – Elternsorgen: schlaflose Nächte wegen Kindern mit Verdauungs-beschwerden

Fritz Wenner, Textilindustrieller in Fratte di Salerno in Süditalien mit St.Galler Wurzeln, befand sich auf Geschäftsreise in der Schweiz. Dabei benutzte er die Gelegenheit, Verwandte und Bekannte zu besuchen und einige persönliche Angelegenheiten zu erledigen.

Fritz und Maria Wenner-Andreae waren seit 1913 verheiratet und Eltern von zwei kleinen Knaben, Giovanni (genannt Gianni, 1914-2010) und Diethelm (genannt Dimi, 1915-1996). Ihretwegen konsultierte der Vater einen Arzt in der Schweiz und liess sich Ernährungsempfehlungen geben.

Fritz Wenner schrieb aus dem Hotel Savoy in Zürich. Die Postzustellung war unzuverlässig, und der Brief musste durch die Zensur.

Meine liebe Maria

Am Montag morgen telegraphierte ich Dir, um meine u. Alexens glückliche Ankunft zu melden. Ich habe bis heute abend keine Antwort von Dir erhalten u. ist wohl wieder etwas verloren gegangen. – Ich hoffe nur[,] Ihr seid alle wohl u. lasst Euch nichts fehlen.

Von hier habe ich Dir nichts besonderes zu melden, als Euch allen die Grüsse von allen unseren Verwandten u. Bekannten[,] die ich sehe zu übermitteln. Die Cousinen Clara und Quinta sind in Zuoz wohin ich gedenke für Samstag u. Sonntag zu reisen, um sie zu besuchen. Gestern war ich in St.Gallen und Rorschach u. traf die Vettern Otto und Albert Wenner. Ihre Frauen u. Kinder waren in Bern u. Zürich u. sah ich somit nicht. Morgen gehe ich nach Baden zu Braun Boveri u. am Freitag nach Schaffhausen in den Erbschaftsangelegenheiten der Kinder Pfister.

Du siehst meine Tage sind ausgefüllt u. ich brauche mich nicht zu langweilen. –

Heute nachmittag war ich bei Dr. Mende [?] und hatte eine lange Unterredung mit ihm. – Wegen Gianni sagte er[,] die Sache wegen der Verdauung habe nichts auf sich. Man solle möglichst vermeiden[,] Milch allein zu geben, u. am morgen etwas Nestlé Mehl oder Bengers‘ Food oder so was beimischen, dadurch werde die Milch leichter verdaulich u. der Stuhlgang erleichtert. Am Mittag dürfe er nicht mehr wie ca. ¼ Liter Hafersuppe bekommen, da es sonst seinen Magen zu sehr erweitere. Am Abend sollte er nicht wieder etwas schleimiges oder pappiges bekommen, sondern z.B. Pastina nur abgesotten mit etwas Butter u. Salz condito u. dazu gekochtes Obst, eventuell auch aus Gläsern Pfirsiche etc. damit sein Stuhlgang erleichtert werde. –

Wegen Dimy fand er nichts unrichtig. Nur meint er[,] man sollte ihn während des Tages ganz genau jede 2½ Stunde zu trinken geben u. nur solange, als er wirklich Appetit bekundet. Das Übergeben kommt wie er meint mehr von überladenem Magen. Er meint[,] der Kleine würde sich so sehr bald daran gewöhnen[,] Nachts längere Pausen zu machen. Am Tag müsse man ihn im Anfang zu den genauen Stunden für die Ma[h]lzeiten wecken, sehr bald erwache er dann von selbst. Wenn er fertig getrunken habe[,] dürfe er nicht im selben Zimmer mit Dir bleiben. Nux vom.[1] sei gut; anstatt Ipec. [?] würde er Camomilla 30 abends geben.

Deinen Brief habe ich erst heute erhalten. Ich war schon am Montag beim Photographen gewesen. –

Ich bin leider noch nicht dazu gekommen[,] zu Dr. Heftis zu gehen u. habe daher auch den Alex nicht wieder gesehen; hoffentlich gelingt es mir jetzt dann doch einmal. Das Wetter ist hier nicht besonders kalt, meistens bedeckt, u. Schnee liegt so zu sagen keiner auf dem Land. –

Ich sage Dir adieu, meine l. Mogliettina u. denke sehr viel an Dich u. an unsere lieben Kleinen. Grüsse mir die l. Eltern u. Silvia recht sehr u. sei Du selbst von Herzen umarmt u. geküsst von Deinem Dich innig liebenden Maritino Fritz Wenner.

[1] Nux vomica: Brechnuss, pflanzliches Arzneimittel, heute nur noch in der Naturheilkundepraxis verwendet.

Silvia Wenner (1886-1968) war die jüngste Schwester von Fritz Wenner. Sie war ab 1925 mit Hermann Ochsenbein (1888-1947) verheiratet. Ochsenbein arbeitete ab 1916 als Spinnereidirektor bei der Firma Roberto Wenner in Fratte.

Am gleichen Tag hatte auch die St.Galler Regierung eine Sitzung. Ihre Sorgen waren anderer Natur:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 054/128.1 (Text) und W 054/74.33 (Bild) sowie ARR B 2-1916