Bahnhof St.Margrethen

Montag, 11. Dezember 1916 – Reisepässe werden teurer und andere Geschäfte der Regierung

Der Regierungsrat traf sich zu einer reichbefrachteten Sitzung. Die Themen und Fälle waren einmal mehr bunt gemischt, wie ein paar Beispiele zeigen:

Wegen des allgemeinen Papierpreisaufschlages verlangte der Bund künftig 8 Rappen mehr pro Reisepassformular, das an die Kantone abgeliefert wurde. Der Regierungsrat beschloss daraufhin eine Erhöhung der bisherigen Reisepassgebühr von 2.50 Fr. auf 3 Fr. (Nr. 2833).

Hulda Schmid aus Rorschach wehrte sich gegen die Anstaltsunterbringung ihres dritten, unehelich geborenen und kranken Kleinkindes. Das Waisenamt Rorschach hatte ihren Rekurs abgewiesen und u.a. wie folgt begründet: Die Rekurrentin, eine ungünstig qualifizierte Person, habe als Vater des fraglichen Kindes einen Wilhelm Kolb, seines Berufes Komiker, Akrobat und Bauchredner, der am liebsten mit Zirkusgesellschaften in der Welt herumziehe, bezeichnet. […] Wenn die Rekurrentin sich für ihr Kind derart wehre, so dürfe nicht Mutterliebe als Beweggrund ihres Handelns betrachtet werden, sondern sie glaube bei einer Versorgung in der Familie ihres Bruders finanziell besser wegzukommen und fürchte ausesrem gewisse Massnahmen von Seite der heimatlichen Behörden, wenn diese für ihr Kind sorgen müssen. Das Waisenamt beabsichtige dieses Kind bei Privatleuten in Pflege zu bringen, wobei für die diesbezüglichen Kosten die Kindsmutter und die Heimatgemeinde aufzukommen hätten. Das Waisenamt beruft sich auf den Bericht des Polizeikommissariates in Rorschach, dem folgendes zu entnehmen ist: Der Bruder der Rekurrentin, bei dem das Kind untergebracht sei, sei mehrfach vorbestraft und Alkoholiker und habe deshalb nie dauernde Arbeit. Frau Schmid sei eine arbeitsame Frau, über die nichts Nachteiliges bekannt sei. Dieselbe habe aber selbst 6 eheliche und 2 uneheliche Kinder  im Alter von 1 bis 20 Jahren. sie müsse deshalb sehr spärlich haushalten. Sobald das Kind [der Hulda Schmid] Rösser werde, könnte es auf keinen Fall dort belassen werden. Die Jugendschutzkommission Rorschach-Goldach-Rorschacherberg berichtet in Sachen. [sic] Die Ursache des Rückschrittes im körperlichen Befinden des Kindes liege nicht oder doch nicht in erster Linie in der Behandlungsweise der pflegenden Familie, sondern in der Art der hereditären [vererbten] Krankheit des Kindes. Das Kind befinde sich zurzeit im Krankenhaus Rorschach und könne bis zur relativen Heilung dort nicht weggenommen werden. Ein früher Tod des Kindes sei im Hinblick auf seinen gegenwärtigen Zustand nicht völlig ausgeschlossen. Aus Rücksicht auf die Art der Krankheit dürfe das Kind auch nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus weder bei der kinderreichen Familie Schmid, noch im Armenhaus Oberhelfenschwil [Bürgerort der Mutter] versorgt werden, sondern sollte zu einer ehrenwerten kinderlosen und in hygienischen Dingen sehr sorgfältigen Familie gebracht werden. (Nr. 2843)

Auch Verkehrsfragen beschäftigten den Regierungsrat. Das Initiativkomitee für den Umschlagshafen Rhein-Bodenseeschiffahrt-Ostalpenbahn hatte auf Sonntag, 26. November 1916, eine Volksversammlung einberufen. Die 350 anwesenden Personen verlangten, dass nach dem Krieg eine direkte Verkehrsverbindung der Schweiz mit Bayern via St.Margrethen-Bregenz-Lindau eingerichtet werde. Sie forderten:

A. Den ungehinderten Durchgangsverkehr für Personen und freie Durchfuhr der Post und aller Güter auf Grund ihrer Transportpapiere.

B. Den Ausbau der Gürtelbahn zur doppelspurigen Hauptbahn.

C. Die Führung der Schnellzüge mit Maschinen der Schweizerischen Bundesbahnen bis Lindau oder der bayerischen Staatsbahnen bis St.Margrethen zu gestatten, zur Vermeidung der zeitraubenden Bremsumschaltung und Bremsprobe auf den Grenzbahnhöfen. (Nr. 2850) 

Zudem hatte der Regierungsrat über den Druck und Einband des Lesebuches für die fünfte Primarklasse zu befinden (Nr. 2861).

Auch Nussbäume gaben zu reden. Der Bundesrat hatte das Schlagen dieser Bäume verboten. Der Regierungsrat war nun mit einigen Ausnahmebewilligungen von dieser Vorschrift beschäftigt. Absterbend, auffallend schief stehend, schlechtfrüchtig, schwachkronig, mit Astwunden und Frostrissen versehen und auf dem Waffenplatz Walenstadt durch Schiesswunden beschädigt seien die betreffenden Bäume, wurde argumentiert. (Nr. 2862)

Schliesslich bat die am 15. Juli 1893 in Leipzig geborene Käthe Gertrud Charlotte Steiger, stud. phil., von Flawil um Entlassung aus dem Bürgerrecht, um das bayerische Staatsbürgerrecht anzunehmen. Vater der Petentin war der sozialdemokratische Schriftsteller, Theaterkritiker und Journalist Edgar Steiger. Sie selber arbeitete später als Professorin am Anna-Gymnasium in München (Nr. 2867). 

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/01.15-29 (Ansichtskarte zum Bahnhof St.Margrethen, ca. 1913, Postkartenverlag Ittensohn, St.Margrethen, Nr. 329)

Informationen zu Steiger: vgl. http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D48693.php (konsultiert am 11.11.2016) sowie Bellinger, Gerhard J. und Regler-Bellinger, Brigitte: Schwabings Ainmillerstrasse und ihre bedeutendsten Anwohner. Ein repräsentatives Beispiel der Münchner Stadtgeschichte von 1888 bis heute. 2. Aufl., Norderstedt 2012, S. 382 (vgl. https://books.google.ch/, konsultiert am 11.11.2016)

Bahnhof Rapperswil 1911 (Briefkopf)

Dienstag, 21. November 1916 – Tombola für die Unterstützungs-kasse der Bahnarbeiter

Nachmittags um drei Uhr traf sich der Regierungsrat zu einer ausserordentlichen Sitzung. Er hatte eine ganze Reihe Geschäfte zu erledigen, so unter anderem Anträge auf Elementarschadensvergütungen im Seebezirk (Nr. 2679), in Wattwil (Nr. 2680), in Kaltbrunn (Nr. 2681), in Vilters (Nr. 2682), in Ragaz (Nr. 2683) und in Oberterzen (Nr. Nr. 2684), verursacht durch die Unwetter in den Sommermonaten. 

Ausserdem brachte das Polizei- und Militärdepartement folgendes Traktandum ein: Mit Eingabe vom 28. Oktober 1916 ersuchte der Vorarbeiterverband «Sektion Ostschweiz» in Rapperswil um Bewilligung einer Vereinstombola zum Vertrieb von 50,000 Tombolalosen zu 50 Rappen. Es soll damit die Unterstützungskasse des Verbandes verstärkt werden, was zurzeit trotz Mitgliederbeiträgen nötig sei. Die Verlosung soll nur unter den Mitgliedern des Verbandes durchgeführt werden. Der Einnahme von Fr. 25,000.- sollen laut beigelegtem Plan Gewinne im Werte von Fr. 12,500.- abgegeben werden. Letztere werden nicht in Geld, sondern in Haushaltungsgegenständen, Uhren etc., die von inländischen Geschäftsleuten erworben werden, bestehen.

Auf Verlangen des referierenden Departementes reichte der Präsident des Verbandes eine nähere Begründung ein, nach welcher die Bewilligung in andern Kantonen bereits erteilt wurde und neben den Treffern eine Auslage von Fr. 9000.- zu erwarten sei, so dass nur noch ein Reingewinn von Fr. 3500.- bleiben würde. Der Gemeinderat Rapperswil empfiehlt zu entsprechen.

Auf Bericht und Antrag des referierenden Departementes zieht der Regierungsrat in Erwägung:

Verlosungen sollten zwar zurzeit möglichst vermieden werden, dagegen kann die vorliegende Verlosung wohl deshalb bewilligt werden, weil sie einem berechtigten gemeinnützigen Zweck dient, selbst in der not der Zeit begründet liegt, wiewohl die Schweizerischen Bundesbahnen seit 1. Januar 1916 die rückständigen Gehaltserhöhungen voll ausbezahlt und bekanntlich Teuerungszulagen entrichten wird, und weil sie nur im Kreise der Verbandsmitglieder durchgeführt weden will. Dagegen fällt auf, dass von den auf Fr. 25,000.- berechneten Loseinnahmen nur Fr. 3500.- dem Zweck zugeführt und sogar fast dreimal mehr für Verwaltungsausgaben vorweggenommen werden sollen. Das erscheint nicht als angängig und wäre ein Missbrauch. Wenigstens 40% der Einnahmen müssen der Unterstützungskasse zugeführt werden können.

Daneben befasste sich der Regierungsrat noch mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 57/016 (Briefkopf: Bahnhofbuffet Rapperswil, 1911)

Dienstag, 14. November 1916 – Bahnwagenmangel bei den SBB führt zu Ausnahmebewilligungen für den Auslad von Gütern an Sonn- und Feiertagen

Kreisschreiben des Regierungsrates des Kantons St.Gallen an sämtliche Bezirksämter, Gemeinderäte und Polizeiorgane betreffend Bewilligung zur Auslieferung von Wagenladungsgütern an Sonn- und Festtagen.

Vom 14. November 1916.

Durch Bundesratsbeschluss vom 3. November 1916 (Amtsblatt 1916, II, Seite 684) ist den Verwaltungen des schweizerischen [Bahn-]Wagenverbandes und den Verwaltungen von Schmalspurbahnen mit Rollschemelbetrieb die Ermächtigung erteilt worden, Wagenladungsgüter jeder Art an Sonn- und Festtagen den Empfängern auszuliefern, unter der Bedingung, dass die Auslieferung nur an diejenigen Adressaten der Sendungen geschehen darf, die sich bereit erklären, sie an Sonn- und Festtagen in Empfang zu nehmen und, soweit der Auslad dem Empfänger tarifmässig obliegt, sie auszuladen und abzuführen; ein Zwang darf in dieser Beziehung auf den Empfänger nicht ausgeübt werden.

Behufs Einwirkung der von den kantonalen Regierungen auf Grund der Sonntagsgesetze zu erteilenden Bewilligung zur Gestattung von Ausnahmen von den Vorschriften der kantonalen Sonntagsgesetze hat sich die Generaldirektion der schweizerischen Bundesbahnen an die Kantonsregierungen gewendet mit dem Gesuche um Erteilung der allgemeinen Bewilligung zur Auslieferung und Empfangnahme solcher Wagenladungsgüter an Sonn- und Festtagen. Sie führt dabei zur Begründung dieses Gesuches folgendes an:

Die in den französischen und italienischen Meerhäfen für die Schweiz eintreffenden grossen Mengen Waren (Lebensmittel und Rohstoffe) müssen seit längerer Zeit mit schweizerischen Wagen abgeholt werden, weil die französischen und italienischen Bahnverwaltungen hiefür keine Wagen zur Verfügung stellen. Wegen Fehlens ausländischer Wagen in der Schweiz sei man für den schweizerischen Binnenverkehr und für den Export ebenfalls grösstenteils auf schweizerische Wagen angewiesen. Um den gesteigerten Anforderungen, die an den schweizerischen Wagenpark zufolge der ausserordentlichen Verhältnisse gestellt werden, einigermassen entsprechen zu können, müsse mit allen zu Gebote stehenden Mitteln auf tunlichste Ausnützung der Wagen hingewirkt werden. Als eine zur Erreichung dieses Zieles geeignete Massnahme sei die Auslieferung von Wagenladungsgütern an Sonn- und Festtagen zu bezeichnen.

In Würdigung der angeführten zwingenden Verumständungen und im Interesse möglichster Erleichterung der Verproviantierung unseres Landes haben wir uns veranlasst gesehen, als Ausnahme im Sinne unseres Gesetzes vom 4. Januar 1886 betreffend polizeiliche Handhabung der Sonntagsruhe die nachgesuchte Bewilligung zum Ausladen und Wegführen von Wagenladungsgütern durch Private von den Stationen und Bahnhöfen an Sonntagen und staatlich anerkannten Feiertagen, mit Ausnahme des Weihnachtsfesttages (25. Dezember), zu erteilen.

St.Gallen, den 14. November 1916.

Der Landammann:

Dr. G. Baumgartner.

Im Namen des Regierungsrates,

Der Staatsschreiber:

Dr. G. Müller.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.102-1a-4 (Kreisschreiben des Regierungsrates des Kantons St.Gallen) und W 238/02.15-14 (Ansichtskarte: In den Bahnhof St.Margrethen einfahrender Güterzug, 1904, Edition H. Guggenheim & Co., Zürich, Nr. 9704 Dép.)

RRB Nr 2309

Donnerstag, 12. Oktober 1916 – Flugpionier verunglückt

Der Regierungsrat traf sich zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei beriet er u.a. über folgenden Fall: Im Juni l.J. [laufenden Jahres] verunglückte in Lausanne durch Absturz mit seinem eigenen Flugapparat der bekannte Pilot Josef Schumacher-Müller, geboren 1880, von Romoos, dessen Familie in Bruggen (Rickenstrasse 18) wohnt. Die Verletzungen Schumachers sollen nach dem Befunde der Ärzte gefährlicher Natur sein, und vor allem soll es lange Zeit, d.h. mehrere Monate dauern, bis der Mann wieder einigermassen hergestellt sein wird, wenn dies überhaupt im Sinne der Wiedergewinnung der völligen Erwerbstätigkeit der Fall sein werde. Der Pilot und seine Familie – er hatte drei Kinder im Alter von sechs bis neun Jahren zu versorgen – benötigte durch das Unglück Armenunterstützung. Wie diese unter der Wohnort- und der Heimatgemeinde aufgeteilt wurde, ist in den Beschlüssen dieses Tages unter Nr. 2309 nachzulesen. Im Regierungsprotokoll vom 16. Dezember 1916 ist unter der Nummer 2898 die Fortsetzung der Geschichte nachzulesen.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916

 

Dienstag, 29. August 1916 – Automobilrennen Mühlrüti-Hulftegg

Wieder einmal hatte sich der Regierungsrat mit neuartigen Verkehrsmitteln auseinanderzusetzen. Der Schweizerische Automobil- und Motorfahrer-Verband beabsichtigte, eine Bergprüfungsfahrt für Automobile und Motorfahrräder auf der Strecke Mühlrüti-Sennhof-Hulftegg durchzuführen. Es handle sich hiebei nicht um ein eigentliches Rennen, sondern Autos und Motorräder müssten, entsprechend belastet, versuchen, aus stehendem Start in Mühlrüti bei Beginn der Steigung anzufahren und möglichst rasch den Berg hinaufzufahren. Rennmaschinen seien ausgeschlossen, ferner sei reglementarisch festgelegt, dass Uebungsfahrten unter genauer Beobachtung aller Vorsichtsmassregeln, sowie der gesetzlichen Vorschriften des Konkordates ausgeführt werden könnten. Nach eine rzuschrift der Strassenverwaltung, Kreis Wattwil, sei die Bewilligung der Strassenbenützung erteilt worden. Leider sei übersehen worden, auch die Bewilligung der Oberbehörde des Kantons St.Gallen noch nachzusuchen, deren Verweigerung sehr fatal wäre, da die ganzen Vorbereitungen schon getroffen, alle Prospekte versandt, die bezüglichen Preise gekauft seien etc. Gemäss Art. 15 der kantonalen Vollzugsverordnung über den Motorwagen- und Fahrradverkehr sind Schnelligkeitswettfahrten mit Motorwagen und Motorvelos gänzlich untersagt, während Zuverlässigkeitsfahrten und dergleichen die Bewilligung des Regierungsrates bedürfen. […] Wenn zurzeit der Benzinkonsum auch keinen einschränkenden Bestimmungen unterworfen ist, so mag es aber immerhin fraglich erscheinen, ob solche Veranstaltungen zur jetzigen Zeit mit Rücksicht auf die beschränkten Benzinvorräte am Platze sind, weshalb diese Bewilligung nur unter der Voraussetzung erteilt werden soll, dass in dieser Richtung von den Bundesbehörden keine Einwendungen erhoben und sich die Gesuchsteller hierüber noch mit dem schweizerischen Justiz- und Polizeidepartement, bezw. der zuständigen schweizerischen Militärbehörden ins Einvernehmen setzen. (Nr. 1994)

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/08.10-09 (Ansichtskarte, 1902)

 

Postkutsche im Toggenburg, 1909

Dienstag, 27. Juni 1916 – Öffent-licher Verkehr im Toggenburg und Kommunalbericht zu Gossau

Der Bericht über die Kommunalnachschau der Gemeinde Gossau fiel immer noch nicht befriedigend aus: Hinsichtlich der politischen Gemeinde rügt der Bericht, dass der Übelstand im neu erstellten Archiv des Gemeindehauses (Souterrain) – Einlagerung von Munition und Nichtverstärkung der schwachen Mauerwand gegen den nördlicherseits an das Archiv anstossenden Kohlenbehälter – unverändert fortbestehe, welcher Übelstand in einem Brandfalle dem Archiv zum Verhängnis werden könnte. Über die Einhaltung der Wirtschaftspolizeistundeverlängerungen wurde an letzter Fasnacht wiederum keine Kontrolle geübt. Es konnte das Verzeichnis über die dem Fabrikgesetz unterstellten Geschäfte und betreffend die Baugerüste wiederum nicht vorgewiesen werden. Hinsichtlich der Strafrechtspflege wird bemängelt, dass bei den gemeindamtlichen Verhören kein bestimmter, bezw. ständiger, mit den strafprozessualischen Vorschriften und Formen vertrauter Verhörschreiber mitwirkt, sondern bald dieser, bald jener, und zwar in ein und demselben Straffall mitunter abwechselnd, ein Verfahren, das der Einheitlichkeit des Untersuchungsfalles nicht dient. (Nr. 1490)

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit der Einführung regelmässiger Postautomobilkurse von Buchs ins Toggenburg als Ersatz für die Pferdepostkutschen (Nr. 1473) und weiteren Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und W 238/07.00-10 (Ansichtskarte, Edition Photoglob Zürich, 1909)

Donnerstag, 20. April 1916 – Vortrag über die Chur-Arosa-Bahn

In der Ostschweiz waren ab den 1870er Jahren diverse Bergbahnstrecken gebaut worden, so u.a. die Rorschach-Heiden-Bergbahn (in Betrieb ab 1875), die Rheineck-Walzenhausen-Bergbahn (ab 1896), die Strecken St.Gallen-Trogen (ab 1903) und Altstätten-Gais (ab 1911). Schreiben des Präsidenten der Sektion St.Gallen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins an Ingenieur G. Bener:

20. April 16

Herrn Ober-Ingenieur G[ustav]. Bener [1873-1946] Chur

Sehr geehrter Herr!

Ich erlaube mir hiermit mit einem Anliegen an Sie zu gelangen. Im Namen unseres Verein’s möchte ich Sie anfragen, ob Sie die Freundlichkeit hätten[,] im Kreise der st.gallischen Ingenieure & Architekten in nächster Zeit eine Schilderung über den Bau & Betrieb der Chur-Arosa-Bahn zu geben.

Allen Teilnehmern der damaligen Besichtigung der Bahn-Bauten ist diese Excursion in bester Erinnerung & würden wir mit grossem Interresse [sic] gern noch Einiges über das Werden dieser neuen Bahn vernehmen.

Es würde uns freuen, wenn Sie im Falle wären[,] unserm Ansuchen entsprechen zu können.

Mit colleg. Begrüssung i.N. [im Namen] des [SIA St.Gallen]

Ihr CKirchhofer Ingr.

Der Vortrag kam zustande und wurde im Protokoll der Sektion St.Gallen des Ingenieur- und Architektenvereins vom 7. November referiert:

[…] Die meterspurige Adhäsionsbahn steigt von Chur S.B.B. 588 m.ü.M. mit max. 600/00 und einem Maximalradius von 60 m, auf die Höhe von 1742 m.ü.M. (Bahnhof Arosa)[.] Bis km 14 (Pagig St.Peter) durchfährt die Bahn ein reines Bündnerschiefergebirge, dessen Schichten sehr verworfen sind, in ihren normalen Strecken aber ein Fallen von etwa 30° östlich zeigen. Der oft in geringer Mächtigkeit aufgelagerte Bergschutt und der mürbe, von tiefen Lehmeinlagerungen durchsetzte Schiefer verursachte vielfache [unlesbar] und ausserordentliche Bauschwierigkeiten. Von km 11 bis Langwies mussten mächtige Moränen angeschnitten und teilweise durchstochen werden. Von Langwies bis Arosa wechseln Kalk, kristal[l]in[es] Gestein, Serpentin, flyschartige Schiefer und Moränen. Mit Kurven u. Kunstbauten ist die Bahn überreich gesegnet. Die Lichtweite der 41 Brücken zwischen den Widerlagern gemessen beträgt 1776 m oder 7% der ganzen Bahnlänge. 19 Tunnels und Gallerien messen 2460 oder 9.6% der Bahnlänge. Wohl das interessanteste Bauwerk der ganzen Strecke ist das Langwieser Viadukt von 287 m Totallänge und einem Mittelbogen von 100 m Stützweite, das von der Firma Züblin in Zürich, in Mustergültiger [sic] Weise und in kürzester Zeit erstellt wurde. (siehe Detail darüber in der Bauzeitung)

Die anmutigen Hochbauten sprechen für das Können der Architekten.

Als Charakteristikum der Ch. A. [Chur-Arosa-Bahn] ist das bestmöglichst ausgeglichene Gefälle der Bahn, die vielen und abwechslungsreichen Brückenbauten, die erstmalige Verwendung von Eisenbeton für schweiz. Eisenbahnbrücken grösserer Spannweiten und der verhältnismässig geringe Aufwand von Zeit und Geld für die ganze Bahnbaute zu nennen.

Die Ch. A. [Chur-Arosa-Bahn] ist die erste Schweizer Bahn[,] welche mit hochgespanntem Gleichstrom von 20000 Volt betrieben wird.

Die Stromversorgung erfolgt von der neu erstellten Kraftzentrale der Stadt Chur aus. Da die neue Zentrale sich nicht weit von der Mitte der 26 km langen Bahnlinie befindet, konnte bei einer Fahrdrahtspannung von 20000 Volt von der Einschaltung von Unterstationen abgesehen werden. Währenddem von Sassal nach Arosa die Anlage für eine einfache Fahrdrahtaufhängung gebaut wurde, kam durch die Strassen der Stadt Chur mit Ausnahme des Bahnhofes bis nach Sassal aus Sicherheitsgründen Vielfachaufhängung zur Verwendung. Der Fahrdraht wird durch einfache Ausleger auf Holzmasten getragen.

2 Reservedampflokomotiven erhöhen die Betriebssicherheit der Bahn und werden auch für Spezialdienste und Schneepflugfahrten verwendet.

Die Personenwagen sind mit zweiachsigen Drehgestellen ausgerüstet, deren Radstand sehr klein gewählt wurde, um das Durchfahren der vielen und kleinen Kurven anstandslos und ohne Zwängen zu ermöglichen. Die Axen [Achsen] besitzen Kugellager, welche den Reibungswiderstand auf ein Minimum heruntersetzen, was besonders für den Rangierdienst einen grossen Vorteil bedeutet.

Die Motorwagen besitzen ferner 4 verschiedene von einander [sic] unabhängige Bremsen, eine durchgehende, auch auf die Anhängewagen wirkende Vakuumbremse, Type Rhätisch-Bahn, eine elektrische Kurzschlussbremse, eine magnetische Schienenbremse und eine Handspindelbremse.

Die gesamte elektr. Ausrüstung der Bahnanlage wurde von der Firma Brown, Boveri u. Cie, in Baden geliefert.

Der äusserst lehrreiche, mit tadellosen Lichtbildern begleitete Vortrag erntete reichen Beifall und wurde durch den Präsidenten verdankt.

Um unter den einzelnen Mitgliedern der Sektion St.Gallen vermehrten Kontakt herzustellen, wurde beschlossen[,] jeweils am Anfang des Monats im Merkatorium einen Abendschoppen abzuhalten.

Schluss ca 11 Uhr                        Der Aktuar: L.A.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, Wy 024 (Copie de lettres und Protokollbuch) und W 238/03.08-50 (Bildausschnitt aus einer Ansichtskarte von 1913; Verlag: Gebrüder Metz, Basel).

Zug auf Sitterbrücke

Mittwoch, 19. April 1916 – Deutsche Sommerzeit und Schweizer Sommerfahrplan

Das St.Galler Tagblatt meldete, welche Auswirkungen die Einführung der Sommerzeit in Deutschland und Österreich auf den Ostschweizer Bahnverkehr hatte:

Sommerfahrplan.

Die Einführung der deutschen Sommerzeit hat verschiedene nachträgliche Abänderungen an den definierten Fahrplanentwürfen der Schweiz. Bundesbahnen für den Sommerdienst 1916 bewirkt. Auf der Strecke Zürich-St.Gallen-St.Margrethen, sowie auf der Bodensee-Toggenburgbahn bleiben die Fahrleistungen im wesentlichen unverändert, dagegen haben sich auf den Linien Zürich-Sargans-Chur/Buchs und Winterthur-Romanshorn bedeutende Fahrplanänderungen ergeben. Der Morgenschnellzug Zürich-Romanshorn wird in folgende neue Fahrordnung vorgeschoben: Zürich ab 8.08, Romanshorn an 9.38. Der 2.45-Schnellzug ab Zürich wird ab Winterthur nur noch nach St.Gallen schnellzugsmässig fortgesetzt; dagegen erhält der um 1.35 in Zürich wegfahrende Schnellzug in Winterthur Schnellzuganschluss nach Romanshorn. Der Mittagschnellzug Zürich-Chur/Arlberg wird ab Zürich eine Stunde früher gelegt; er trifft in Chur um 1.20 ein statt um 2.25 und erhält in Sargans den Anschluss vom Arlbergschnellzug. Der letztere trifft nach Annahme der deutschen Sommerzeit durch Oesterreich schon um 11.43 in Buchs ein. Durch Wiederaufnahme des 12.15-Schnellzuges nach Sargans gelingt es, daselbst den Anschluss an den Schnellzug Chur-Zürich (an 2.22) herzustellen, der bisher gebrochen war.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 909 (St.Galler Tagblatt, Nr. 53, Morgenblatt, S. 3 vom 19.04.1916) und ZMA 18/01.13-14 (Bild)