Der Kanton St.Gallen und mit ihm seine erste Verfassung entstanden im Jahre 1803, rund 500 Jahre also nach der Gründung der Alten Eidgenossenschaft. Seine Grenzen sind nicht historisch gewachsen, sondern wurden 1803 von Frankreich willkürlich gezogen. An der Gründung des Kantons arbeitete der erste Landammann St.Gallens, Karl Müller-Friedberg, massgeblich mit.
Nach dem Sturz Napoleons gab sich St.Gallen 1814 eine neue Verfassung. Sie war um einiges zentralistischer und undemokratischer als die bisherige. Immerhin verankerte sie das Recht eines jeden Kantonsbürgers, sich an einem beliebigen Ort im Kanton niederzulassen.
Der erste Landammann des Kantons St.Gallens: Karl Müller-Friedberg
1830 erzwangen drei Grosse Volksversammlungen die Volkswahl eines Verfassungsrates. Sie forderten eine Verfassung, die den Bürgern mehr Rechte zugestand. Bis zu diesem Zeitpunkt waren die Verhandlungen des Grossen Rates nicht öffentlich, und die Regierung gab dem Volk keine Auskunft über das Rechnungswesen des Kantons. Der Verfassungsrat arbeitete die dritte Kantonsverfassung aus, über die ein Jahr später abgestimmt wurde. Sie wurde mit rund 22’000 gegen 11’000 Stimmen angenommen, allerdings kam dieses Resultat auf zweifelhaftem Weg zustande: Die 12’700 Stimmberechtigten, die sich nicht an der Abstimmung beteiligt hatten, wurden vom Verfassungsrat kurzerhand zu den Annehmenden gezählt.
Die neue Verfassung führte ein allgemeines Wahlrecht ein – ohne Rücksicht auf das Vermögen – sowie die direkte Wahl des Grossen Rates durch das Volk. Die Verhandlungen des Grossen Rates wurden öffentlich, die von ihm erlassenen Gesetze unterlagen dem Veto des Volkes, und er erhielt mehr Kompetenzen gegenüber dem mächtigen Kleinen Rat (damalige Bezeichnung für die Regierung).
Das Jahr 1861 brachte die vierte, hart umkämpfte kantonale Verfassung. Der Staat übernahm das bisher kirchliche Schulwesen, das Wahlsystem wurde neu gestaltet und die kirchlichen Organe erhielten völlige Entscheidungsfreiheit in ihren inneren Angelegenheiten.
Die fünfte Verfassung des Kantons aus dem Jahr 1890 kam durch eine Volksinitiative zustande. Neu wurde der Regierungsrat vom Volk gewählt, und das Referendum wurde einfacher. 21 Jahre lang stritten sich die St.Gallerinnen und St.Galler anschliessend um die Wahlart des Grossen Rates, bis 1911 schliesslich das Proporzwahlverfahren eingeführt wurde. Die Verfassung von 1890 galt in ihren Grundzügen bis in das Jahr 2001.
Die aktuell geltende Verfassung aus dem Jahr 2001 fasste die bisherigen Veränderungen der über hundertjährigen Verfassung zusammen und brachte als wesentliche Neuerung die Abschaffung der Bezirke. Seit 2003, pünktlich zum 200-jährigen Bestehen des Kantons, ist der Kanton St.Gallen in acht Wahlkreise statt 14 Bezirke aufgeteilt.