Arbeiter 1909

Montag, 4. Dezember 1916 – Lebensmittelversorgung, Schutz-waldfragen und Wirtschafts-patente

Mit Datum dieser Sitzung verpflichtete die Regierung in einem Kreisschreiben sämtliche Gemeinden dazu, bedürftigen Einwohnerinnen und Einwohnern zum Bezug verbilligter Lebensmittel zu verhelfen (Nr. 2787). Ausserdem verhinderte sie eine rigorose Abholzung in Kahlschlägen in den Hüttenbühlwaldungen oberhalb von Wattwil und Ebnat-Kappel (Nr. 2788).

Abschlägig beurteilte der Regierungsrat auch das Wirtschaftspatentgesuch des Klemens Giger in Quarten, obwohl letzterer das Bedürfnis zu begründen suchte (Nr. 1790): Das seit Frühjahr 1916 in Betrieb gesetzte Bergwerk am Mürtschen bringe ziemlich starken Verkehr; täglich gingen 15 bis 20 Personen vorbei, und da der Marsch von Murg zum Bergwerk im Winter an die 5 Stunden und mehr erfordere, so erscheine es durchaus begreiflich, wenn sich diese Leute in einer Wirtschaft am Wege etwas stärken wollen. Eine andere Gelegenheit sei nicht vorhanden, und daher habe Giger beim Gemeinderat Quarten das Gesuch gestellt um Bewilligung eines Ganzjahrespatentes an Stelle des bisherigen Saisonpatentes. Der Gemeinderat von Quarten begründete die Abweisung des Gesuchs u.a. folgendermassen, und der Regierungsrat schloss sich dieser Ansicht an: Die Liegenschaft liege nur zirka 1/4 Stunde oberhalb des Dorfes Murg, und nach so kurzer Zeit sei für die Arbeiter des Mürtschenwerkes eine Restaurationsgelegenheit nicht notwendig, um dann die restlichen 4 3/4 Stunden ohne eine solche zurückzulegen. In der umgekehrten Tour könne ebenfalls keine Notwendigkeit erblickt werden, da es von dort abwärts noch kaum 10 Minuten ins Dorf Murg sei. Sonst aber werde die Wirtschaft zum Gödis wenig frequentiert, und es könnte höchstens, weil abgelegen, ein Schlupfwinkel für Tagediebe geschaffen werden.

Ausserdem befasste sich der Regierungsrat mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und BTN 1/1.2-31 (Bild: Bau der Bodensee-Toggenburg-Bahn, Arbeiter bei einem Dammfussabbruch in Neuhaus, ca. 1909, Auszug)

Donnerstag, 17. Februar 1916 – Schutz vor Naturgefahren kostet

Schreiben des Oberförsters betreffend Schutzwaldausscheidungen:

St.Gallen, den 17. Februar 1916.

An das Volkswirtschaftsdepartement des Kantons St.Gallen.

Bekanntlich ist das schweizerische Departement des Innern der Ansicht, das st.gallische Forstgesetz [sic, Forstgesetz] gestatte nicht, alle Waldungen als Schutzwald zu erklären. Der schweizerische Oberforstinspektor hat sich sodann dahin ausgesprochen, dass dem Wortlaut des Gesetzes Genüge geleistet werde, wenn eine Ausscheidung derart erfolge, dass nur ein kleineres Gebiet als Nichtschutzwald bestehen bleibe. Dieser Anregung zufolge wird nun eine Ausscheidung in der Weise vorgeschlagen, dass aller Wald im Kanton als Schutzwald bezeichnet werden soll mit Ausnahme des bisherigen Nichtschutzwaldes westlich der Strasse Schmerikon-Uznaberg-Bürg-Diemberg. Die Beibehaltung dieser bisherigen Grenze hat den Vorteil für den Staat, dass im Seebezirk nicht Mehrkosten für die Beförsterung erwachsen. Wollte eine Ausdehnung des Schutzwaldgebietes im Seebezirk angestrengt werden, so würde die Strasse Wurmsbach-Wagen-Curtenberg und die Linie Ober-Tegernau-Gemeindegrenze Jona-Eschenbach bis zur Kantonsgrenze die beste Abscheidung bilden. Diese Erweiterung des Schutzwaldgebietes hätte zur Folge, dass die Beförsterungskosten für den Privatwald, also zu Lasten des Staates, um ca. Fr. 400.- jährlich höher zu stehen kämen, als sie gegenwärtig sind. Da dem Bezirksförster triftige Gründe, die eine Aenderung der bestehenden Ausscheidung als notwendig erscheinen lassen, nicht bekannt sind, kann im südwestlichen Kantonsteil der gegenwärtige Bestand der Schutzwaldausscheidung belassen werden.

Um jedoch für den nördlichen Kantonsteil, für welchen die Schutzwalderklärung als dringend bezeichnet worden ist, zum Ziele zu gelangen, wird hiemit beantragt, dem schweizerischen Departement des Innern das Gesuch einzureichen, daselbst den bisherigen Nichtschutzwald als Schutzwald zu erklären.

Anschliessend wird beantragt, dem Gesuche der katholischen Administration, mit dem Kloster Notkersegg, und demjenigen des Klosters Wurmsbach, um die Bewilligung eigener Forstrevierbildung zu entsprechen.

Hochachtend!

Der Oberförster: [ohne Unterschrift]

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, KA R.164-1-11 (Text) und ZOF 002/02.06 (Bild aus der Bildersammlung der Psychiatrischen Klinik St.Pirminsberg bei Pfäfers, um 1912)