Donnerstag, 14. Dezember 1916 – Sozialer Kurs in Solothurn

Josef Scherrer weilte vom 11. bis zum 17. Dezember in Solothurn, wo er jeweils abends vor einem hundert bis hunderfünfzigköpfigen Publikum referierte. In seinem Sozialen Kurs behandelte er die Entstehung der sozialen Frage (11.12.), den Liberalismus, sein System und seine Geschichte (12.12.), den Sozialismus, sein System und seine Geschichte (13.12.), die Stellung des Arbeiters in der Volkswirtschaft (15.12.) sowie die christlich-soziale Bewegung der Schweiz und ihre kulturelle Bedeutung (17.12.). Am Donnerstag, den 14. Dezember machte er eine Stippvisite zu Hause:

Ich fahre heute Morgen um 5.15 über Herzogenbuchsee und Olten nach St. Gallen, wo ich schnell in St. Fiden meine Lieben grüsse. Dann geht es bei schönem Winterwetter wieder an den Aarestrand nach Solothurn.

Sozialer Kurs in Solothurn.

Anwesend: 140–150 Personen.

Ich behandle die Lehre der katholischen Sozialreform.

Der Vortrag wird mit grossem Beifall aufgenommen. Vater Innozenz hebt in der Diskussion hervor, dass ein wissenschaftlich fein durchdachter schöner Vortrag gehalten worden sei, der umso höher anzuschlagen sei, als hier die katholischen Grundwahrheiten in neuem Gewande für das soziale Leben geltend gemacht werden. Pater Innozenz dankt mir in begeisterten Worten für den Vortrag, der, wie ich sehen konnte, eingeschlagen hatte.

Ich notiere das nicht aus Hoffart und Stolz, sondern weil eine solche Anerkennung mir doch eine begreifliche Genugtuung bedeutet für die eigene Arbeit, für das von mir beschriebene Selbststudium. Ich danke Gott für diesen persönlichen Erfolg. Ich will ihn für das arbeitende Volk, soweit es in meinen Kräften steht, verwerten, für meine lieben Christlich-Sozialen.

Der Abend war auch ein Erfolg für die Solothurner Christlich-Sozialen.

Gestern schon hatte ein alter Solothurner Führer dem Verein warme Komplimente gemacht, nämlich Fürsprech Jerusalem. Heute Abend war die Aristokratie recht gut vertreten, wenn es nur da auch eingeschlagen hat.

Quelle: Staatsarchiv St.Gallen, W 108/1 (Tagebucheintrag von Josef Scherrer) und OP. COLL. 328(3) (Geser: Stickereindustrie der Ostschweiz, 1908)

Bahnhof St.Margrethen

Montag, 11. Dezember 1916 – Reisepässe werden teurer und andere Geschäfte der Regierung

Der Regierungsrat traf sich zu einer reichbefrachteten Sitzung. Die Themen und Fälle waren einmal mehr bunt gemischt, wie ein paar Beispiele zeigen:

Wegen des allgemeinen Papierpreisaufschlages verlangte der Bund künftig 8 Rappen mehr pro Reisepassformular, das an die Kantone abgeliefert wurde. Der Regierungsrat beschloss daraufhin eine Erhöhung der bisherigen Reisepassgebühr von 2.50 Fr. auf 3 Fr. (Nr. 2833).

Hulda Schmid aus Rorschach wehrte sich gegen die Anstaltsunterbringung ihres dritten, unehelich geborenen und kranken Kleinkindes. Das Waisenamt Rorschach hatte ihren Rekurs abgewiesen und u.a. wie folgt begründet: Die Rekurrentin, eine ungünstig qualifizierte Person, habe als Vater des fraglichen Kindes einen Wilhelm Kolb, seines Berufes Komiker, Akrobat und Bauchredner, der am liebsten mit Zirkusgesellschaften in der Welt herumziehe, bezeichnet. […] Wenn die Rekurrentin sich für ihr Kind derart wehre, so dürfe nicht Mutterliebe als Beweggrund ihres Handelns betrachtet werden, sondern sie glaube bei einer Versorgung in der Familie ihres Bruders finanziell besser wegzukommen und fürchte ausesrem gewisse Massnahmen von Seite der heimatlichen Behörden, wenn diese für ihr Kind sorgen müssen. Das Waisenamt beabsichtige dieses Kind bei Privatleuten in Pflege zu bringen, wobei für die diesbezüglichen Kosten die Kindsmutter und die Heimatgemeinde aufzukommen hätten. Das Waisenamt beruft sich auf den Bericht des Polizeikommissariates in Rorschach, dem folgendes zu entnehmen ist: Der Bruder der Rekurrentin, bei dem das Kind untergebracht sei, sei mehrfach vorbestraft und Alkoholiker und habe deshalb nie dauernde Arbeit. Frau Schmid sei eine arbeitsame Frau, über die nichts Nachteiliges bekannt sei. Dieselbe habe aber selbst 6 eheliche und 2 uneheliche Kinder  im Alter von 1 bis 20 Jahren. sie müsse deshalb sehr spärlich haushalten. Sobald das Kind [der Hulda Schmid] Rösser werde, könnte es auf keinen Fall dort belassen werden. Die Jugendschutzkommission Rorschach-Goldach-Rorschacherberg berichtet in Sachen. [sic] Die Ursache des Rückschrittes im körperlichen Befinden des Kindes liege nicht oder doch nicht in erster Linie in der Behandlungsweise der pflegenden Familie, sondern in der Art der hereditären [vererbten] Krankheit des Kindes. Das Kind befinde sich zurzeit im Krankenhaus Rorschach und könne bis zur relativen Heilung dort nicht weggenommen werden. Ein früher Tod des Kindes sei im Hinblick auf seinen gegenwärtigen Zustand nicht völlig ausgeschlossen. Aus Rücksicht auf die Art der Krankheit dürfe das Kind auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus weder bei der kinderreichen Familie Schmid, noch im Armenhaus Oberhelfenschwil [Bürgerort der Mutter] versorgt werden, sondern sollte zu einer ehrenwerten kinderlosen und in hygienischen Dingen sehr sorgfältigen Familie gebracht werden. (Nr. 2843)

Auch Verkehrsfragen beschäftigten den Regierungsrat. Das Initiativkomitee für den Umschlagshafen Rhein-Bodenseeschiffahrt-Ostalpenbahn hatte auf Sonntag, 26. November 1916, eine Volksversammlung einberufen. Die 350 anwesenden Personen verlangten, dass nach dem Krieg eine direkte Verkehrsverbindung der Schweiz mit Bayern via St.Margrethen-Bregenz-Lindau eingerichtet werde. Sie forderten:

A. Den ungehinderten Durchgangsverkehr für Personen und freie Durchfuhr der Post und aller Güter auf Grund ihrer Transportpapiere.

B. Den Ausbau der Gürtelbahn zur doppelspurigen Hauptbahn.

C. Die Führung der Schnellzüge mit Maschinen der Schweizerischen Bundesbahnen bis Lindau oder der bayerischen Staatsbahnen bis St.Margrethen zu gestatten, zur Vermeidung der zeitraubenden Bremsumschaltung und Bremsprobe auf den Grenzbahnhöfen. (Nr. 2850) 

Zudem hatte der Regierungsrat über den Druck und Einband des Lesebuches für die fünfte Primarklasse zu befinden (Nr. 2861).

Auch Nussbäume gaben zu reden. Der Bundesrat hatte das Schlagen dieser Bäume verboten. Der Regierungsrat war nun mit einigen Ausnahmebewilligungen von dieser Vorschrift beschäftigt. Absterbend, auffallend schief stehend, schlechtfrüchtig, schwachkronig, mit Astwunden und Frostrissen versehen und auf dem Waffenplatz Walenstadt durch Schiesswunden beschädigt seien die betreffenden Bäume, wurde argumentiert. (Nr. 2862)

Schliesslich bat die am 15. Juli 1893 in Leipzig geborene Käthe Gertrud Charlotte Steiger, stud. phil., von Flawil um Entlassung aus dem Bürgerrecht, um das bayerische Staatsbürgerrecht anzunehmen. Vater der Petentin war der sozialdemokratische Schriftsteller, Theaterkritiker und Journalist Edgar Steiger. Sie selber arbeitete später als Professorin am Anna-Gymnasium in München (Nr. 2867). 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/01.15-29 (Ansichtskarte zum Bahnhof St.Margrethen, ca. 1913, Postkartenverlag Ittensohn, St.Margrethen, Nr. 329)

Informationen zu Steiger: vgl. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D48693.php (konsultiert am 11.11.2016) sowie Bellinger, Gerhard J. und Regler-Bellinger, Brigitte: Schwabings Ainmillerstrasse und ihre bedeutendsten Anwohner. Ein repräsentatives Beispiel der Münchner Stadtgeschichte von 1888 bis heute. 2. Aufl., Norderstedt 2012, S. 382 (vgl. https://books.google.ch/, konsultiert am 11.11.2016)

Bahnhof Rapperswil 1911 (Briefkopf)

Dienstag, 21. November 1916 – Tombola für die Unterstützungs-kasse der Bahnarbeiter

Nachmittags um drei Uhr traf sich der Regierungsrat zu einer ausserordentlichen Sitzung. Er hatte eine ganze Reihe Geschäfte zu erledigen, so unter anderem Anträge auf Elementarschadensvergütungen im Seebezirk (Nr. 2679), in Wattwil (Nr. 2680), in Kaltbrunn (Nr. 2681), in Vilters (Nr. 2682), in Ragaz (Nr. 2683) und in Oberterzen (Nr. Nr. 2684), verursacht durch die Unwetter in den Sommermonaten. 

Ausserdem brachte das Polizei- und Militärdepartement folgendes Traktandum ein: Mit Eingabe vom 28. Oktober 1916 ersuchte der Vorarbeiterverband «Sektion Ostschweiz» in Rapperswil um Bewilligung einer Vereinstombola zum Vertrieb von 50,000 Tombolalosen zu 50 Rappen. Es soll damit die Unterstützungskasse des Verbandes verstärkt werden, was zurzeit trotz Mitgliederbeiträgen nötig sei. Die Verlosung soll nur unter den Mitgliedern des Verbandes durchgeführt werden. Der Einnahme von Fr. 25,000.- sollen laut beigelegtem Plan Gewinne im Werte von Fr. 12,500.- abgegeben werden. Letztere werden nicht in Geld, sondern in Haushaltungsgegenständen, Uhren etc., die von inländischen Geschäftsleuten erworben werden, bestehen.

Auf Verlangen des referierenden Departementes reichte der Präsident des Verbandes eine nähere Begründung ein, nach welcher die Bewilligung in andern Kantonen bereits erteilt wurde und neben den Treffern eine Auslage von Fr. 9000.- zu erwarten sei, so dass nur noch ein Reingewinn von Fr. 3500.- bleiben würde. Der Gemeinderat Rapperswil empfiehlt zu entsprechen.

Auf Bericht und Antrag des referierenden Departementes zieht der Regierungsrat in Erwägung:

Verlosungen sollten zwar zurzeit möglichst vermieden werden, dagegen kann die vorliegende Verlosung wohl deshalb bewilligt werden, weil sie einem berechtigten gemeinnützigen Zweck dient, selbst in der not der Zeit begründet liegt, wiewohl die Schweizerischen Bundesbahnen seit 1. Januar 1916 die rückständigen Gehaltserhöhungen voll ausbezahlt und bekanntlich Teuerungszulagen entrichten wird, und weil sie nur im Kreise der Verbandsmitglieder durchgeführt weden will. Dagegen fällt auf, dass von den auf Fr. 25,000.- berechneten Loseinnahmen nur Fr. 3500.- dem Zweck zugeführt und sogar fast dreimal mehr für Verwaltungsausgaben vorweggenommen werden sollen. Das erscheint nicht als angängig und wäre ein Missbrauch. Wenigstens 40% der Einnahmen müssen der Unterstützungskasse zugeführt werden können.

Daneben befasste sich der Regierungsrat noch mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 57/016 (Briefkopf: Bahnhofbuffet Rapperswil, 1911)

Kinder mit Christbaum

Dienstag, 17. Oktober 1916 – Der Staat kauft Wald, und Arbeiter-kinder erhalten eine Christ-baumfeier

In seiner Sitzung vom 17. Oktober befasste sich der Regierungsrat zunächst erneut mit dem Budget 1917 (Nr. 2364). Danach erteilte er eine ganze Reihe Holzschlagbewilligungen: Die Ortsgemeinde Stein brauchte Geld für den Strassenbau (Nr. 2365), die Korporation Oberschan wollte Schulden abtragen (Nr. 2366), die Rhode Altstätten die Kriegssteuern abtragen (Nr. 2367) und das Frauenkloster Wattwil benötigte Nutz- und Brennholz (Nr. 2368). Ausserdem bewilligte der Regierungsrat den Ankauf von 35 Aren Wald in der Gemeinde Henau (heute: Uzwil, Nr. 2369).  

Die Beurteilung eines Perimeterrekurses in der Stadt St.Gallen zieht sich im Protokoll über gute zwölf Seiten hinweg (Nr. 2376), und auch das Gesuch der Marie Kuratle-Eberle in Wattwil um Wiedereinsetzung in die elterliche Gewalt gab zu reden (Nr. 2383): Kein anderer Armen- und Vormundschaftsfall habe das Waisenamt [Oberbüren] je so beschäftigt, wie der vorliegende, wurde berichtet, und der Regierungsrat urteilte im Namen des Kindeswohls schliesslich: 1. Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Entzug der elterlichen Gewalt gegenüber Frau Kuratle, geborene Eberle, seinerzeit ein wohlbegründeter war. […] 2. Seither hat sich die Bezeichnete neuerdings verheiratet und hat neben der Besorgung eines ausserehelichen Kindes noch für 6 weitere Kinder aus erster Ehe ihres derzeitigen Ehemannes zu sorgen. Es erscheint schon aus diesem Gesichtspunkte unzweckmässig, der Beschwerdeführerin auch noch die vier Kinder ihrer ersten Ehe anzuvertrauen. 3. Es ist offensichtlich, dass es der Frau Kuratle-Eberle nur darum zu tun ist, die allmählich mehr verdienstfähig werdenden Kinder aus ihrer ersten Ehe zum Zwecke der wirtschaftlichen Ausbeutung in ihre Gewalt zu bekommen. 4. Es ist in keiner Richtung ausgewiesen, dass heute die Voraussetzungen, welche seinerzeit zum Entzug der elterlichen Gewalt geführt haben, nicht mehr vorliegen. […] 

Ebenfalls mit Kindeswohl hatte die Bewilligung zu tun, mit welcher der Regierungsrat  dem Verein der Arbeiter und Arbeiterinnen der Textilindustrie St.Gallen erlaubte, eine Kollekte durchzuführen, um eine Christbaumfeier mit Weihnachtsbescherung für arme Kinder zu organisieren (Nr. 2381). (Nebenbei: Das Beitragsbild zeigt zwei Kinder aus einer bürgerlichen Familie, die einer armen Familie eine Weihnachtsfreude bereiten. Das Bild stammt aus einem Lesebuch für das zweite Schuljahr.)

 Sämtliche Beschlüsse sind hier im vollen Wortlaut nachzulesen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZNA 01/9997.0020 (Bild: Lesebuch für das zweite Schuljahr, bearbeitet von der Thurgauischen Lehrmittelkommission, Frauenfeld, ca. 1910, S. 72)

 

RRB Nr 2309

Donnerstag, 12. Oktober 1916 – Flugpionier verunglückt

Der Regierungsrat traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei beriet er u.a. über folgenden Fall: Im Juni l.J. [laufenden Jahres] verunglückte in Lausanne durch Absturz mit seinem eigenen Flugapparat der bekannte Pilot Josef Schumacher-Müller, geboren 1880, von Romoos, dessen Familie in Bruggen (Rickenstrasse 18) wohnt. Die Verletzungen Schumachers sollen nach dem Befunde der Ärzte gefährlicher Natur sein, und vor allem soll es lange Zeit, d.h. mehrere Monate dauern, bis der Mann wieder einigermassen hergestellt sein wird, wenn dies überhaupt im Sinne der Wiedergewinnung der völligen Erwerbstätigkeit der Fall sein werde. Der Pilot und seine Familie – er hatte drei Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren zu versorgen – benötigte durch das Unglück Armenunterstützung. Wie diese unter der Wohnort- und der Heimatgemeinde aufgeteilt wurde, ist in den Beschlüssen dieses Tages unter Nr. 2309 nachzulesen. Im Regierungsprotokoll vom 16. Dezember 1916 ist unter der Nummer 2898 die Fortsetzung der Geschichte nachzulesen.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

 

Montag, 19. Juni 1916 – Das Kirchenparlament sammelt für kranke Schweizer Soldaten

Die Synode ist das Parlament der Evangelischen Kantonalkirche. Die Verhandlungen fanden im Grossratssaal im Regierungsgebäude statt.

Der oben abgebildete Johann Baldegger gehörte – soweit bekannt – zu jenen Soldaten, bei denen die Erfüllung der Militärdienstpflicht keine körperlichen Schäden hinterliess. Es gab aber Soldaten, die krank aus dem Dienst zurückkehrten. Auf diese bezog sich der Antrag von Pfarrer Kambli in der Evangelischen Synode bezog:

[…]

14.) Umfrage, Kollekte.

Allgemeine Umfrage. Hr. Pfarrer [Wilhelm] Kambli [1898-1925], Lichtensteig, macht den Vorschlag: „Die Herren Synodalen verzichten auf das diesjährige Sitzungsgeld zugunsten chronisch erkrankter Schweizer Soldaten.“ Eine Abstimmung über diesen Vorschlag findet nicht statt, dagegen werden diejenigen, die auf das Taggeld verzichten wollen, ersucht, dies beim Sekretariat des kant. Kirchenrates oder bei einem der Sekretäre der Synode anzuzeigen. Anmerkung. Beim Mittagessen wurde ein Geschenk von 254 Fr. zu genanntem Zwecke zusammengelegt u. damit die Angelegenheit unter Zustimmung von Pfr. Kambli erledigt.

15.) Umfrage. Synodal-Gesang.

Weiter stellt in der Umfrage Hr. Apotheker Schobinger, St.Gallen, den Antrag, bei dem vorläufig nur provisorisch eingeführten Usus, anlässlich des Synodal-Gottesdienstes einstimmig zu singen, hinfort endgültig zu verbleiben. Der Antrag wird ohne Diskussion mit grosser Mehrheit abgelehnt und damit beschlossen, wieder zum früheren Usus zurückzukehren.

[…]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, CA 02/01.01 (Auszug aus dem Protokoll der Evangelischen Synode) und W 200/06.1 (Porträtbild des Soldaten Johann Baldegger-Bischof; Studioaufnahme von R. Lüscher, Gossau, ca. 1915)

Rechnung einer Papeterie in St.Gallen, 1917

Samstag, 10. Juni 1916 – Angst vor «flottanten Elementen»: Regelung des Armenwesens im Krieg

Die Sozialfürsorge oblag in der Schweiz teilweise bis weit ins 20. Jahrhundert den Bürgerorten (Heimatgemeinde). Während des Ersten Weltkriegs wurde diese Regelung zugunsten der sogenannten wohnörtlichen Armenpflege aufgehoben. Eine diesbezügliche interkantonale Vereinbarung von 1914 sollte per 1. Juli 1916 auslaufen. Der Präsident der schweizerischen Armendirektorenkonferenz berief deshalb für den 16. Juni eine Konferenz nach Olten ein, um über eine Verlängerung dieses Konkordates zu beraten. Der Regierungsrat des Kantons St.Gallen  befürwortete dieses Vorhaben: Die Bestimmung, dass ein Unterstützungsbedürftiger sich nur dann auf die Vereinbarung berufen konnte, wenn er seit 1. Juli 1914 im Kantone wohnte, wurde in einer Zeit aufgestellt, wo noch niemand mit einer so langen Dauer des Krieges rechnete; man wollte dadurch sich der Zuwanderung flottanter Elemente erwehren. Heute aber erscheint es als Härte, einen Hilfsbedürftigen deshalb abzuweisen, weil er nicht bereits seit einem so weit zurückliegenden Zeitpunkt, wie es nunmehr der 1. Juli 1914 ist, im Kantonsgebiet wohnt. Diese Bestimmung bedarf tatsächlich einer Abänderung, speziell auch im Hinblick auf solche Arbeiter, die einer Arbeitsgelegenheit willen den Wohnsitz gewechselt haben und dieses löbliche Bestreben, sich ohne fremde Hülfe durchzubringen, nicht in der Weise büssen sollen, dass, [sie] wenn sie wieder arbeitslos werden, der armenpolizeilichen Heimschaffung ausgesetzt sind. (Nr. 1376)

Ausserdem genehmigte der Regierungsrat dem Staatsschreiber Othmar Müller-Widmer einen zweiwöchigen Erholungsurlaub im Juni (Nr. 1393) und beriet über folgendes:

 

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 64/236 (Briefkopf der Papeterie A. Hungerbühler, St.Gallen, 1917)

Zum Fürsorgewesen und der Frage der sogenannten wohnörtlichen Armenpflege vgl. den Artikel im Historischen Lexikon der Schweiz: http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D25809.php