Donnerstag, 20. April 1916 – Vortrag über die Chur-Arosa-Bahn

In der Ostschweiz waren ab den 1870er Jahren diverse Bergbahnstrecken gebaut worden, so u.a. die Rorschach-Heiden-Bergbahn (in Betrieb ab 1875), die Rheineck-Walzenhausen-Bergbahn (ab 1896), die Strecken St.Gallen-Trogen (ab 1903) und Altstätten-Gais (ab 1911). Schreiben des Präsidenten der Sektion St.Gallen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins an Ingenieur G. Bener:

20. April 16

Herrn Ober-Ingenieur G[ustav]. Bener [1873-1946] Chur

Sehr geehrter Herr!

Ich erlaube mir hiermit mit einem Anliegen an Sie zu gelangen. Im Namen unseres Verein’s möchte ich Sie anfragen, ob Sie die Freundlichkeit hätten[,] im Kreise der st.gallischen Ingenieure & Architekten in nächster Zeit eine Schilderung über den Bau & Betrieb der Chur-Arosa-Bahn zu geben.

Allen Teilnehmern der damaligen Besichtigung der Bahn-Bauten ist diese Excursion in bester Erinnerung & würden wir mit grossem Interresse [sic] gern noch Einiges über das Werden dieser neuen Bahn vernehmen.

Es würde uns freuen, wenn Sie im Falle wären[,] unserm Ansuchen entsprechen zu können.

Mit colleg. Begrüssung i.N. [im Namen] des [SIA St.Gallen]

Ihr CKirchhofer Ingr.

Der Vortrag kam zustande und wurde im Protokoll der Sektion St.Gallen des Ingenieur- und Architektenvereins vom 7. November referiert:

[…] Die meterspurige Adhäsionsbahn steigt von Chur S.B.B. 588 m.ü.M. mit max. 600/00 und einem Maximalradius von 60 m, auf die Höhe von 1742 m.ü.M. (Bahnhof Arosa)[.] Bis km 14 (Pagig St.Peter) durchfährt die Bahn ein reines Bündnerschiefergebirge, dessen Schichten sehr verworfen sind, in ihren normalen Strecken aber ein Fallen von etwa 30° östlich zeigen. Der oft in geringer Mächtigkeit aufgelagerte Bergschutt und der mürbe, von tiefen Lehmeinlagerungen durchsetzte Schiefer verursachte vielfache [unlesbar] und ausserordentliche Bauschwierigkeiten. Von km 11 bis Langwies mussten mächtige Moränen angeschnitten und teilweise durchstochen werden. Von Langwies bis Arosa wechseln Kalk, kristal[l]in[es] Gestein, Serpentin, flyschartige Schiefer und Moränen. Mit Kurven u. Kunstbauten ist die Bahn überreich gesegnet. Die Lichtweite der 41 Brücken zwischen den Widerlagern gemessen beträgt 1776 m oder 7% der ganzen Bahnlänge. 19 Tunnels und Gallerien messen 2460 oder 9.6% der Bahnlänge. Wohl das interessanteste Bauwerk der ganzen Strecke ist das Langwieser Viadukt von 287 m Totallänge und einem Mittelbogen von 100 m Stützweite, das von der Firma Züblin in Zürich, in Mustergültiger [sic] Weise und in kürzester Zeit erstellt wurde. (siehe Detail darüber in der Bauzeitung)

Die anmutigen Hochbauten sprechen für das Können der Architekten.

Als Charakteristikum der Ch. A. [Chur-Arosa-Bahn] ist das bestmöglichst ausgeglichene Gefälle der Bahn, die vielen und abwechslungsreichen Brückenbauten, die erstmalige Verwendung von Eisenbeton für schweiz. Eisenbahnbrücken grösserer Spannweiten und der verhältnismässig geringe Aufwand von Zeit und Geld für die ganze Bahnbaute zu nennen.

Die Ch. A. [Chur-Arosa-Bahn] ist die erste Schweizer Bahn[,] welche mit hochgespanntem Gleichstrom von 20000 Volt betrieben wird.

Die Stromversorgung erfolgt von der neu erstellten Kraftzentrale der Stadt Chur aus. Da die neue Zentrale sich nicht weit von der Mitte der 26 km langen Bahnlinie befindet, konnte bei einer Fahrdrahtspannung von 20000 Volt von der Einschaltung von Unterstationen abgesehen werden. Währenddem von Sassal nach Arosa die Anlage für eine einfache Fahrdrahtaufhängung gebaut wurde, kam durch die Strassen der Stadt Chur mit Ausnahme des Bahnhofes bis nach Sassal aus Sicherheitsgründen Vielfachaufhängung zur Verwendung. Der Fahrdraht wird durch einfache Ausleger auf Holzmasten getragen.

2 Reservedampflokomotiven erhöhen die Betriebssicherheit der Bahn und werden auch für Spezialdienste und Schneepflugfahrten verwendet.

Die Personenwagen sind mit zweiachsigen Drehgestellen ausgerüstet, deren Radstand sehr klein gewählt wurde, um das Durchfahren der vielen und kleinen Kurven anstandslos und ohne Zwängen zu ermöglichen. Die Axen [Achsen] besitzen Kugellager, welche den Reibungswiderstand auf ein Minimum heruntersetzen, was besonders für den Rangierdienst einen grossen Vorteil bedeutet.

Die Motorwagen besitzen ferner 4 verschiedene von einander [sic] unabhängige Bremsen, eine durchgehende, auch auf die Anhängewagen wirkende Vakuumbremse, Type Rhätisch-Bahn, eine elektrische Kurzschlussbremse, eine magnetische Schienenbremse und eine Handspindelbremse.

Die gesamte elektr. Ausrüstung der Bahnanlage wurde von der Firma Brown, Boveri u. Cie, in Baden geliefert.

Der äusserst lehrreiche, mit tadellosen Lichtbildern begleitete Vortrag erntete reichen Beifall und wurde durch den Präsidenten verdankt.

Um unter den einzelnen Mitgliedern der Sektion St.Gallen vermehrten Kontakt herzustellen, wurde beschlossen[,] jeweils am Anfang des Monats im Merkatorium einen Abendschoppen abzuhalten.

Schluss ca 11 Uhr                        Der Aktuar: L.A.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 024 (Copie de lettres und Protokollbuch) und W 238/03.08-50 (Bildausschnitt aus einer Ansichtskarte von 1913; Verlag: Gebrüder Metz, Basel).

Rorschach, Hafen und Hafenbahnhof um 1910

Samstag, 11. März 1916 – Verkehrspolitik anno 1916 und alte Akten zur Papierherstellung

Die Regierung befasste sich an ihrer Samstagssitzung unter anderem mit dem Bahnhofumbau und der Hafenverlegung in Rorschach (Nr. 610, voller Text siehe unten). Das Thema gab viel zu reden und führte zu einem mehrseitigen Protokolleintrag. Insbesondere ging es darum zu entscheiden, wie die finanziellen Lasten in dieser Frage zwischen Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden sollten.

Nach längerer Diskussion beschloss die Behörde, einen Brief an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen zu richten, in dem es u.a. heissen sollte: […] Der Hafen in Rorschach ist ein Überbleibsel der fürstäbtischen Verkehrsanstalten und wurde seinerzeit hauptsächlich zur Bedienung des Getreidelagers und des Kaufhauses in Rorschach erstellt. Solange keine Eisenbahnen existierten, hatten diese Verkehrsanstalten für das fürstäbtische Gebiet und später für den Kanton St.Gallennicht nur einen allgemeinen volkswirtschaftlichen Wert (Hebung des Verkehrs und Verproviantierung des Landes), sondern sie waren auch eine nicht zu unterschätzende Einnahmsquelle für den Fiskus. Es lag also im ureigensten Interesse des Fürstabtes und später des Kantons St.Gallen, in Rorschach einen Hafen zu erstellen und zu unterhalten. Ganz anders aber liegen die Verhältnisse heute. Heute hat der Hafen in Rorschach für den Kanton St.Gallen nur noch ein Betriebsdefizit von zirka Fr. 9000.- per Jahr zur Folge, während die Einnahmen aus den Frachten ganz den ihn frequentierenden Verkehrsanstalten zugute kommen und die Zölle von der schweizerischen Eidgenossenschaft vereinnahmt werden. Infolge dieser veränderten Verhältnisse könnte sehr leicht, vom Standpunkt des kantonalen Fiskus aus beurteilt, die Frage der Liquidation des Hafens aufgeworfen werden. Wenn der Grosse Rat diese Liquidation beschliessen würde, so könnte er offenbar von niemandem daran gehindert werden. Nun kann aber selbstverständlich ein Staat aus fiskalischen Gründen nicht die Förderung der allgemeinen Volkswirtschaft, wozu auch die Hebung des Verkehrs gehört, ignorieren. Speziell der Kanton St.Gallen hat sich nie geweigert, Verkehrsverbesserungen diejenige Unterstützung zukommen zu lassen, die im Interesse des Kantons oder eines Teiles desselben jeweilen begründet war. […]

Ausserdem beschäftigte sich die Regierung in ihrer Sitzung nebst zahlreichen weiteren Themen mit Steuerfragen der Schulgemeinde Straubenzell (Nr. 612), einem jugendlichen Straftäter (Nr. 614), einer Adoption (Nr. 616), einer Dienstehrverletzung (Nr. 617), einer Anfrage des Buchbindermeistervereins betreffend Abgabe von alten Aktenbeständen zur Papierherstellung (Nr. 619) sowie den Alpverhältnissen in Amden (Nr. 620):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/02.12-17 (Bild)

Dienstag, 22. Februar 1916 – Ein Elektro-Lastautomobil darf nicht über die Dorfbrücken fahren

Uzwil, den 22. Februar 1916

Tit. Bau-Departement

des Kanton[s] St.Gallen

St.Gallen

Sehr geehrter Herr Regierungsrat!

Wir gelangten im November v. Jahres an die Behörden von Oberuzwil[,] sie möchten uns gestatten[,] mit unserm Elektro-Lastautomobil, die zur Zeit mit Ueberfahrt-Verbot behafteten Dorfbrücken an der Hirschenstrasse und b./.d. Gerberei Hefti zu befahren. Wegen mangelhaftem Unterbau auf Grund einer seinerzeitigen Expertise des Herrn Kantons-Ingenieurs wurde unser Ansuchen abschlägig beschieden.

Da unser Geschäftsbetrieb ausschliesslich den lokalen Interessen zudient, sind wir durch fragliches Verbot in bezug auf die Hausbedienung unserer Mitglieder mit Brennmaterialien, Landesprodukten u.a.m. beeinträchtigt.

Es interessiert uns nun[,] von Ihnen gütigst zu vernehmen, ob solche Fahrverbote mit dauerndem Charakter zulässig sind oder ob vielleicht auf Grund des kantonalen Bau- und Strassengesetzes die in fragekommenden [sic] Dorfbehörden zum Umbau oder Verstärkung der Objekte und damit zur Aufhebung der Sperre angehalten werden können.

Wir legen hier die bezügliche Korrespondenz zu Ihrer gefl. Orientierung bei und erbitten dieselben nach Gebrauch gelegentlich retour.

Ihre gefl. Rückäusserung zum voraus bestens verdankend,

begrüssen wir Sie

hochachtend!

Konsumverein Uzwil & Umgebung

Der Präsident:      Der Verwalter:

G. Meier                Honegger

Handschriftlicher Vermerk mit Stempel und Unterschrift des zuständigen Regierungsrates, Alfred Riegg-Saxer (1863-1946), auf der Rückseite des Dokuments: Geht an den Kantonsinge. zur Vernehmlassung. 23./II/16.

Gleichentags traf sich die Kantonsregierung zu einer Sitzung. Sie beschloss:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 79/028 (Schreiben mit Briefkopf) und ARR B2-1916 (Regierungsratsbeschlüsse)

 

Dienstag, 15. Februar 1916 – In Tübach fahren die Autos zu schnell

Der Kantonsingenieur schreibt an das Baudepartement:

St.Gallen, den 12. Februar 1916.

An das Baudepartement des Kantons St.Gallen,

St.Gallen.

Ueber die beiliegende Eingabe des Gemeinderates von Tübach, die Anbringung von Verbottafeln oder anderweitiger Sicherungsvorkehrungen gegen den Automobilverkehr an der Staatsstrasse von St.Gallen nach Rorschach bei der „Waldegg“ dortselbst betreffend, sehe ich mich hiemit auftragsgemäss zu folgender Vernehmlassung veranlasst:

Wie Sie den beiliegenden Akten entnehmen wollen[,] haben wir die in Frage stehende Strassenstelle schon im Jahre 1911 als für den Automobilverkehr gefährlich betrachtet. Zum Schutze des Publikums und zum ungestörten Erhalte der Schale und des Trottoirs liessen wir damals Wehrsteine zwischen der Strassenfahrbahn und dem Trottoir erstellen. Auf Reklamation des Gemeinderates von Tübach (siehe meinen beiliegenden Bericht vom 21. April 1911) mussten dieselben jedoch wieder entfernt werden.

Hinsichtlich des heutigen Gesuches um Anbringung von Warnungstafeln an der gefährdeten Stelle teile ich die Ansicht des Herrn Strassenmeisters Krucker, dass die Anbringung derartiger Tafeln prinzipiell eine Sache der Gemeinden sei und dass eine Abweichung von diesem Grundsatze unter Umständen ziemlich weitgehende Konsequenzen zur Folge haben könnte. Im gegebenen Falle muss allerdings [sic] zugegeben werden, dass sich die in Frage stehende Strassenkurve in ziemlicher Entfernung vom Dorfe Tübach befindet und dass von der Staatsstrasse St.Gallen-Rorschach nur eine ganz kurze Strecke auf dem Gebiete der politischen Gemeinde Tübach liegt. Aus diesen Erwägungen dürfte sich vielleicht eine Berücksichtigung des Gesuches rechtfertigen lassen, worüber ich jedoch den definitiven Entscheid Ihrem Departemente überlassen muss.

Hochachtungsvoll

Der Kantonsingenieur:

F. [Friedrich] Bersinger

Beilagen:

Sämtliche Akten.

Der zuständige Regierungsrat studierte die Akten am 15. Februar 1916 und brachte am Rand des oben zitierten Dokuments eine handschriftliche Notiz an:

Handschriftliche Notiz von Regierungsrat Rüegg

Geht an das Polizei- u. Militärdepartement zur gef. Auskunftgabe wem die Pflicht zur Anbringung solcher Warnungstafeln zukommt. Wir unsererseits teilen die Auffassung, dass dies Sache der Ortspolizei sei.

15./II./1916 Rüegg, Reg. Rat.

Das Polizei- und Militärdepartement antwortete am 18. Februar 1916 (Auszug):

In Beantwortung Ihrer Anfrage vom 15. dieses Monats teilen wir Ihnen unter Rückschluss der Acten mit, dass die Anbringung solcher Warnungstafeln Sache der Gemeindebehörden ist. Da es sich aber hier um ein Stück der Staatsstrasse handelt, dürfte es immerhin angezeigt erscheinen, wenn dies unter Mithülfe des Kantons geschehen würde. Hiebei wird darauf Bedacht zu nehmen sein, dass alsdann eine verminderte Geschwindigkeit nicht lediglich für Automobile, sondern für alle Fuhrwerke vorgeschrieben & durch leicht sichtbare Aufschrifttafeln bekannt gegeben wird.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.64-6b (Akten der Strassenpolizei betreffend Strassen mit Velo- und Automobilverkehr) und W 238/02.08-09 (Bild der Gemeinde von 1916)

Freitag, 4. Februar 1916 – Alle Privatautos sind der Armee zu melden

Bekanntmachung

betreffend

Motorwagen.

Vom 2. Februar 1916.

  1. Motorwagen, die aus irgend welchen Gründen bei der kürzlich durch den Automobildienst der Armee angeordneten Zählung nicht vorgeführt worden sind, sind durch ihre Besitzer unverzüglich bei der Leitung des Automobildienstes der Armee in Bern anzumelden. Zur Meldung sind Formulare zu benützen, die beim kantonalen Militärdepartement bezogen werden können.
  2. Vom Tage der Verkündigung der Verfügung an darf niemand, der in eigenem oder einer dritten Namen einen Motorwagen besitzt, sich ohne Erlaubnis der Leitung des Automobildienstes der Armee dieses Besitzes entäussern. (Verfügung des Schweizer. Militärdepartements vom 31. Juli 1914.)
  3. In den Gesuchen um Entäusserung von Motorwagen sind anzugeben: Der neue Besitzer des Wagens mit genauer Adresse; der neue Ort der Verwendung des Wagens.
  4. Wer den in Ziffer 1 und 2 vorliegender Verfügung enthaltenen Weisungen und Verboten zuwiderhandelt, wird gemäss M. O. Art. 213 mit Geldbussen von Fr. 100.- bis Fr. 10,000.-, womit Gefängnis bis zu 6 Monaten verbunden werden kann, bestraft.

St.Gallen, den 2. Februar 1916.

Für das Polizei- und Militärdepartement,

Der Regierungsrat:

Dr. A. Mächler.

Im Kanton St.Gallen gab es im Jahr 1915 total 209 Automobile, 49 Lastautos und 58 Motorräder. Für Versuchsfahrten waren zusätzlich noch 4 Automobilschilder und 4 Motorveloschilder gelöst worden. Die Anzahl dürfte für 1916 nicht wesentlich geändert haben.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZA 001 (Amtsblatt für den Kanton St.Gallen, 91. Jg., Bd. I, Nr. 5, S. 186), ZA 082 (Verzeichnis der bis zum 1. Juli 1915 im Kanton St.Gallen gelösten Automobile und Motorfahrräder), W 061/04.1-08.3-07 (Aktivdienst Füs Bat 80)

Dampfzug bei Flawil, vor 1907, Auszug aus einer Ansichtskarte

Dienstag, 18. Januar – 2. Klasse-Generalabonnemente für die Mitglieder der Regierung

In seiner Sitzung vom 18. Januar 1916 beschloss der Regierungsrat, allen Mitgliedern der Behörde auf Wunsch ein Generalabonnement für die zweite Klasse der Bundesbahnen zur Verfügung zu stellen (Nr. 148): Der Vorsitzende erinnert an die Schlussnahme des Regierungsrates vom 12. Oktober 1915 (No 2161), womit anlässlich der Budgetberatung pro 1916, bei Festsetzung des Budgetpostens «Reiseentschädigungen der Mitglieder des Regierungsrates und der Sekretäre» (Rubrik 95), die Abgabe von Generalabonnements II. Klasse, an Stelle der in Wegfall gekommenen Freikarten der Schweizerischen Bundesbahnen, in der Weise geregelt wurde, dass denjenigen Mitgliedern, die dies wünschen, der Bezug von Generalabonnements, unter angemessener, später festzusetzender Kostenrepartition zwischen der Staatskasse und den betreffenden Mitgliedern, freigestellt wurde.

Es wird nun berichtet, dass letzthin die Preise der Generalabonnements im Sinne etwelcher Erhöhung gegenüber früher  festgesetzt worden seien, in dem Sinne, dass ein Generalabonnement II. Klasse für ein ganzes Jahr inskünftig auf Fr. 620.- (statt bisher Fr. 560.-) und für ein halbes Jahr auf Fr. 400.- (statt bisher Franken 360.- ) zu stehen komme; es erübrige [sich] daher noch, angesichts des bevorstehenden Ablaufes der Gültigkeitsdauer der bisherigen Abonnements, die Festsetzung der Kostenrepartition zwischen Staatskasse und Bezügern der Abonnements.

Nach gewalteter Diskussion wird hierauf vom Regierungsrat beschlossen:

  1. Es sei den Mitgliedern des Regierungsrates anheimgestellt, ein Generalabonnement II. Klasse der Schweizerischen Bundesbahnen für 12 oder für 6 Monate zu beziehen, an dessen Kosten von der Staatskasse zwei Drittel und vom betreffenden Mitgliede ein Drittel zu übernehmen seien.
  2. Mit dem Vollzuge dieses Beschlusses sei die Staatskassaverwaltung betraut, an welche demgemäss auch die Anmeldungen zum Bezuge von Generalabonnements zu ergehen haben.

Protokollauszug an sämtliche Departemente.

Protokollauszug an die Staatskassaverwaltung.

Hinweis: Zu dieser Zeit gab es in den Zügen der Bundesbahnen drei Fahrgastklassen, nicht nur zwei wie heute.

Daneben befasste sich der Regierungsrat in seiner Sitzung u.a. auch mit dem Rohstoffmangel in der Stickereiindustrie (Nr. 125) oder Waldwirtschaftsplänen (Nr. 126 und 127). Er hiess den Rekurs des Wirts vom Hotel Bahnhof in Wattwil gut, der dort ein Kino einrichten wollte (Nr. 135) und diskutierte über das bisherige Verbot tragbarer Acetylenlampen (Nr. 149):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2-1916 (Texte) und W 238/09.04-09 (Bild, Auszug aus einer Ansichtskarte zu Flawil, vor 1907, Verlag: Carl Künzli, Zürich, Dep. No. 2337)