Bahnhof Rapperswil 1911 (Briefkopf)

Dienstag, 21. November 1916 – Tombola für die Unterstützungs-kasse der Bahnarbeiter

Nachmittags um drei Uhr traf sich der Regierungsrat zu einer ausserordentlichen Sitzung. Er hatte eine ganze Reihe Geschäfte zu erledigen, so unter anderem Anträge auf Elementarschadensvergütungen im Seebezirk (Nr. 2679), in Wattwil (Nr. 2680), in Kaltbrunn (Nr. 2681), in Vilters (Nr. 2682), in Ragaz (Nr. 2683) und in Oberterzen (Nr. Nr. 2684), verursacht durch die Unwetter in den Sommermonaten. 

Ausserdem brachte das Polizei- und Militärdepartement folgendes Traktandum ein: Mit Eingabe vom 28. Oktober 1916 ersuchte der Vorarbeiterverband «Sektion Ostschweiz» in Rapperswil um Bewilligung einer Vereinstombola zum Vertrieb von 50,000 Tombolalosen zu 50 Rappen. Es soll damit die Unterstützungskasse des Verbandes verstärkt werden, was zurzeit trotz Mitgliederbeiträgen nötig sei. Die Verlosung soll nur unter den Mitgliedern des Verbandes durchgeführt werden. Der Einnahme von Fr. 25,000.- sollen laut beigelegtem Plan Gewinne im Werte von Fr. 12,500.- abgegeben werden. Letztere werden nicht in Geld, sondern in Haushaltungsgegenständen, Uhren etc., die von inländischen Geschäftsleuten erworben werden, bestehen.

Auf Verlangen des referierenden Departementes reichte der Präsident des Verbandes eine nähere Begründung ein, nach welcher die Bewilligung in andern Kantonen bereits erteilt wurde und neben den Treffern eine Auslage von Fr. 9000.- zu erwarten sei, so dass nur noch ein Reingewinn von Fr. 3500.- bleiben würde. Der Gemeinderat Rapperswil empfiehlt zu entsprechen.

Auf Bericht und Antrag des referierenden Departementes zieht der Regierungsrat in Erwägung:

Verlosungen sollten zwar zurzeit möglichst vermieden werden, dagegen kann die vorliegende Verlosung wohl deshalb bewilligt werden, weil sie einem berechtigten gemeinnützigen Zweck dient, selbst in der not der Zeit begründet liegt, wiewohl die Schweizerischen Bundesbahnen seit 1. Januar 1916 die rückständigen Gehaltserhöhungen voll ausbezahlt und bekanntlich Teuerungszulagen entrichten wird, und weil sie nur im Kreise der Verbandsmitglieder durchgeführt weden will. Dagegen fällt auf, dass von den auf Fr. 25,000.- berechneten Loseinnahmen nur Fr. 3500.- dem Zweck zugeführt und sogar fast dreimal mehr für Verwaltungsausgaben vorweggenommen werden sollen. Das erscheint nicht als angängig und wäre ein Missbrauch. Wenigstens 40% der Einnahmen müssen der Unterstützungskasse zugeführt werden können.

Daneben befasste sich der Regierungsrat noch mit folgenden Themen:

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B2-1916 (Texte) und ZMH 57/016 (Briefkopf: Bahnhofbuffet Rapperswil, 1911)

Dienstag, 21. November 1916 – Parlamentarier für den Frieden

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons St.Gallen:

Eingabe betreffend Vermittlung des Bundesrates für Erreichung des Friedens.

Zur Sprache gelangt die von Herrn Kantonsrat Bühler und 10 weitern Ratsmitgliedern beim Grossen Rat eingereichte Anregung, womit dem letzteren folgende Schlussnahme beantragt wird:

„Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen, erschüttert von den unfassbaren Blutopfern des Krieges, ersucht im Namen der Menschlichkeit den hohen Bundesrat, im Verein mit den übrigen Neutralen den kriegführenden Mächten seine Vermittlung anzubieten“.

Nach gepflogener Diskussion über die Stellung, welche der Regierungsrat zu dieser Anregung einzunehmen gedenke, wird beschlossen:

Es sei dem Grossen Rat in Erledigung dieser Eingabe folgende Schlussnahme vorzuschlagen:

„Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen teilt die vom Gefühl der Menschlichkeit geleiteten Empfindungen, die in dem von den Antragstellern kundgegebenen Wunsche nach baldiger Beendigung des blutigen Völkerkrieges zum Ausdruck gebracht worden sind.

Er nimmt mit dankbarer Befriedigung von den seitens des Bundesrates über seine Stellungnahme zu dieser Frage wiederholt erteilten Aufschlüssen Kenntnis und lebt der vollen Überzeugung, dass der Bundesrat, getragen von der vertrauensvollen Zustimmung des Schweizervolkes, auch fürderhin in dem ihm als geeignet erscheinenden Zeitpunkte alle zweckdienlichen Schritte einleiten wird, um den kriegführenden Mächten seine Vermittlung zum Zweck der Herbeiführung des ersehnten Friedens anzubieten.

Der Grosse Rat weiss sich mit dem gesamten st.gallischen Volke und seinen Behörden einig in der ungeteilten Sympathie für die Friedensbestrebungen der obersten Landesregierung und in der lebhaften Hoffnung, dass es den Bemühungen des Bundesrates bald gelingen werde, in Verbindung mit den übrigen Neutralen durch Anbietung seiner Dienste die Wiederherstellung des Friedens anbahnen zu helfen.

In diesem Sinne geht der Grosse Rat zur Tagesordnung über.“

Protokollauszug an Herrn Landammann Dr. Baumgartner zur Notiznahme und zur Beantwortung der Eingabe in diesem Sinne.

Quellen: Staatsarchiv St.Gallen, ARR B 2, 1916/2670 (Protokoll) und P 127 (St.Galler Schreibmappe für das Jahr 1917, St.Gallen 1916, S. 7)