Anzeige für Brautleute

Montag, 19. März 1917 – Einschränkungen in der Lebenshaltung

Auf der Frontseite des Morgenblattes titelte das St.Galler Tagblatt in dicken Lettern zwei Zeilen mit den neusten Kriegsnachrichten:

Abdankungs-Manifest des Zaren. Proklamation des Grossfürsten Michael.

Demission des Kabinetts Briand. Rückzug der Deutschen im Westen.

Die sozialdemokratische Volksstimme unter der Redaktion von Valentin Keel (1874-1945), später Regierungsrat des Kantons St.Gallen, hatte die Abdankung des Zaren bereits zwei Tage vorher, am Samstag, den 17. März, gemeldet. Der Haupttitel lautete dort: Revolution in Russland.

Auf der zweiten Seite der Montagsausgabe des Tagblattes findet sich unter Lokales folgender Bericht, der Auswirkungen des Kriegsgeschehens auf das Leben in der Schweiz aufzeigte. So gab es u.a. ein Verbot, an Dienstagen und Freitagen Fleisch zu essen:

Einschränkung in der Lebenshaltung.

Auf die den verschiedenen Seiten gestellte Anfrage, ob nicht nächsten Dienstag[,] den 20. März, also am Wiedereinrückungstage der 6. Division, in den Wirtschaften die Abgabe von Würsten an Soldaten ausnahmsweise gestattet werden könnte, ist mitzuteilen, dass solche Ausnahme-Bewilligungen der Konsequenzen wegen nicht erteilt werden können.

Bei dieser Gelegenheit wird auch darauf aufmerksam gemacht, dass Ausnahmen vom Fleischverbot an Dienstagen und Freitagen an Hochzeiten und anderen derartigen Feierlichkeiten nur dann bewilligt werden können, wenn der Nachweis geleistet wird, dass eine Verschiebung der Feier auf einen andern Tag nicht möglich ist.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 909 (St.Galler Tagblatt, 19.03.1917, Morgenblatt: Text; 24.02.1917, Morgenblatt: Anzeige für Brautleute)

Milch

Samstag, 17. März 1917 – Milch-versorgung in der Schweiz (Teil 1)

Im Publikationsorgan der St.Galler Bauern erschien der erste Teil eines Artikels zur Milchversorgung:

Der gegenwärtige Stand der Milchversorgung in der Schweiz.

Die Versorgung der Bevölkerung mit Konsummilch verursacht fortgesetzt grosse Schwierigkeiten. Jedermann weiss, dass die Milchproduzentenverbände gegenüber dem schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement die Verpflichtung übernommen haben, ihre Gebiete nach Möglichkeit mit Konsummilch zu versorgen.

In massgebenden Kreisen hat man in Rücksicht auf die geringe Heuqualität und die ungenügende Kraftfuttermittelzufuhr (besonders Oelkuchen) einen grossen Ausfall in der Milchproduktion des laufenden Winters vorausgesehen, aber die Minderproduktion ist viel empfindlicher geworden, als selbst Pessimisten geahnt haben. Anderseits lässt sich auf verschiedenen Konsumplätzen eine namhafte Steigerung des Milchverbrauches konstatieren. Sozusagen in allen Kreisen unserer Bevölkerung ist die Erkenntnis durchgedrungen, dass die Milch in der Gegenwart weitaus das billigste Nahrungsmittel ist. Gemäss einer letzthin durch das schweizerische Bauernsekretariat in Brugg erfolgten Publikation sind die Detailmilchpreise gegenwärtig ungefähr auf der gleichen Höhe, wie im Jahre 1912.

Es ist richtig, dass die Preise unmittelbar vor dem Kriege infolge einer schweren Krisis auf dem Milchmarkte vorübergehend tiefer stunden. Gewiss ist die Steigerung des Konsums an frischer Milch an und für sich betrachtet eine Erscheinung, die die Landwirtschaft in einem Lande, das wie die Schweiz in hervorragender Weise zur Milchproduktion prädestiniert ist, begrüssen wird. Zurzeit sind aber die Ansprüche der städtischen Konsumenten so gross geworden, dass die Milchproduzentenverbände ihre eingegangenen Verpflichtungen trotz der hohen Bundesbeiträge als schwere Last empfinden.

Trotz der zahlreichen, gegen die Milchproduzentenorganisationen erhobenen Anschuldigungen muss ihre Arbeit von sämtlichen massgebenden Kreisen anerkannt werden. Es hat sich in diesen Zeiten gezeigt, dass die Allgemeinheit an den bestehenden Organisationen in weitgehendem Masse interessiert ist. Hätten die Milchproduzentenverbände bei Kriegsausbruch noch nicht bestanden, so müsste man sie gründen. Wenn es den Bundesbehörden gelungen ist, die Versorgung mit Milch und Milchprodukten so zu regeln, dass ich die verschiedenen Milchverwertungsarten annähernd gleichmässig lohnen, so muss hervorgehoben werden, dass die Milchproduzentenverbände in dieser Beziehung eine äusserst wertvolle Mitarbeit geleistet haben.

Trotz der einschneidenden Massnahmen, die getroffen wurden, erachtet man in vielen Städten und industriellen Ortschaften die Milchzufuhr als ungenügend. Bei der eingetretenen Preissteigerung für Fleisch, Brot, Reis, Zucker usw. ist es naheliegend, dass der Konsument in vermehrtem Masse Milch trinkt, wodurch die ohnehin grosse Nachfrage nach diesem Produkt verschärft wird. Man erinnert in solchen Fällen die Milchproduzentenverbände an ihre Verpflichtungen oder beschwert sich durch eine Eingabe direkt beim schweizerischen Volkswirtschaftsdepartement, von dem in allen möglichen und unmöglichen Fällen sofortige Abhilfe erwartet wird.

Wer in der Lage ist, die Frage objektiv zu prüfen, wird finden, dass die Verbände durch die Ueberführung zahlreicher Käsereimilchen in den Konsum grosse Arbeit leisten mussten. Heute geben sozusagen alle Käsereien, deren Verkehrslage den Abtransport erlaubt, ihre Milch an den Konsum ab.

Es existieren in unserem Lande zirka 1600 Talkäsereien. Von denselben können während dieses Winters nur noch zirka 300 Milch auf Käse verarbeiten, wobei nicht zu vergessen ist, dass auch sie 40-50 Prozent der Milcheinlieferung an den Konsum abgeben. Ausserdem sind von den 300 Käsereibetrieben eine grosse Zahl zur Magerkäsefabrikation übergegangen. Es ist allgemein bekannt, das die Käsereien ihre Betriebe nur sehr ungern einstellen, um die Milch nach irgend einem Konsumplatz zu senden.

Die Wegnahme von Käsereimilch hat übrigens auch ein[e] äusserst nachteilige Seite, denn gerade in der Ostschweiz besitzen die Käser grosse Schweinebestände, die infolge des anhaltenden Futtermittelmangels auf die Abfälle der Milchverwertung angewiesen sind. Gerne würden viele Schweinehalter die hohen Preise für Futtermittel anlegen, wenn letztere nur erhältlich wären. Häufig wird in der Landwirtschaft empfohlen, die Schweinehaltung im Interesse der Inlandversorgung auszudehnen. Wird den Käsereien die Milch vollständig entzogen, so muss ein Teil der Schweinebestände vorzeitig an die Schlachtbank geführt werden. Dieses Moment dürfte auch von den städtischen Verwaltungen, die so häufig die Intervention der Behörden für eine grössere Milchzufuhr nachsuchen, mehr wie bisher gewürdigt werden.

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen (St.Galler Bauer, 17.03.1917, Text; 31.03.1917, Anzeige)

Anzeige Metzger

Freitag, 23. Februar 1917 – Fleischlose Tage

Hedwig Haller, die Telefonistin aus St.Gallen (vgl. Beitrag vom 11. Februar), notiert am 24. Februar in ihr Tagebuch:

Dienstag & Freitag haben wir nun fleischlose Tage. Für Zucker & Reis gibt’s Karten, das Brot darf nur noch 1 Tag alt verkauft werden & kostet 30 cts per Pfund. Die übrigen Lebensmittel werden immer noch teurer. –

Verbot, frisches Brot zu verkaufen

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Quellen: Privatbesitz (Tagebuch Haller, Transkription: Markus Kaiser) und P 909 (St.Galler Tagblatt, 27.01.1917, Abendblatt, Anzeige; und 14.02.1917, Abendblatt, Mitteilung der Fürsorgekommission)

Mutter schneidet Brot, ca. 1921

Mittwoch, 14. Februar 1917 – Kein frisches Brot mehr

Im St.Galler Tagblatt erschien an diesem Tag die Meldung, dass ab 15. Februar kein frisch gebackenes Brot mehr verkauft werden durfte. Die Massnahme hatte ihren Grund darin, dass altbackenes Brot länger gekaut werden muss. Das führt schneller und nachhaltiger zu einem Sättigungsgefühl und schränkt so den Verbrauch ein:

Verbot des Verkaufes von frischem Brot.

Laut Bundesratsbeschluss vom 2. Februar 1917 ist es vom

15. Februar

an verboten, Brot und Kleinbrot mit Einschluss jedes Hefengebäcks (Kuchen ausgenommen) am Tage in den Verkehr oder zum Verkauf oder überhaupt zur Abgabe zu bringen, an dem es gebacken wurde.

In den Verkaufsläden darf Brot, Kleinbrot und Hefengebäck an dem Tage, an welchem es erstellt wurde, nicht zur Auslage kommen.

In sämtlichen Bäckereien und Konditoreien, einschliesslich Nebenbetrieben wie Hotel- und Anstaltsbäckereien, dürfen von abends 11 Uhr bis morgens 7 Uhr – und zwar auch vom Samstag auf Sonntag – keinerlei Arbeiten ausgeführt werden, welche auf die Herstellung von Backwaren jeder Art Bezug haben.

In dringenden Fällen ist das schweiz. Oberkriegskommissariat ermächtigt, ausnahmsweise die Zeit des Arbeitsunterbruches von 8 Stunden zu verschieben oder zu verkürzen.

Zuwiderhandlungen werden mit Busse von Fr. 25.- bis zu Fr. 10,000.- oder mit Gefängnis bestraft und können ausserdem die gänzliche oder teilweise Sperrung der Mehllieferungen nach sich ziehen.

St.Gallen, den 14. Februar 1917.

Die gemeinsame Lebensmittel-Fürsorge-Kommission.

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Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, P 909 (St.Galler Tagblatt, 14.02.1917, Abendblatt) und ZMA 18/07.00-24 (Ausschnitt aus einer Ansichtskarte aus der Reihe «Schweizer Heimatschutz», Serie 36, 1921)

Sonntag, 17. Dezember 1916 – Zweckmässige Ernährung in Kriegszeiten: langsam essen und gut kauen

Die Mitglieder der Gesundheitskommissionen des Rheintals trafen sich um halb vier Uhr nachmittags im Hirschen in Berneck. Die obige Ansichtskarte stammt aus dem Jahr 1917.

[…]

Vortrag von Dr. [Fritz] Custer, Rheineck,

Wie ernähren wir uns zweckmaessig.

Einleitend betont der Vortragende die Schwierigkeiten der zweckmaessigen Ernährung wie sie sich aus den heutigen durch die allgemeine Kriegslage ergebenden Verhältnissen ergeben. So notwendig die möglichst ausgiebige landwirtschaftliche Ausnutzung unseres der Bebauung zugänglichen Bodens sich notwendigerweise empfiehlt, so selbstverständlich ist das Postulat vorsichtigster Ausnutzung alles der Ernährung Dienenden. –

Zweckmässig sich ernähren heisst für Erwachsene[:] Behauptung des Körpergewichtes, für Kinder & Jugendliche Beförderung des Ansatzes.

Der Referent erlaeutert im Weitern[,] welche Stoffe in den Nahrungsmitteln hiezu herangezogen werden müssen & détailli[e]rt im Einzelnen die Rolle der Eiweiss[e], Kohlehydrate, Fette führenden Nahrungsmittel im Stoffverbrauch unseres Organismus.

Eingehend wird besprochen die Verteilung der notwendigen Ernährungssubstanzen der 3 Gruppen, dem Werte des Fleisches wird in eingehender Weise gerecht.

Besonders schwierig für unsern Haushalt ist zur Zeit der Bezug von Fett. Was das Fett uns für Vorteile & bei übermässigem Genuss für Nachteile liefert[,] wird erlaeutert & übergehend zu den Kohlehydrat[en] enthaltenden Nahrungsmitteln ihre ganz besondere Bedeutung im Haushalt des menschlichen Organismus hervorgehoben.

Dass wir unserm Organismus überdies die Zufuhr von Wasser & Nährsalzen schulden[,] wird betont.

Eisen[,] auch ein nötiger Einfuhrartikel[,] findet sich vornehmlich im Rindfleisch, den Eiern & speciell im Spinat. –

Den Ausnützungswert der einzelnen Speisen betreffend[,] wird auf langsames, gut kauendes Essen verwiesen. –

[Als] Ausschlaggebend im heutigen Ernährungsleben aber muss der Nährgeldwert unserer Lebensmittel bezeichnet werden. –

Nach dieser Richtung verdienen die Pflanzenkost gebenden Nahrungsmittel erste Erwähnung. Mais, Kartoffeln, Reis & Brot sind die Kost des Mittelmannes [Mittelstandes], von animalischen Nahrungsmitteln verdienen besondere Erwähnung Milch, Kaese, namentlich auch Magerkaese, Quark, Blockschokolade, soweit erhältlich Butter & die leider nur spärlich zur Verfügung stehenden andern Fettgemische pflanzlichen & tierischen Ursprungs. –

Dem möglichst zweckdienlichen Anbau von Bohnen, Erbsen, Kartoffeln, Getreide wird ausdrücklich das Wort gesprochen & ganz besonders der Anbau von Haber [Hafer] & Mais als altbewährten Volksnahrungsmitteln empfohlen. –

Wie sollen wir essen, in welchen Zeitabständen ist weiter zu berücksichtigen. Es empfiehlt sich möglichst genaues Einhalten bestimmter Essenszeiten, langsames Essen & gutes Kauen, eventueller Zahnersatz verdienen Erwähnung.

Zum Schluss seiner Ausführungen erlaeutert der Vortrragende zusammenfassend an Hand einer Tabelle die Zusammenstellung der einzelnen Nahrungsmittel mit Rücksicht auf Nährgehalt & Nährwert & betont auch die die Verdauung befördernde, Leben erhaltende Wirkung gewisser Gemüse, Kohlarten, Obst & dergleichen. –

[…]

(Die lange Zeit vertretene Meinung, Spinat sei sehr stark eisenhaltig, beruhte auf einem Berechnungsfehler.)

Am gleichen Tag traf sich auch der Vorstand des Kantonalturnverbands, diesmal im Restaurant zum „Grünen Baum“ in Rorschach. Er behandelte u.a. die Fortsetzung der Angelegenheit betreffend Bau einer Turnhalle in Flums (vgl. Protokollauszug vom 28. Oktober 1916):

[…]

II. Verkehr mit turnerischen Organen.

a) mit den Vereinen: Der in der Angelegenheit des Turnvereins Flums (Legat Spörry) um seine Meinung interpretierte [sic] Rechtsbeistand des Testators, Dr. Jakob-Basel, teilt mit Zuschrift vom 9. Dezember mit, dass er alles ihm zur Einsicht überwiesene Material seinem Schwager, Herrn Dr. Helbling in St.Gallen überwiesen habe.

[…]

IX. Weiterer Verkehr mit Behörden, Volk und Presse.

Neuerdings stellt, Stadler-Wil als Vormund des Kindes „Kreuzer-Bütschwil“ ein Gesuch um Aushingabe [sic] des Sparkassabuches für einen nicht gerade auf ordentlichen Wegen wandelnden Sohnes Kreuzer, zwecks Versorgung in der Anstalt Thurhof. Auf Vorschlag des Vorsitzenden beschliesst der Vorstand Zustimmung zu dem Gesuch.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, A 386/3 (Bezirksphysikat Rheintal, Auszug aus dem Protokoll der Konferenz der Gesundheitskommissionen) und Wy 090 (Protokoll Kantonalturnverband) und W 238/03.02-25 (Postkarte von Rheineck)

Sonntag, 10. Dezember 1916 – Eine Frau ist die beste Bienenzüchterin im Kanton St.Gallen

Bruggen, den 10. Dez. 1916.

Bericht über die Förderung der Bienenzucht im Kanton St.Gallen pro 1916.

Hochverehrter Herr Landammann!

Verehrte Herren Regierungsräte!

Gestatten Sie mir gütigst, dass wir Ihnen über die Förderung der Bienenzucht im Kanton St.Gallen, während des Jahres 1916 Bericht erstatten.

Allgemeines. Einem wunderschönen Vorfrühling, der sich die Völker prächtig entwickeln liess, folgte eine schlimme Zeit. Wenige Trachttage – doch reichen sie in tiefer gelegenen Gebieten so weit, dass kräftige Kolonieen [sic] eine schöne Frühjahrsernte einheimsten und davon etwas für den Imker erübrigten. Mittlere und geringe Völker aber kamen in dieser Zeit erst so recht ins Brutgeschäft und erstarkten dann, als die dauernd schlimme Witterung eintrat. Auch in diesem schlimmen Jahr ist der Unterschied zwischen Rassenvölkern und nicht rassigen durchgehends klar zum Vorschein gekommen.

Unsere Nachforschung bei 125 Imkern der ganzen deutschen Schweiz[,] welche zusammen an die 5000 Völker besitzen, ergaben, dass die Durchschnittsernte pro Rassenvolk beinahe das Doppelte der nicht veredelten Völker betrug. Dasselbe ist auch bezüglich der Maximalleistungen der Völker zu sagen.

Wenn, wie in diesem Jahr, der Sommer geringe Tracht bietet, vermögen sich eben nur die besten Völker selbst zu erhalten. Viele Kolonieen [sic] mussten mit der Futterflasche durch den Sommer und in den Winter gebracht werden, was bei den hohen Zuckerpreisen mit grossen Opfern verbunden war. So ist es nicht zu verwundern, wenn die Freude an der Bienenzucht da und dort schwindet. Und es darf konstatiert werden, dass die Grosszahl der in den Winter genommenen Völker ihre Existenz der idealen Einwirkung der Bienenzucht auf den Menschen zu verdanken hat. Man hofft – und hofft – auf’s nächste Jahr!

Die Prämiierung. Dieser Tiefstand konnte nicht ohne Rückwirkung auf die Beteiligung an der Prämiierung sein. Im Gebiete von Rorschach bis Wil meldeten sich 14 Imker zu derselben, von denen aber im Laufe der Zeit dann zwei sich zurückzogen.

Die zwölf prämierten Betriebe erstrecken sich auf 327 Völker. Die Bienenhäuser sind schlicht und recht bis an eines, dem man die „Axt im Haus“ in seiner Unzweckmässigkeit doch etwas gar zu sehr ansieht. Das Kastenmaterial ist fast durchweg von guter Qualität. Die Einsicht, dass ein richtiger Kasten zu einem geordneten Betriebe absolutes Bedürfnis ist, gewinnt allgemein Boden, doch verlängern die schlimmen Honigjahre manchem „Rumpelkasten“, den Bienen und dem Imker zum Aerger, das Dasein.

Die Betriebsweise ist mancherorts durch die schlimmen Ernteaussichten nachteilig beeinflusst und wirkt direkt auf die „Leistungsfähigkeit der Völker“ und die „Anzahl der guten Völker“. Ohne eigene Nachzucht des nötigen Königinnenmaterials in Rücksicht auf die gewünschten Vererbungsfaktoren, ist ein rationeller Betrieb heute nicht mehr denkbar. Die Existenzmittel der Bienen schwinden infolge intensiver Wiesen- und Milchwirtschaft und durch die sorgsame Ausforstung der Wälder in bedenklicher Weise.

Dass bei jedem strebsamen Imker die Qualität der Völker über allem steht, bezeugt der verhältnismässig geringe Unterschied im Völkerdurchschnitt in den drei Kategorieen. Die erste Kategorie weist bei einem Maximum von 40 Punkten ein solchen von 33,7, die zweite einen solchen von 32,6 und die dritte einen solchen von 31 Punkten auf.

Das beste Volk mit einer Punktzahl von 39,5 entstammt einem bekannten Zuchtstamme, hat aber bereits auf dem Stande Königinwechsel vorgenommen. Es weist also mit aller Deutlichkeit darauf hin, wie durch sorgsame Auswahl der Betrieb erleichtert und gesichert werden kann.

Die Brutanlage ist infolge des allgemein trostlosen Sommers sehr gleichartig und schwankt zwischen 3,5 – 3,3 – 3,1 Punkten im Durchschnitt der drei Kategorieen. Erfreulich war der Gesundheitszustand. [Wirken] In der Umrahmung des Brutnestes mit Pollen und Honigspielen zeitliche und örtliche Verhältnisse bestimmend mit, doch sind auch hierin die rassigen Völker durch ihre ausgesprochene Anlage zur Selbstverproviantierung obenan.

Der Wabenbau ist mit einem Durchschnitt von 4 in den drei Kategorieen gleich eingeschätzt, was der Sorgfalt der Imker ein gutes Zeugnis ausstellt. Freilich sind noch da und dort eindringliche Belehrungen in dieser Beziehung am Platze. Bei Standbesuchen und Kursen darf man nicht müde werden, immer wieder auf die Sammlung und Verwertung des eigenen Wachses zu dringen.

Züchterisch betätigen sich die Imker der ersten zwei Kategorieen mit mehr oder weniger Erfolg.

Das Mittel der punktierten Völker schwankt zwischen 38,17 und 28,25. Das Gesamtergebnis der diesjährigen Prämiierung steht also entschieden hinter demjenigen normaler Jahre. Die Bienen sehnen sich also, wie die Imker, nach bessern Tagen. – Möchten sie doch endlich kommen!

Auf den Belegstationen Simmitobel, Bruggen, Gamplüt, Rohr, Kirchberg, Flums und Gärtensberg wurden 222 Königinnen aufgeführt, von denen 181 oder 81% befruchtet wurden. Im Bewusstsein, dass einer tut [gut] geführten Belegstation ein sehr hoher Wert an der Hebung der Bienenzucht zukommt, haben wir den Bedürftigsten derselben kleinere Subventionen zukommen lassen.

Am Schlusse unserer Berichterstattung angelangt, danken wir Ihnen bestens für Ihr[e] Hilfe und bitten Sie, uns auch fernerhin in bisheriger Weise Ihre Subventionen gütigst zukommen zu lassen[.]

Mit vorzüglicher Hochachtung

Der Präsident: M. Jüstrich                                                                         Der Vice-Präsident: [ohne Unterschrift]

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.176-11 (Bericht des Bienen-Inspektorats des Kantons St.Gallen)

Arbeiter 1909

Montag, 4. Dezember 1916 – Lebensmittelversorgung, Schutz-waldfragen und Wirtschafts-patente

Mit Datum dieser Sitzung verpflichtete die Regierung in einem Kreisschreiben sämtliche Gemeinden dazu, bedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern zum Bezug verbilligter Lebensmittel zu verhelfen (Nr. 2787). Ausserdem verhinderte sie eine rigorose Abholzung in Kahlschlägen in den Hüttenbühlwaldungen oberhalb von Wattwil und Ebnat-Kappel (Nr. 2788).

Abschlägig beurteilte der Regierungsrat auch das Wirtschaftspatentgesuch des Klemens Giger in Quarten, obwohl letzterer das Bedürfnis zu begründen suchte (Nr. 1790): Das seit Frühjahr 1916 in Betrieb gesetzte Bergwerk am Mürtschen bringe ziemlich starken Verkehr; täglich gingen 15 bis 20 Personen vorbei, und da der Marsch von Murg zum Bergwerk im Winter an die 5 Stunden und mehr erfordere, so erscheine es durchaus begreiflich, wenn sich diese Leute in einer Wirtschaft am Wege etwas stärken wollen. Eine andere Gelegenheit sei nicht vorhanden, und daher habe Giger beim Gemeinderat Quarten das Gesuch gestellt um Bewilligung eines Ganzjahrespatentes an Stelle des bisherigen Saisonpatentes. Der Gemeinderat von Quarten begründete die Abweisung des Gesuchs u.a. folgendermassen, und der Regierungsrat schloss sich dieser Ansicht an: Die Liegenschaft liege nur zirka 1/4 Stunde oberhalb des Dorfes Murg, und nach so kurzer Zeit sei für die Arbeiter des Mürtschenwerkes eine Restaurationsgelegenheit nicht notwendig, um dann die restlichen 4 3/4 Stunden ohne eine solche zurückzulegen. In der umgekehrten Tour könne ebenfalls keine Notwendigkeit erblickt werden, da es von dort abwärts noch kaum 10 Minuten ins Dorf Murg sei. Sonst aber werde die Wirtschaft zum Gödis wenig frequentiert, und es könnte höchstens, weil abgelegen, ein Schlupfwinkel für Tagediebe geschaffen werden.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und BTN 1/1.2-31 (Bild: Bau der Bodensee-Toggenburg-Bahn, Arbeiter bei einem Dammfussabbruch in Neuhaus, ca. 1909, Auszug)

Montag, 27. November 1916 – Das Kantonsparlament diskutiert über die Not in der Bevölkerung

Die zunehmende materielle Not der einfachen Bevölkerung wird im Kantonsparlament thematisiert:

Der Vorsitzende [Kantonsrat Anton Messmer] gibt der Versammlung noch Kenntnis vom Eingang folgender, von Herrn Kantonsrat Dr. Duft und 9 weiteren Ratsmitgliedern unterzeichneten Interpellation, lautend:

„Der Regierungsrat wird um Auskunft gebeten, ob und wie er die durch den Bund in die Wege geleitete verbilligte Lebensmittelversorgung der bedürftigen und notleitenden Volksteile im Kanton St.Gallen zu organisieren und unter Mitwirkung der Gemeinden durchzuführen gedenkt.“

Die Interpellation wird auf die Tagesordnung gesetzt.

Die sogenannte Armenpflege hing zu einem grossen Teil von der privaten Wohltätigkeit ab. Da die AHV noch ebenso wenig existierte wie eine staatliche Arbeitslosenversicherung und ein Erwerbsersatz für die Wehrmänner, konnten sozial schlechter gestellte Bürgerinnen und Bürger schnell bedürftig werden. Trotz der staatlichen Interventionen verschärften sich die Probleme bei der Lebensmittelversorgung, und die soziale Unrast in der Arbeiterschaft stieg. Im November 1918 entlud sie sich schliesslich im landesweiten Generalstreik.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, AGR B 1 (Protokoll des Grossen Rates) und ZMA 18/09.03-01 (Eines der Kosthäuser für die Arbeiterschaft der Weberei Felsegg der Firma Matthias Naef & Cie. in Henau, ca. 1910, Foto D. Bär, Zürich)

Freitag, 10. November 1916 – Lebensmittelversorgung der Bevölkerung

Tagebucheintrag von Josef Scherrer-Brisig (1891-1965), Sekretär des Schweizerischen Christlichen Textilarbeiterverbands (1910-1916), später Kantonsrat und Nationalrat sowie Mitbegründer der Christlichsozialen Bewegung:

Kantonale Lebensmittelfürsorge-Kommission.

Anwesend: Landammann Baumgartner, Stadtrat Nägeli, Dr. Ambühl, Koch, Scherrer.

Dr. Gmür, Sekretär des Departements referiert über die gegenwärtige Lage.

1000 Wagen sind bestellt werden, der kantonale Genossenschaftsverband hat nicht einen Wagen geliefert. 180 Wagen à 10 t – Stadt St. Gallen hat 50 Wagen bezogen.

50 % der bestellten Quantitäten wurden kontingentiert.

Die Stadt St. Gallen hat 200 Wagen zugeteilt, 300 Wagen für die Landgemeinden. Rest total 400 Wagen für die Landgemeinden. Die Konsumvereine müssen die Verteilungslisten den Gemeinderäten [abgebrochen]

Der Bund gibt die Kartoffeln zu 18.70, wir geben sie zu 18.80 ab.

900,000 Fr. müssten zum Voraus bezahlt werden. Der Kanton erleidet so einen Verlust an Zinsen. 40– 50 Wagen werden dem Departement reserviert. Da wird auch eine Gewichtseinbusse in Rechnung zu stellen [sein].

Dr. Ambühl will eventuell doch noch die Kartoffelkarte einführen.

Von Flawil wird ein Gesuch gestellt den Höchstpreis zu erhöhen. Wird abgelehnt.

Monopolartikel.

Mais, Reis, Haferflocken wurden den Gemeinden offeriert am 11. Oktober.

erhalten 15 Wagen Mais, eingelaufen sind 5.

Reis sind 4 Wagen eingegangen beziehungsweise zugeteilt.

Gerste wurde von den Gemeinden bestellt 3 Wagen à 10 t. Wir haben zwei Wagen Futtermais erhalten. Weitere Gerste ist vorläufig nicht erhältlich.

Haferflocken sind genügend eingegangen.

Teigwaren sind 3½ Wagen bestellt, zugesichert sind nur 50 Kilozentner.

Ich rege an nochmals ein Rundschreiben an die Gemeinden zu erlassen, damit diese etwas tun. Ich weise auf das Alttoggenburg hin, wo bezügliche Begehren abgewiesen wurde. Butterproduktion. Ich werfe auch diese Frage auf.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebuch) und KA R.130-6c-5a.2-1 (Katholisch-Tablat: Schülerspeisung in der Turnhalle für etwa 180 Kinder, 1916)

Freitag, 29. September 1916 – Anbauprämien für die Bewirtschaftung neuer Ackerflächen

Im April 1918 wurden in Folge der Versorgungsengpässe mit Lebensmitteln auch die Rasenflächen auf dem Klosterhof vor dem Regierungsgebäude umgepflügt und Kartoffeln angepflanzt. Das Bild zeigt ein Ochsengespann, geführt von einem Bauern. Vier Soldaten sind als Helfer dabei.

Kreisschreiben des Volkswirtschaftsdepartements des Kts. St.Gallen betreffend Förderung und Mehrung des Feldbaues.

Vom 23. September 1916.

Angesichts der andauernden ausserordentlichen Verhältnisse hat der Regierungsrat neuerdings Veranlassung genommen, durch besondere Massnahmen die einheimische Produktion von Getreide, Mais, Kartoffeln und Gemüse möglichst zu fördern und zu mehren. Zu diesem Zwecke werden zum zweiten Male für Neubruch und Neukulturen Anbauprämien ausgesetzt, an die genossenschaftliche Beschaffung zweckentsprechender Pflüge Staatsbeiträge ausgerichtet und die Gemeinderäte, wie insbesondere die Ortsverwaltungen, verpflichtet, auch ihrerseits den vermehrten Anbau tatkräftig zu unterstützen.

In erster Linie müssen die Ortsgemeinden, die über anbaubaren, d.h. für den Umbruch und die Anlage rationeller Kulturen geeigneten Boden verfügen, die Förderung Mehrung des Ackerbaues energisch betreiben, sei es, dass sie den Umbruch den feldmässigen Mais-, Getreide-, Kartoffel- oder Gemüsebau in Regie oder auf ihre Rechnung durch Dritte besorgen lassen, sei es, dass sie die Pächter oder Nutzniesser von Genossengut anhalten, die Beackerung vorzunehmen, und zwar unter besonders zu gewährenden Vergünstigungen gemäss Ziffer 4 des fraglichen Regierungsratsbeschlusses. Wenn alle Ortsgemeinden im Ackerbaugebiete in dieser Beziehung die erwartete Einsicht und Tatkraft bekunden und ihre Pflicht tun, so wird der Regierungsrat auch nicht in die Lage kommen, weitere Massregeln gegen sie zu ergreifen. Natürlich ist nicht jede Lage und jeder Boden für den Ackerbau wirklich geeignet. In der Hauptsache werden die Genossengüter der Rheinebene, des Seez- und Linthgebietes diesem Zwecke dienstbar gemacht werden können.

Die Gemeinderäte, bezw. die politischen Gemeinden, haben ebenfalls das Möglichste zu tun, um den Ackerbau zu fördern und zu mehren, und zwar einmal durch Vermehrung desselben bei den kommunalen Betrieben (Armenanstalten usw.) und sodann durch Gewährung von Unterstützungen gemäss Ziffer 3 des Regierungsratsbeschlusses.

Aber auch jeder einzelne Landwirt und Bodenbesitzer, der für den Ackerbau geeignetes Land besitzt, wird gut tun, wenn er möglichst grosse Flächen umbricht und bepflanzt.

Den landwirtschaftlichen Organisationen (Vereinen und Genossenschaften) kommen hiebei folgende Aufgaben zu: Veranstaltung von Kursen und Vorträgen in den einzelnen Gebieten des Ackerbaues, dann der genossenschaftliche Bezug von Ackergeräten, Hülfsdünger [sic] und Saatgut zu angemessenen Preisen in bester Qualität, wie auch Anschaffung von Ackergeräten zu Leihzwecken und ganz besonders Organisation des genossenschaftlichen Absatzes der Produkte usw.

Der kantonale landwirtschaftliche Genossenschaftsverband (Geschäftsführerstelle in Azmoos) wird es sich angelegen sein lassen, die Vermittlung des zweckdienlichen Saatgutes, allfälligen Hülfsdüngers und der Feldgeräte, speziell neuer empfehlenswerter Pflüge, zu besorgen.

Was angepflanzt werden soll, hängt – die nötigen Fachkenntnisse vorausgesetzt – einmal von der verfügbaren Bodenqualität und sodann namentlich von den Absatzverhältnissen ab. Zweifellos wird sich im nächsten Jahr die Kultur aller derjenigen Produkte reichlich lohnen, die zu unsern notwendigsten Lebensmitteln zählen, und unter diesen wohl ganz besonders Mais und Kartoffeln. Das sind indessen auch die beiden Kulturarten, die sich speziell für das Rheintal in hervorragender Weise eignen. Aber auch Hafer, Gerste, Roggen, Korn, Weizen, ferner Gemüse, wie Bohnen, Erbsen usw., versprechen eine sehr gute Rendite und sind für den Anbau nicht minder zu empfehlen.

Das Erträgnis der subventionierten Äcker ist – abgesehen vom Saatgut und vom Eigenbedarf – zum allgemeinen Konsum in den Verkehr zu bringen.

Sollten sich Ortsgemeinden oder Private, vielleicht auch landwirtschaftliche Organisationen zum voraus einen guten Absatz gewisser Produkte sichern wollen, so dürfte dies nicht schwer halten, indem sowohl eidgenössische Verwaltungen (Militärverwaltung, Alkoholverwaltung e[t]c.), grössere Konsumzentren, Konservenfabriken usw. die Abnahme zu guten Preisen zweifellos sicherstellen werden.

Auf eines sei aber noch mit allem Nachdrucke hingewiesen: Da bekanntlich der Winter der beste „Ackersmann“ ist, sollte der Umbruch des Bodens baldmöglichst ausgeführt werden.

Mit Rücksicht auf die derzeitige ernste Situation ist es wohl vaterländische Pflicht eines jeden, dem es möglich ist, rationellen Feldbau zu betreiben und damit zur Selbstversorgung unseres Landes beizutragen, dies wirklich zu tun. Dabei möchten wir aber nicht unterlassen, eindringlich zu betonen, dass immerhin nur auf geeignetem Boden Ackerbau betrieben werden soll, dass nur das beste Saatgut gut genug und dass einer richtigen Düngung, wie überhaupt einer guten Pflege der Kulturen die grösste Aufmerksamkeit zu schenken ist.

Im übrigen stehen die Direktion wie die Lehrkräfte der landwirtschaftlichen Schule Custerhof-Rheineck den Interessenten zu jeder wünschbaren Wegleitung und Auskunftgabe gerne und unentgeltlich zur Verfügung.

Möge die Selbstversorgung unseres Landes auf diese Weise reiche Früchte zeitigen.

St.Gallen, den 23. September 1916.

Für das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen,

Der Regierungsrat:

Dr. G. Baumgartner.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Kreisschreiben betreffend die wirtschaftliche Landesversorgung, erschienen im Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. II, Nr. 13 vom 29. September 1916, S. 393-395) und ZMA 15/2.31 (Foto Otto Rietmann, St.Gallen)