Schiffahrt auf dem Rhein, Ausschnitt aus Briefkopf

Freitag, 7. September 1917 – Kriegssteuer und Korrespondenzschmuggel

Die Rorschacher Zeitung meldete unter anderem:

Kriegssteuer. Das st.gallische Mittelstandskomitee, das am letzten, stark besuchten kantonalen Mittelstandstag ins Leben gerufen wurde, richtet in Sachen der Finanzreform im Bund eine Kundgebung an die eidg. Räte. In dieser Kundgebung wird dagegen Stellung genommen, dass der Bundesrat im Jahre 1918 keine Kriegssteuer erheben wolle, während der st.gallische Mittelstandtstag die Wiederholung dieser Kriegssteuer als das beste und gerechteste Mittel betrachte, das finanzielle Gleichgewicht im Bundeshaushalte wieder herzustellen. Es sei angesichts der gewaltig anschwellenden Mobilisationsschuld nicht einzusehen, weshalb im Bezuge der Kriegssteuer nun ein Ruhejahr eintreten soll. Fortgesetzt stünden unsere Wehrmänner an der Grenze, opfern einen grossen Teil ihrer Zeit und ihres Verdienstes dem Vaterlande; da wäre es nicht zu verstehen, wenn die besitzenden Kreise des Landes in ihren Steuerleistungen zurückhalten würden. Der Verzicht der 50 Millionen Franken Einnahmen im Jahre 1918 durch den Bund müsste nach der Ansicht des [sic] Mittelstandskommission in weiten Volkskreisen Unzufriedenheit hervorrufen.

Schärfere Massnahmen gegen den Schmuggel. Die Heerespolizei bezw. der Departementschef Nord-Ostschweiz in Schaffhausen hat verfügt, dass künftig von dem aus dem Ausland in den Schweizerhäfen eintreffenden Schiffen ähnlich wie die Zivilreisenden auch die Schiffsmannschaften nur an Land gehen dürfen, wenn sie mit Pässen versehen sind. Damit unterläge das Dienstpersonal den gleichen Kontrollmassnahmen wie die Reisenden, was die Schiffsbediensteten wohl veranlassen wird, während des Aufenthaltes in den schweizerischen Häfen an Bord zu bleiben, wie es die schweizerische Schiffsmannschaft seit Kriegsausbruch in den Häfen auf deutschem Gebiete macht. Diese Neuordnung wird manchem begründeten oder unbegründeten Verdacht auf Brief- und Warenschmuggel durch die bayrischen und württembergischen Schiffsleute die Spitze brechen.

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Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, P 913 (Rorschacher Zeitung, Nr. 208, 07.09.1917) und ZMH 64/703 (Beitragsbild, Ausschnitt aus Briefkopf Nordostschweizerischer Verband für Schiffahrt Rhein-Bodensee, 1918)

Montag, 27. März 1916 – Import von Natrium chloratum puriss. exsiccat. pulv.

St.Margrethen, den 24. März 1916

Titl. Regierungsrat des Kanton[s] St.Gallen

St.Gallen

Wir gestatten uns, Ihre Gefälligkeit in Anspruch zu nehmen, indem wir Sie höfl. bitten, uns eine Bewilligung zu erteilen, damit wir 20 Kg. Natrium chloratum puriss. exsiccat. pulv. (ganz reines Kochsalz) in die Schweiz einführen dürfen.

Die Sendung wird von der kantonalen Zollbehörde beanstandet und liegt auf dem hiesigen Zollamte. Der Lieferant E. Merck, Chemische Fabrik in Darmstadt sandte uns die Ware laut erhaltener Ausfuhrbewilligung vom 24. II. 16.

Für Ihre Mühe im Voraus bestens dankend, empfehlen wir uns Ihnen mit

vorzüglicher Hochachtung

[Stempel der Chemischen Industrie & Confiseriefabrik AG St. Margrethen und Unterschrift]

1 Franco-Couvert. [darunter handschriftlicher Vermerk: „nichts beilegen! Sch.“]

 

Auf der Rückseite des Dokuments steht:

Geht an das tit. Kantonale Laboratorium St. Gallen mit dem höfl. Ersuchen um Begutachtung, ob die Ware als dem Salzregal unterstellt zu betrachten und daher deren Einfuhr zu verbieten sei oder ob sie als nicht monopolpflichtig eingeführt werden dürfe?

Hochachtend!

Für die Salzverwaltung,

Der Staatskassa-Verwalter:

[Unterschrift]

St.Gallen, 27. III. 16

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ZMH 66/015b (Anfrage der Chemischen Industrie & Confiseriefabrik AG St. Margrethen an den Regierungsrat betreffend Einfuhrbewilligung und Stellungnahme der Staatskassa-Verwaltung)

Rorschach, Hafen und Hafenbahnhof um 1910

Samstag, 11. März 1916 – Verkehrspolitik anno 1916 und alte Akten zur Papierherstellung

Die Regierung befasste sich an ihrer Samstagssitzung unter anderem mit dem Bahnhofumbau und der Hafenverlegung in Rorschach (Nr. 610, voller Text siehe unten). Das Thema gab viel zu reden und führte zu einem mehrseitigen Protokolleintrag. Insbesondere ging es darum zu entscheiden, wie die finanziellen Lasten in dieser Frage zwischen Bund, Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden sollten.

Nach längerer Diskussion beschloss die Behörde, einen Brief an die Generaldirektion der Schweizerischen Bundesbahnen zu richten, in dem es u.a. heissen sollte: […] Der Hafen in Rorschach ist ein Überbleibsel der fürstäbtischen Verkehrsanstalten und wurde seinerzeit hauptsächlich zur Bedienung des Getreidelagers und des Kaufhauses in Rorschach erstellt. Solange keine Eisenbahnen existierten, hatten diese Verkehrsanstalten für das fürstäbtische Gebiet und später für den Kanton St.Gallennicht nur einen allgemeinen volkswirtschaftlichen Wert (Hebung des Verkehrs und Verproviantierung des Landes), sondern sie waren auch eine nicht zu unterschätzende Einnahmsquelle für den Fiskus. Es lag also im ureigensten Interesse des Fürstabtes und später des Kantons St.Gallen, in Rorschach einen Hafen zu erstellen und zu unterhalten. Ganz anders aber liegen die Verhältnisse heute. Heute hat der Hafen in Rorschach für den Kanton St.Gallen nur noch ein Betriebsdefizit von zirka Fr. 9000.- per Jahr zur Folge, während die Einnahmen aus den Frachten ganz den ihn frequentierenden Verkehrsanstalten zugute kommen und die Zölle von der schweizerischen Eidgenossenschaft vereinnahmt werden. Infolge dieser veränderten Verhältnisse könnte sehr leicht, vom Standpunkt des kantonalen Fiskus aus beurteilt, die Frage der Liquidation des Hafens aufgeworfen werden. Wenn der Grosse Rat diese Liquidation beschliessen würde, so könnte er offenbar von niemandem daran gehindert werden. Nun kann aber selbstverständlich ein Staat aus fiskalischen Gründen nicht die Förderung der allgemeinen Volkswirtschaft, wozu auch die Hebung des Verkehrs gehört, ignorieren. Speziell der Kanton St.Gallen hat sich nie geweigert, Verkehrsverbesserungen diejenige Unterstützung zukommen zu lassen, die im Interesse des Kantons oder eines Teiles desselben jeweilen begründet war. […]

Ausserdem beschäftigte sich die Regierung in ihrer Sitzung nebst zahlreichen weiteren Themen mit Steuerfragen der Schulgemeinde Straubenzell (Nr. 612), einem jugendlichen Straftäter (Nr. 614), einer Adoption (Nr. 616), einer Dienstehrverletzung (Nr. 617), einer Anfrage des Buchbindermeistervereins betreffend Abgabe von alten Aktenbeständen zur Papierherstellung (Nr. 619) sowie den Alpverhältnissen in Amden (Nr. 620):

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMA 18/02.12-17 (Bild)